Qashqai J11: Reifen-und Felgen für QQ J11

Habe Nissan als auch meinen Freundlichen gefragt aber leider nie ne Antwort erhalten. Ich hab noch für den X-Trail eine ABE mit reifen Freigabe es sind einige mit ABE und auch welche ohne. Dachte das gäbe es auch für die 18 Zoll Felgen....
 
Räder und Bereifung laut Bedienungsanleitung

Hallo Leute,

ich war gerade dabei mir Kompletträder zu bestellen und hab auch bei diversen Onlinehändlern schon welche gefunden. Viele von denen sind mit einer Einpresstiefe von 38mm ausgestattet. Ist das schädlich für die Garantie?


Ich hab auch in der Anleitung geguckt und gesehen dass unterschieden wird zwischen Stahlund Alu-Felgen (Anhang)
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Bedeutet das, dass ich keine Alus nehmen kann mit 16 Zoll, bzw. wenn mir was passiert, das Thema Garantie wieder hart diskutiert wird?
 

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Hallo zedzeux,

sobald Du eine Radgröße fahren möchtest, die nicht im COC Dokument steht, wird es ein klein wenig kompliziert, weil Du dann zum Prüfen dieser (nicht von Nissan vorgeführten und abgenommenen) Radgröße mit der zugehörigen ABE zum TÜV musst, wo Du (hoffentlich) eine Abnahmebescheinigung bekommst. Mit dieser Bescheinigung, der ABE, dem Fahrzeugschein, dem letzten TÜV Bericht und Deinem Perso gehst Du dann zum Strassenverkehrsamt und lässt die neue Radgröße in den Fahrzeugschein eintragen.
Kostet für beides (TÜV und Strassenverkehrsamt) zusammen ca. 50€ und etwas Zeit.

Andere Radgröße bedeutet anderes Reifenformat, anderer Felgendurchmesser, andere Felgenbreite oder andere Einpreßtiefe.

Das Ganze hat erst einmal fast nichts mit der Nissan Garantie, sondern etwas mit der Betriebserlaubnis Deines Autos zu tun.
 
Leider finde ich nichts zur Einpresstiefe(ET) der Felgen.
Da sind immer nur Reifendimensionen eingetragen:
215/65 R16 85U 16*6,5J
215/60 R17 85U 17*7J
215/55 R18 85U 18*7J
215/45 R19 85U 19*7J


Wofür auch immer das "J" stehen soll.
Es macht doch sicherlicher einen Unterschied ob ich nun ET35 oder ET40 Felgen habe. Sind zwar nur minimal aber kenne mich mit der Gesetzgebung nicht aus.
Laut Verkäufer: "..so lange mein System es hier anzeigt, können sie damit fahren".
Ahnung ...hat er vielleicht :D
 
Wenn es für die Felgen mit der Einpresstiefe ein Gutachten gibt in dem Dein Auto aufgeführt ist ist doch alles gut. Wo ist denn jetzt das Problem?

Gruß
Alex
 
Wenn es für die Felgen mit der Einpresstiefe ein Gutachten gibt in dem Dein Auto aufgeführt ist ist doch alles gut. Wo ist denn jetzt das Problem?

Gruß
Alex

Auch wenn das eigene Automodell mit dem entsprechenden Rad-/Reifenformat in der ABE aufgeführt ist, kann eine TÜV Vorführung plus Eintragung in den Fahrzeugschein notwendig sein. Nämlich dann, wenn es in der ABE Auflagen gibt, z.B. bzgl. Karosseriearbeiten wie Bördeln, etc.
Eine Eintragung ist auch dann notwendig, wenn der folgende Satz nicht in der ABE steht:
"Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich."

Wenn man ganz auf Nummer Sicher gehen will, würde ich einfach mit der ABE und dem Fahrzeugschein zum TÜV fahren und verbindlich nachfragen. Dann sollte es verlässlich sein.
 
Das ist schon richtig, aber dann weiß man dass die Felge grundsätzlich passt, und eventuelle Auflagen stehen auch klar und deutlich im Gutachten, das ist mit Sicherheit verlässlicher als sehr allgemein im Internet zu fragen.
Auch wenn der Satz nicht drin steht muss die Berichtigung bei der nächsten Gelegenheit erfolgen, das ist in der Regel die nächste An-/Ummeldung, man muss nicht zwingend extra zur Zulassungsstelle fahren.

Gruß
Alex
 
Eintragungen bzgl. Räder und Reifen würde ich bei nächster Gelegenheit eintragen lassen.
Änderungen z.B. an der Bremse (z.B. Upgrade auf Brembo, etc.) müssen zwingend sofort eingetragen werden.
Aber hier geht's ja um Räder und Reifen.
 
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