Typgenehmigung von Anfang an rechtswidrig
Lt der heutigen AutoMobil von VOX (und Focus Online) gibt es ein Gutachten, das feststellt, dass die Typgenehmigungen von Dieselfahrzeugen mit Abschalteinrichtungen von vorne herein rechtswidrig sind.
Die Folge ist, dass Versicherungen bei evtl. Schäden zwar zunächst regulieren, aber dann den Versicherungsnehmer in Regress nehmen können, da er mit einem Fahrzeug ohne gültige Typgenehmigung am Strassenverkehr teilgenommen hat!
Da hört für mich der Spass auf!