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Alt 11.04.2009, 13:43   #1
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Garantiefall oder nicht ???

Moin,

ich habe eine Meinungsverschiedenheit mit dem , für mich ist der gestorben und nur noch ein .

Im November haben wir unseren Qashqai gekauft, nach ca. einer Woche fiel meiner Frau auf, dass vom Namensschild das I fehlt, also nur QASHQA dran steht.
Also zum Verkäufer und vorgezeigt. Der versprach "kein Problem, bestell ich nach.." und gut wars. Nach 14 Tagen ich wieder hin, da er sich nicht meldete, natürlich hattte er die Bestellung vergessen! Also nochmal erinnert und ich war schon leicht angesäuert.
Hab dann mal wieder nachgefragt, da war der Verkäufer aber schon weg (hat wohl gekündigt).
Später (März, denn ich hatte auch andere Sorgen) persönlich zum Meister und nochmal erinnert. Auch hier wieder "..kein Problem!" und trotzdem vergessen. Zwei Woche später nochmal hin und BINGO Namensschild ist da!
Als ich es auf der Theke liegen sah, war ich noch erfreut doch dann kam der Satz: " ....macht 50,24 Euro" .
Ich versuchte dann herauszufinden warum ich den Mist bezahlen soll und wurde belehrt, dass es ja eventeull kein Garntiefall ist, sondern ich es mit dem Fingernagel abgekratzt haben könnte ( logisch, ich esse I's immer zum Frühstück ).
Ich war stinksauer, habe das Schild nicht genommen und bin erstmal nach Hause.
Besonders hat mich noch die Verfahrensweise gewundert. Erst sollte ich das Schild mitnehmen, selber ankleben und dann wollte man bei NISSAN einen Garntiefall anmelden. Wenn NISSAN nicht zustimmt, müßte ich es doch bezahlen. Äh, was soll das denn?


Was soll ich tun, wer kann helfen?
DiJa ist offline  
   
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Mr Ad ist gerade online    
Alt 11.04.2009, 14:39   #2
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Hallo DiJa,
Du hast doch sicher bei Übergabe Deines Qashqai auch das Nissan Kundendienstscheckheft erhalten. Da kannst Du schon mal nachlesen, was alles unter Garantie fällt. (ab Seite 7).
An was für einen grimmigen bist Du denn geraten?
Würde mich vielleicht an Deiner Stelle mal an den Kundenservice in Brühl wenden.
Schade ist, dass dieser Mangel nicht gleich bei Übergabe bekannt wurde. Dann hätte es anders ausgesehen.
Hast Du eventuell auch die Möglichkeit, einen anderen Händler in Deiner Nähe mal zu kontaktieren, oder ist der Isegrimm der einzige So viel Vergesslichkeit auf einen Haufen, ist schon komisch. Das scheint aber da System zu haben, denn es hing ja nicht nur an einer Person.
 
Alt 11.04.2009, 17:12   #3
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Tipp in ganz anderer Richtung:
Einfach mal im Forum VORHER fragen.

(Ich hab den ganzen Plastikkrempel extra wegmachen lassen - ~zig dämliche Dreckeinfangecken weniger - brauchen tu ich es eh nicht - aber halt weggeschmissen - das jemand sowas unbedingt haben will war ausserhalb meines Horizonts)
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Grüsse aus dem Südschwarzwald und vor allem: Kommt gesund an!

Ralf
rawac ist offline  
Alt 11.04.2009, 18:41   #4
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hallo!
ganz klar ein garantiefall! und auf jeden fall die werkstatt wechseln!
und ein beschwerde brief über die werkstatt an nissan schreiben!!
 
Alt 11.04.2009, 20:21   #5
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Sehe ich schon als Garantiefall an! Wenn Dir der eingeklebte Innenspiegel während der Fahrt runterfällt, dann hat der Klebstoff nichts getaugt oder war die Scheibe nicht richtig vorbehandelt. Warum soll es beim Schriftzug anders sein? Damit sollen sich mal ruhig die Karosseriespengler deines beschäftigen! Vandalismus soll er Dir ersteinmal nachweisen, da ist er schließlich in der Beweispflicht.

Ich wäre gleich nach der ersten Reklamation beim Rechtsanwalt gewesen, nur so gewöhnt sich der an hohe Klagekosten! Ich bezeichne das dann als Motivationsübung zur Kundenfreundlichkeit

Viel Erfolg

Heinz
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Im Wein liegt Wahrheit....
.... im Etikett der Schwindel
Bleifuss ist offline  
Alt 11.04.2009, 22:02   #6
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...glaube,du bist auch kein einzelfall! habe ich hier im forum auch schon drüber gelesen!!
 
