Qashqai J11: Dieser Moment....

....wo dir jemand deinen 5 Wochen alten Wagen kaltverformt und du feststellen darfst das er aufgrund von ca. 500km kein Neuwagen mehr ist.
:sry:
 
:shok:
Welche Teile sind kaltverformt?
Was meinst du mit "kein Neuwagen"? Für die Versicherung gilt doch sicher 1Jahr (oder mehr)?

Gr Nederbelg
 
Tür, A-Säule, Kotflügel, Haube.......

Schaden, laut Gutachter, 15000€.:shok:
Für die Rechtsprechung wäre es kein Neuwagen mehr denn dann hätte der Geschädigte Anspruch auf einen komplett neuen Wagen.(also keine Reparatur)

Hier mal Beispiele aus der Rechtsprechung:
Neuwertigkeit bejaht bei:
• 972 km, 1 Monat, 10 Tage (KG VerkMitt. 94, 93)
• 943 km, 3 Monate (OLG Karlsruhe NJW-RR 86, 254)
• 1.894 km, 1 Monat, 10 Tage (KG VerkMitt. 90, 92)
• 2.468 km, ca. 2 Monate (OLG München DAR 83, 79)
• 1.522 km, ca. 7 Wochen (LG Fulda DAR 2000, 122).

Neuwertigkeit von Pkw/Kombis wurde verneint bei:
• 813 km, ca. 8 Wochen (OLG Nürnberg NZV 94, 430)
• 850 km, 2 Monate, 10 Tage (OLG Hamm DAR 94, 400)
• 1.157 km, 8 Wochen (OLG Hamm zfs 88, 39)
• 1.282 km, 2 Monate (KG NZV 91, 389)
• 1.400 km, 5 Wochen – mit Jahreswechsel – (OLG Hamm OLG-Report 94, 183)
• 1.748 km, 4 Wochen (OLG Bamberg NJW 72, 828)

Es wird aber auch gesagt das ab 3000km generell Schluß ist mit Neuwagen-Status.(auch wenn er dabei nur 2 Tage alt wäre)

So gibt es "nur" die Reparatur plus Wertminderung. (also das was er bei Verkauf weniger wert wäre da es ja dann ein Unfallwagen ist)

Das ist der Nachteil wenn man den Neuen mal eben für den Besuch von Verwandtschaft nimmt der weiter weg wohnt und kurz zuvor aus dem Auslandsurlaub wiederkommt.


Dabei sieht das im ersten Moment garnicht so wild aus:
https://vimeo.com/228801872
 
Ach so! :sry: Das wird in NL und B komplett anders gehandhabt:

Ist der Tageswert nach dem Unfall adiert mit den Reperaturkosten höher als den Tageswert bevor, ist es automatisch ein Totalschaden.

Bei Fahrzeuge unter 1 Jahr (manchmal auch 2 oder 3!) wird dann noch 100% vom Neuwert ausbezahlt.

Gr Nederbelg
 
Da würde ich klagen auf 100%!
Es kann ja nicht sein, dass dir ein materieller Schaden entsteht weil ein Depp sch*** baut. Vor allem bei einem so neuen Fahrzeug. Egal wie viele km du in den 5 Wochen gefahren hast.
Rechne den Verlust mal um auf die Nutzungszeit.
Warum sollst du für die Dummheit anderer Fahrer aufkommen!!
 
Es kommt wohl auch auf die Versicherung an - "normaler"weise gelten Fahrzeuge bis 24 Monate als neu und es wird der Kaufpreis ersetzt. Es kann aber auch sein, dass die Versicherung das extra in der Police aufnimmt, gegen mäßigen Aufpreis...
 
OK, ich klage und du zahlst. Deal?
:smile:

Wie man bei den Urteilen sieht wurde sogar ein 8 Wochen "altes" Fahrzeug mit gerade mal 813km nicht mehr als neu eingestuft. Der hat sich vielleicht auch gedacht: Klagen, kann ja nicht sein..........

Ist eben alles nicht so einfach wie wir uns das manchmal vorstellen.
Siehe auch hier dazu:
Wie hoch ist die Wertminderung nach einem Unfall?
 
Was hat meine Kasko damit zu tun?

Ich habe sogar eine Versicherung wo mein Auto 3 Jahre alt sein kann und ich noch immer den Kaufpreis (Zeitwert + Differenz zum Kaufpreis) bekomme.

Den Schaden zahlt hier aber der Gegner.
 
... ok. Dann ist doch alles "klar". Schadenbeseitigung = Werkstattkosten + Wertverlust... - oder sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht... :quest:
 
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