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Alt 18.07.2010, 12:32   #11
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Zitat von mikehet Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

es würde mich interessieren, ob man eine verbindliche Bestellung noch nachträglich ändern kann. Ich habe meinen Qashqai am 16.06. bestellt mit LT im November. Nun möchte ich zusätzlich ein Automatikgetriebe ordern. Hat jemand mit einer Änderung seiner Bestellung Erfahrung?
  • Wie lange kann man nach der verbindlichen Bestellung noch Änderungswünsche anbringen.
  • Verlängert eine Änderung eventuell den Liefertermin?
Wollte mich vorher informieren bevor ich zum Händler gehe.

Gruß, Michael
Also ich kann hier aus Erfahrung sprechen.
Habe selbst erst den 1.5dci bestellt und jetzt die Bestellung ändern lassen auf 2.0dci.
Nissan kann das Problemlos ändern, solange dein Fahrzeug noch nicht produziert wird.
Allerdings kostet es 200,-Eur Bearbeitungsgebühr, da sie die Stücklisten etc. ändern müssen.

Einfach deinem Freundlichen anrufen und sagen was du gern geändert hättest.
Der Liefertermin ändert sicht NICHT !!!

gruß Sven
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best.: 12.01.11: QQ+2 FL Tekna 2.0dci Leder + Navi (D) LT:06/11 - beim Händler seit 04.03.2011 - abgeholt am 11.03.11
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Alt 18.07.2010, 12:51   #12
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Zitat:
Zitat von MagicSven Beitrag anzeigen
Allerdings kostet es 200,-Eur Bearbeitungsgebühr, da sie die Stücklisten etc. ändern müssen.
gruß Sven
Hallo Sven, wieso Bearbeitungsgebühr. Bin fast 15 Jahre in der Branche, aber so etwas hab ich noch nicht gehört.
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seventh ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.07.2010, 13:26   #13
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Zitat:
Zitat von kef Beitrag anzeigen
Woraus geht das denn hervor?
Das mit dem Schadensersatz ist im BGB geregelt und die Auszuege findet man meist auch im Kaufvertrag welchen man unterzeichnet. So sichert sich der Haendler einfach nur ab nicht auf leichtfertig bestellter Ware sitzen zu bleiben...

Gruss,
Micha
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Alt 18.07.2010, 19:05   #14
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Zitat von andklaus Beitrag anzeigen
Hallo Sven, wieso Bearbeitungsgebühr. Bin fast 15 Jahre in der Branche, aber so etwas hab ich noch nicht gehört.

Nun so hat es mir mein Händler gesagt M&M in Köln und so steht es auch auf der abgeänderten Auftragsbestätigung.

Dort steht Wortwörtlich:

"Änderung gemäß Kundenwunsch vom 06.07.2010 - 2.0dci statt 1.6dci
Mehrpreis 1.300,-Eur + Bearbeitungsgebühr 200,-Eur"

Laut Händler verlangt Nissan diese 200,-Eur.
Ob das wirklich so ist kann ich nicht sagen. Vielleicht behält die auch der Händler ein. Auf jedenfall sind sie auf meiner Rechnung ausgewiesen.

Aber ist mir auch egal, weil ich bin froh dass ich jetzt doch den großen Motor genommen hab. Sonst hätte es mich irgendwann geärgert ihn nicht gneommen zu haben.
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MagicSven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.07.2010, 23:23   #15
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Zitat:
Zitat von MagicSven Beitrag anzeigen
"Änderung gemäß Kundenwunsch vom 06.07.2010 - 2.0dci statt 1.6dci
Mehrpreis 1.300,-Eur + Bearbeitungsgebühr 200,-Eur"
Nunja, er haette rechtlich im grunde garnicht auf Deinen Wunsch reagieren muessen. Von daher ist das in meinen Augen so wie Du es schon geschrieben hast absolut ok. Und das Beste wird wohl sein, dass Dir das zukuenftig kein zweites mal erneut passieren wird.

Achja, viel Freude mit Deiner besseren Motorisierung. Moege der Wagen nun moeglichst schnell in Deine weit geoeffneten Arme rollen !

Gruss,
Micha
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Stichworte
bestellung, schadensersatz, vertragsabschluss, vertragsänderung, änderung

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