Ladungssicherung

Hm... wenn es eine Verwarnug war, dürfen da keine "Verwaltungsgebühren" drauf gerechnet werden. Wenn es ein Bußgeld war, beträgt die Gebühr 20,-- € plus 3,50 € für die Zustellung...
Mit Zahlung der einer Verwarnung ist die Sache durch... keine Rechtsmittel mehr möglich...
 
@ Udo2009

hast Recht war mein Fehler beim schreiben waren keine 7,50€ sondern 3,50€ (schriftliche Zustellung) , wäre aber wenn´s zum Bußgeld gekommen wäre erheblich Teurer geworden . Bei schriftlicher Zustellung fallen ergo so viel ich weis auch beim Verwarnungsgeld Zustellgebühren an und werden dem Ordnungsgeld zwar nicht angerechnet jedoch dem zu Zahlungsbetrag hinzugefügt .
 
Kommt wohl auf die Behörde an - da bei Verwarnung keinerlei Rechtsmittel möglich sind, kann die auch mit normalem Brief zugeschickt werden...
 
Schönen Abend,

habe in meinem +2 das Originaltrenngitter von Nissan wegen unserem Hund drin. Hunde stellen rechtlich auch eine Ladung dar.
Konnte nun aber nichts finden ob es eine "Belastungsgrenze" gibt. Vielleicht hat jemand Infos dazu. Unser Hund wiegt ca. 30 kg und je nach Aufprallgeschwindigkeit würden schnell mal 2 to. anfang von hinten zu schieben.

lg
Allgäuer
 
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