Garantiebeginn
@ bomber10
Da es sich bei der Garantie im Gegensatz zur gesetzlichen Gewährleistung um eine freiwillige Zugabe von Nissan handelt, geht dies auch nach den von Nissan vorgegebenen Spielregeln. Garantiebeginn ab Zulassung 3 Jahre und nur dann, wenn in den vorgeschriebenen Intervallen ab Zulassung Inspektionen durchgeführt wurden. Ob das insbsondere bei den Inspektionen in deinem Fall sinnvoll ist, spielt dabei zunächst mal leider keine Rolle.
@ bomber10
Da es sich bei der Garantie im Gegensatz zur gesetzlichen Gewährleistung um eine freiwillige Zugabe von Nissan handelt, geht dies auch nach den von Nissan vorgegebenen Spielregeln. Garantiebeginn ab Zulassung 3 Jahre und nur dann, wenn in den vorgeschriebenen Intervallen ab Zulassung Inspektionen durchgeführt wurden. Ob das insbsondere bei den Inspektionen in deinem Fall sinnvoll ist, spielt dabei zunächst mal leider keine Rolle.