Alle: Dieselgate

Dann frag' auch mal für den 2,0 dCi nach... die Lösung interessiert mich!
 
Typgenehmigung von Anfang an rechtswidrig

Lt der heutigen AutoMobil von VOX (und Focus Online) gibt es ein Gutachten, das feststellt, dass die Typgenehmigungen von Dieselfahrzeugen mit Abschalteinrichtungen von vorne herein rechtswidrig sind.

Die Folge ist, dass Versicherungen bei evtl. Schäden zwar zunächst regulieren, aber dann den Versicherungsnehmer in Regress nehmen können, da er mit einem Fahrzeug ohne gültige Typgenehmigung am Strassenverkehr teilgenommen hat!

Da hört für mich der Spass auf!
 
Sie sagten aber auch gleichzeitig das man genau dies bei der Versicherung erfragen soll und wenn sie nicht schriftlich auf diese Regress-Ansprüche verzichten sollte man die Versicherung wechseln.
 
Da frage ich mich dann aber, wenn eine Versicherung nicht verzichtet, warum eine andere dann auf die Regressforderung verzichten sollte.

Wenn man Pech hat, findet man keine solche Versicherung.
 
Da frage ich mich dann aber, wenn eine Versicherung nicht verzichtet, warum eine andere dann auf die Regressforderung verzichten sollte.

Wenn man Pech hat, findet man keine solche Versicherung.

Nunja, es soll tatsächlich noch Versicherungen geben die so fair sind und nicht ihrem Kunden etwas in Rechnung stellen wollen auf das dieser nicht den geringsten Einfluß hat/hatte sondern ein Ding von Hersteller und KBA ist.
 
So sollte das eigentlich grundsätzlich sein. Was kann denn der Versicherungsnehmer dafür.
Versicherungen halt.
 
Lt der heutigen AutoMobil von VOX (und Focus Online) gibt es ein Gutachten, das feststellt, dass die Typgenehmigungen von Dieselfahrzeugen mit Abschalteinrichtungen von vorne herein rechtswidrig sind.

Das KBA hat diese Fahrzeuge nach den Richtlinien der

Betriebserlaubnis / EG-Typgenehmigung - CE Vorschriften in den Verkehr gebracht.


Die Betriebserlaubnis (BE) bzw. die EG-Typgenehmigung ist die Anerkennung der Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs und dient somit der Verkehrssicherheit.

Sie wird auf Antrag des Verfügungsberechtigten unter Vorlage des Fahrzeugbriefs erteilt. Es gibt drei Arten der Betriebserlaubnis:

für Typenfahrzeuge
für Einzelfahrzeuge
für Fahrzeugteile.

Die BE wird unbefristet erteilt. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen entzogen werden oder durch Veränderungen am Fahrzeug auch erlöschen


Da die Rechtswidrigkeit vom KBA erst festgestellt werden muss, weil das KBA die Fahrzeuge in den Verkehr gebracht hat ist so ein GUTACHTEN nur eine einseitige Feststellung ohne eine Rechtsverbindlichkeit.

Also erst mal ist nur der VW Fahrer dran , der sein Fahrzeug nicht Updaten lässt.

Denn da hat das KBA eine Anordnung getroffen.

Damit ist jede Versicherung die damit Argumentiert außerhalb jeden rechtlichem Rahmen.

:exc:

Nachtrag

https://www.kba.de/DE/Typgenehmigun.../Wegweiser_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Für die User mit viel Freizeit und freude am lesen
 
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