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| Benutzer | Allgemeine rechtliche Frage
Hallo Zusammen, wenn ich eine abnehmbare AHK habe, muß ich sie dann abnehmen wenn ich keinen Hänger oder sonstiges ziehe Mal angenommen, ein Fußgänger schlägt sich das Schienbein an meinem geparkten Qashqai und gibt mir die Schuld, weil ich die AHK nicht abgenommen habe hmmmoder trete ich ihm dann ans andere Schienbein LG Timo |
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| Benutzer Registriert seit: Jul.09 Ort: Hamburg
Beiträge: 39
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer |
Du musst genau das tun, was in der Bedienungsanleitung steht. Wenn die Sicht aufs hintere Nummernschild eingeschränkt wird, steht meistens drin, dass man sie abnehmen muss. Wenn das nicht der Fall ist, dann gibts abhängig von Hersteller zu Hersteller, beide Varianten, ohne wirklich nachvollziehbare Regel. Wenn da nichts steht: Dranlassen.
__________________ Grüsse aus dem Südschwarzwald und vor allem: Kommt gesund an! Ralf |
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