Alt 12.04.2009, 07:52   #7
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Zitat:
Zitat von Bleifuss Beitrag anzeigen
Sehe ich schon als Garantiefall an! Wenn Dir der eingeklebte Innenspiegel während der Fahrt runterfällt, dann hat der Klebstoff nichts getaugt oder war die Scheibe nicht richtig vorbehandelt. Warum soll es beim Schriftzug anders sein? Damit sollen sich mal ruhig die Karosseriespengler deines beschäftigen! Vandalismus soll er Dir ersteinmal nachweisen, da ist er schließlich in der Beweispflicht.

Ich wäre gleich nach der ersten Reklamation beim Rechtsanwalt gewesen, nur so gewöhnt sich der an hohe Klagekosten! Ich bezeichne das dann als Motivationsübung zur Kundenfreundlichkeit

Viel Erfolg

Heinz
Soll provokant wirken, aber bei den Leuten, die immer gleich mit dem Anwalt-Tipp kommen frag ich mich immer: Habt ihr einen Anwalt im Wohnzimmer hocken? Sowas kostet doch schweine Geld...
Coldplayer ist offline  
Alt 12.04.2009, 11:24   #8
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Zitat:
Zitat von Coldplayer Beitrag anzeigen
Soll provokant wirken, aber bei den Leuten, die immer gleich mit dem Anwalt-Tipp kommen frag ich mich immer: Habt ihr einen Anwalt im Wohnzimmer hocken? Sowas kostet doch schweine Geld...
Deshalb wird eine Rechtschutzversicherung immer wichtiger! Wenn ich das Recht auf meiner Seite sehe dann nutze ich es auch.

Es versuchen immer mehr Firmen den Kunden über den Tisch zu ziehen, gerade wenn es um Garantiefälle geht. Was die Firmen in IHRE allgemeinen Geschäftsbedingungen schreiben ist mir vollkommen egal, entscheidend ist wie ein Richter die Geschäftsbedingungen sieht. Nicht alles was die schreiben ist auch Gesetzeskonform.

Zudem sollte man auch ein Herz für die armen Rechtsanwälte haben, die nehmen auch gerne Aufträge an die man im vorübergehen erledigen kann.

Meistens wird einem neben den nachgewiesenen Schäden auch noch eine großzügige Aufwandspauschale zugesprochen so das man am Ende auch noch mit einem Gewinn aus der Sache herauskommt.
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Bleifuss ist offline  
Es bedankte sich:
Alt 12.04.2009, 11:50   #9
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Beiträge: 124

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Voll deiner Meinung Heinz - nur ich versuche es erst mal auf die diplomatische Art und wenn das nichts fruchtet kann man durchaus mal mit dem Anwalt drohen.

Auch ich hab´ - seit ich 18 bin - eine Rechtsschutzversicherung und erachte die genauso wichtig wie eine Haftpflichtversicherung.

Ansonsten wird´s natürlich - wie Coldplayer schrieb - unter Umständen teuer, wenn man letztlich doch nicht Recht bekommt.

@ DiJa: Auch ich meine das ist ein klarer Garantiefall - würde es aber auch mal über den NISSAN-Kundenservice versuchen. Ich wünsche dir jedenfalls viel ERFOLG!!

Ferdl
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seit 26.06.09: QQ+2 acenta, 2.0l Benziner ALL MODE 4x4 CVT, Z11 black, black &black, Nissan Connect, AHK abnehmbar
Ferdl ist offline  
Alt 12.04.2009, 15:18   #10
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Zitat:
Zitat von Bleifuss Beitrag anzeigen
...
Es versuchen immer mehr Firmen den Kunden über den Tisch zu ziehen, gerade wenn es um Garantiefälle geht. Was die Firmen in IHRE allgemeinen Geschäftsbedingungen schreiben ist mir vollkommen egal, entscheidend ist wie ein Richter die Geschäftsbedingungen sieht. ...
Solange es um Garantiefälle geht ist alles, was die Firmen schreiben, gesetzteskonform, da hilft Dir auch keine Rechtschutzversicherung, die wird die Kostenübernahme bei jede Klage gegen Garantiebedingungen ablehnen.
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Grüsse aus dem Südschwarzwald und vor allem: Kommt gesund an!

Ralf
rawac ist offline  
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