Qashqai J11: Dieser Moment....

Neuwert gibt es doch erst, wenn der Schaden 20% über Kaufpreises (Neufahrzeuge) übersteigt. Bei den 15000 EUR Schaden, fehlt einiges. Somit hat Günter alles richtig begründet

Beitrag wegen Verwirrung geändert
 
Ähm... grob gerechnet sind 15.000 € Schaden so ca. 50 % des Neupreises... vorsichtig gerechnet etwa 40 % - also auf jeden Fall mehr als 20 % .... :quest:
 
:smile: 20% über Neuwert (Kaufpreis)

Neuwertentschädigung, also ein neues Fahrzeug gibt es nur, wenn der Schaden diese Summe übersteigt. Die km Angaben von Günter haben damit nichts zu tun. Hier gelten andere Regeln. Hast du das Fahrzeug erst wenige Tage und er wird beschädigt, kann man sich darauf berufen. Hat der Wagen mehr Kilometer, muss er so stark beschädigt sein, wie ich geschrieben habe. Liest man alles in den jeweiligen Bedingungen der KFZ Versicherungen, oder auf diversen Seiten von Anwälten sowie Urteilen
 
Neuwagen-Unfall: Besteht Anspruch auf einen Neuwagen?
Tatsächlich kann unter bestimmten Umständen nach einem unverschuldeten Unfall mit einem Neuwagen die Möglichkeit auf die Kostenerstattung für ein neues Fahrzeug bestehen. Allerdings müssen laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 09.06.2009 (Az. VI ZR 110/08) dafür folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

Laufleistung liegt bei weniger als 1.000 km.
Dauer der Zulassung beträgt maximal einen Monat.
Bei dem Unfall mit dem Neuwagen ist ein erheblicher Schaden entstanden.
Von der Ersatzzahlung wird tatsächlich ein Neuwagen gekauft.
Werden diese Bedingungen beim Unfall mit dem Neuwagen erfüllt, sprechen Versicherer von einem Ersatzanspruch auf Neuwagenbasis. Dieser kann bei besonders schwerwiegenden Schäden in Einzelfällen auch noch bei einer Laufleistung von bis zu 3.000 km bestehen.

Es existieren aber keine allgemeingültigen Definitionen, wann bei einem Fahrzeug ein erheblicher oder besonders schwerwiegender Schaden vorliegt. Die Beweispflicht für einen solchen Schaden liegt zudem beim Geschädigten.

Unfall mit Neuwagen ? Schadensregulierung | Unfall 2017
 
Ich hatte mal einen 4 Wochen alten Opel Astra, der mir verformt wurde.
Damals habe ich auch wesentlich weniger erstattet bekommen als der Listenpreis war... ich war sehr geschockt. Das Auto war Totalschaden... oder sehr nahe am Totalschaden.

Allerdings hatte ich auch ordentlich beim Kauf gehandelt... und so war die Erstattung so hoch dass es 0 auf 0 aufging.

Zusätzlich gab es noch einen heißen Markt von nicht-deutschen Interessenten... bei mir stand damals das Telefon nicht still, weil eine Unmenge an Interessenten anrief, die den Schrott aufkaufen wollten. Offensichtlich sind funkelnagelneue Autos mit großen Schäden sehr interessant....
(so interessant, dass sie sogar illegal an meine Daten gekommen sind):shok:

Ende vom Lied:
Ich bekam eine enttäuschende Erstattung, Minus dem Wert des Rest-Schrottes, + der Summe die der Schrottaufkäufer geboten hat... und so bin ich damals fein rausgekommen.

Vielleicht klappt diese Rechnung bei dir ja auch? Die Möglichkeit würde ich jedenfalls mal checken.


Off-Topic:
Kopf hoch: Everything will be better in the end. If it's not better, it's not the end.
 
Es muss unerheblich sein, ob jemand nur 800km oder 2000km in der Zeit gefahren hat.
Nach 5 Wochen ist das Fahrzeug imho immer noch ein Neuwagen.

Generell aber auch sehe ich es nicht ein einen Schaden zu zahlen, den andere verursacht haben.

@Günter-16V
Du akzeptierst das so? Ja dann zahl drauf! Immer raus damit.
 
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