QASHQAI J10: Heckklappengriff

Blende Kofferraumöffner abgerissen nach Inspektion

Hallo,
tolles Erlebnis:
Auto (QQ+2 1.5d) von Inspektion abgeholt (510€), zuhause will meine Frau den Kofferraum öffnen, und dann hält sie die komplette Blende (siehe Bild), wo auch der el. Kofferraumentriegler dran ist, in der Hand!
Zurück in die Werkstatt, die schaut sich den Schaden an und meint anhand von "hellen Bruchstellen" feststellen zu können, das der Schaden schon vorher bestand und nicht mit der Inspektion zusammenhängt.
Merkwürdig, 2 Jahre nie ein Problem gehabt und nie etwas aufgefallen, aber nach der Inspektion: Kaputt
Ersatzteil wird bestellt, incl. Lackierung etwa 200€.

Ich vermute ja fast, das ein Lehrling da etwas ungeschickt zugange war, denn diese Werkstatt ist erst seit 2 Wochen offizielle Nissan Vertragswerkstatt.

Und:
Selbst wenn die Werkstatt den Schaden nicht mit der Inspektion in Uusammenhang sehen will, wäre das nicht einfach ein Fall für die Gewährleistung. Ok, das Auto ist 2 Jahre und 2 Wochen alt, aber ....

Was meint ihr? Kennt jemand das Problem mit der abgerissenen Blende?
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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das mit der Garantie stimmt ja, bin von 2 Jahren ausgegangen.
Nur sagt die Werkstatt, das der Griff durch Gewalt abgerissen wurde und somit nicht unter die Garantie fällt!

Weiß jemand, wie die Beweilast aussieht? Reicht behaupten? Muss ich durch Gutachter belegen, das normale Nutzung ausreicht das der Griff abreißt?
 
Ich würde bei einer solchen Erfahrung mit der Werkstatt nix mehr zu tun haben wollen.
Und dann wäre meine Argumentation auch recht einfach, wenn auch nicht de-eskalierend:
Wenn die Werkstatt nachweisen kann, dass Gewalt im Spiel war, dann kann der Schaden ja wohl nur in der Werkstatt selbst entstanden sein. Als Besitzer des Fahrzeuges werden ihr ja schließlich keine Gewalt anwenden, bzw. Ihr würdet wissen dass der Griff bei einer Gewaltanwendung beschädigt worden wäre.
 
Weiß jemand, wie die Beweilast aussieht? Reicht behaupten? Muss ich durch Gutachter belegen, das normale Nutzung ausreicht das der Griff abreißt?
Nissan bietet drei Jahre Garantie. Das ist etwas anderes als Gewährleistung. Bei Gewährleistung gilt in den 1. sechst Monaten, dass der Schaden bei Auslieferung schon bestand, in den Monaten sieben bis 24 musst Du nachweisen, dass der Schaden schon bestand.
Bei Garantie wird das defekte Teil ohne wenn und aber ersetzt.
Dem :mrgreen: vielleicht mal diese Unterschiede klar machen. - Ist er der einzige Nissan Händler am Ort? Ansonsten mal fragen, ob er Dich als Kunden behalten möchte, oder ob er es nicht nötig hat...

Hier werden die Unterschiede erklärt:
Gewährleistung und Garantie - Was sind die Unterschiede - Rechtsanwalt Grau
 
Die Diskussion zu den Heckklappengriff nervt. Nissan hat klare Anweisungen. Materialermüdungen gibt es immer wieder mal und Nissan zahlt innerhalb der Garantie. Hier gibt es einige User, die es bestätigen können. Keinen kostenlosen Ersatz gibt es bei einer äußeren Beschädigung.
Zu Feststellung dient die Aussage des Meisters, und im Zweifelsfall wird ein Foto gemacht, bzw. das Teil an Nissan geschickt. Auch hier lege ich meine rechte Hand ins Feuer. Bisher kenne ich niemanden, dem das Teil nicht innerhalb der Garantie kostenfrei ersetzt wurde.

Zur Vermutung, dass ein Mechaniker den Schaden verursacht hat, folgender Hinweis.
Es gibt einen schriftlichen Auftrag. Hier stehen auch evtl. Schäden. Nach der Rückgabe sind im Serviceheft unter der Rubrik "Lackkontrolle" diverse Schäden aufgeführt. Das gehört einfach zu einer fachgerechten Inspektion dazu! Und es gehört auch dazu, dass bei der Fahrzeugübernahme über solche Sachen gesprochen wird.
Und behauptet ein Kunde zeitnah, dass ein Schaden in der Fachwerkstatt verursacht wurde, dann führt nur ein persönliches Gespräch vor Ort zu einem Erfolg. Wenn dann hier ein Händler am selben Tag die Schuld dem Kunden zuschiebt, dann würde ich (rein privat gesagt) dem Typen in die Eier treten. Sicher ist ein Beweis schwierig, andernfalls geht es um einen Witzbetrag. Keiner hat was zu verschenken, allerdings sind rechtliche Auseinandersetzungen um ein vielfaches teurer, als so ein Heckklappengriff oder eine andere kulante Lösung.
 
Update meinerseits:
Der Heckklappengriff wurde durch Nissan bezahlt, hat uns also nichts gekostet.

Zu Feststellung dient die Aussage des Meisters, ...
Wobei "unser" Meister ja meinte, das dies nur bei unsachgemäßem öffnen passieren würde und es daher kein Fall für die Gewährleistung wäre.
Er hatte von sich aus angeboten, das wir nur die Materialkosten zahlen müßten, den Einbau Sie übernehmen würden.
Aber letztendlich hat Nissan ja alles gezahlt, wie es eigentlich auch "normal" sein sollte in einem solchen Fall!
 
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