Alle: EG Übereinstimmungsbescheinigung, COC Papier

Ich habe so ein Papier von meinem Händler gar nicht mitbekommen.

Muß man(n) so ein Papier ( Kopie ) im Fahrzeug haben :quest:
 
Die COC (siehe Wiki) ist die internationale EG-Übereinstimmungserklärung. Sie ist Voraussetzung zur Zulassung.

Dein :mrgreen: muss sie Dir ausgehändigt haben. Schau mal in der Zulassungsbescheinigung II (früher KFz-Brief) nach. Ist bei mir ein Einlagebogen:idea:

VG
hammuqq
 
Bei der Übergabe des Fzg habe ich die Fahrzeugbescheinigungen Teil 1 + 2 sowie das COC von meinen :mrgreen: erhalten.

Das COC ist Fahrzeugspezifisch mit deiner Fahrgestell Nr aufgedruckt.
 
Muß man(n) so ein Papier ( Kopie ) im Fahrzeug haben :quest:


Es ist schon sinnvoll, dieses Papier zumindest als Kopie mitzuführen. In der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) stehen z.B. nicht alle für das Fahrzeug zugelassenen Reifengrößen und Felgen. Diese stehen aber im COC-Papier und Du kannst bei einer Kontrolle vor Ort gleich den Beweis erbringen, dass die an dem Auto montierten Räder erlaubt sind.
In meiner Zulassungsbescheinigung stehen die 16', habe aber 17', die auch erlaubt sind, drauf.
 
Ging völlig problemlos: Papiere wurden vorab mit der Post geschickt, ich konnte ihn dann in der Zwischenzeit anmelden, 1 Woche später kam dann "mein Baby" mit einem Autotransporter nach München. Nervig war nur, dass ich dann noch einmal quer durch die Stadt zur Zulassungsstelle musste um die Fahrgestellnummer mit den Papieren ab- oder vergleichen zu lassen.

D.h. du konntest deinen QQ nur mit dem COC ohne QQ selbst zulassen und musstest dann nur noch mit Fahrzeug nochmal antanzen zum Abgleich?
Wo war das? In München?
Bekomme auch nur das COC vorab und müsste in FFB zulassen, auf deren Website steht aber, dass das Fahrzeug vorgeführt werden muss und auch die Zulassungsbescheinigung II dabei sein muss :(
Sollte es nur mit COC klappen und ich muss nur nochmal hin, damit könnte ich leben.
 
Zulassung nur mit COC Papier und Vorführung / -befreiung

Ich knüpfe hier mal an. Ich hatte das Problem heute, das ich nur mit dem COC Papier das Fahrzeug nicht hätte anmelden können.Die Zulassungsbehörden verlangen eine persönliche Vorführung bzw. eine Vorführbefreiung seitens des Händlers !!! ausgestellt z.B vom örtlichen TÜV, als Nachweis das diese Fahrzeug (EU) bis dato noch nicht zugelassen wurde !
Also explizit bei der Behörde danach fragen !! erspart jede Menge Ärger und Nerven ! und Kosten für zusätzlichen Kurzzeitkennzeichen.....
 
Erfahrungen in Ludwigsburg (Baden-Württemberg)

Ich hatte im August 2011 einen QQ+2 (Import aus Dänemark) in Köln bestellt und sollte ihn dann selbst dort abholen.

Der Händler übersandte mir nach Zahlung des Kaufpreises das COC-Dokument sowie die Rechnung im Original. Eine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) existierte noch nicht.

Mit den vorliegenden Dokumenten alleine konnte ich das Fahrzeug dann beim Landratsamt (LRA) nicht anmelden. Man erklärte mir 2 Möglichkeiten:
1.: Der Händler fährt das Fahrzeug beim TÜV oder DEKRA vor und lässt es identifizieren.
2.: Ich beantrage Kurzzeitkennzeichen und fahre das Fahrzeug beim LRA vor.
Man gab mir außerdem ein Formular wegen der Umsatzsteuer, sowie das Formular "Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer".

Am selben Abend beantragte ich im Internet eine Versicherung für Kurzzeitzulassung. Kosten 40 Euro. Zu beachten ist, dass das Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen nur gegen Haftpflichtschäden versichert ist. Eine Kasko-Versicherung für Kurzzeitkennzeichen gibt es wohl nicht.

Ich habe dann am nächsten Tag ein Kurzzeitkennzeichen ( für 5 Tage ) beim LRA beantragt. Kosten inkl. Schilder 40 Euro. Im Internet kann das Kurzzeitkennzeichen auch bestellt werden, kostet dann mit Express-Versand 120 Euro (inklusive Haftpflichtversicherung) und ist nur 3-4 Tage gültig.

Über die Zugfahrt von Stuttgart nach Köln bei ausgefallener Klimaanlage möchte ich nicht weiter berichten, aber als langjähriger Bahnkunde bin ich jetzt froh, mein erstes Auto zu besitzen.

Zurück in Ludwigsburg fuhr ich mit dem Auto beim Landratsamt vor.
Ich beantrage die Zulassungsbescheinigung Teil I (Farzeugschein) und die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief). Ich legte folgende Unterlagen vor: COC-Dokument, Rechnung, Versicherungsnachweis, Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer, Erklärung wegen Umsatzsteuer und Personalausweis.
Die Mitarbeiterin überprüfte die Fahrgestellnummer (angebracht an der Windschutzscheibe). Nach dem Bezahlen von 63 Euro und einer Wartezeit von 15 Minuten, konnte ich die Papiere und das Kennzeichen in Empfang nehmen. Das Wunschkennzeichen hatte ich beim Online-Service des Landratsamtes vorab reservieren lassen. Die beiden Schilder hatte ich vorab im Internet bestellt.

Fazit: Insgesamt hat alles sehr gut geklappt.Die drei Mitarbeiter beim LRA Ludwigsburg waren allesamt sehr freundlich und hilfsbereit. Schade, dass auf meine E-Mail-Anfrage nicht geantwortet wurde. Aber es ist sowieso besser zunächst einmal persönlich vorzusprechen.
 
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