Alle: Garantiereparatur --> Werkstattverpflichtung

Guten morgen liebe QQ - Gemeinde,

mal eine Frage, sind denn alle Nissan Händler/Werkstatt, sagen wir mal deutschland- und/oder europaweit dazu verpflichtet, Garantiereparaturen durchzuführen?

Wir haben unseren z. B. nicht bei uns Zuhause gekauft, sondern einige hundert Km entfernt. Kommt der Garantiefall, kann ich dann zu jeder Nissan-Werkstatt meiner Wahl?

Ich denke eigentlich schon, oder!?!?!?

Gruß Abu
 
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Du hast eine eurpoaweite Garantie. Das bedeutet, das ein Händler Garantiearbeiten macht und dann wohl mit Nissan verrechnet. Genaueres kann uns vielleicht ja Pegasus sagen.
Aber Werkstattverpflichtung ? Natürlich kann ein Händler auch einen Termin nach hinten schieben, sodaß du vielleicht zu einem anderen :mrgreen: fährst. Thema Wartezeiten. Wird bei dem :mrgreen: wo du gekauft hast, wohl kein Thema sein.
Viele Grüße Mainy
 
@Mainy

mag sein, nur der :mrgreen:, bei dem der Wagen gekauft wurde ist ca. 450 km von uns entfernt! Zur Inspektion fahren wir hoch, weil wir das auch mit Verwandtenbesuch kombinieren können.

Sollte aber mal unerwartet was am Wagen sein, brauche ich schon einen :mrgreen: um die Ecke.

Gruß Abu
 
Hallo Abuhari,

such Dir einen :mrgreen: Deines Vertrauens in der Nähe und dort kannst Du alles rund um den QQ betreuen lassen(Inspektion,Garantieansprüche usw.)

Gruß,hunterb52
 
Garantiefall im Ausland

Hola QQ Mitglieder,

angenommen ich kaufe mein QQ+2 beim Neuwagenexperte oder mein Auto de und lass ihn in Deutschland anmelden, bringe ihn dann aber nach Sevilla weil ich da arbeite, wie sieht es denn da mit der Garantie aus:quest:

Kann ich zu einem x beliebigen :mrgreen:Händler, :mrgreen:Werkstatt Europaweit gehen:quest:

Oder muss ich die Garantieansprüche da geltend machen wo ich ihn gekauft, abgeholt oder bestellt habe:quest:

un saludo de Sevilla
RM
 
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Die Garantie gilt europaweit.
Es gibt keine Probleme im Fall des Falles, wenn du in Spanien eine Werkstatt für den Garnatiefall aufsuchst.
Viele Grüße Mainy
 
Garantie

Ich hoffe das ich in der richtigen Rubrik bin.

Ist es richtig das ich von meinem :mrgreen: kein Schriftstück erhalte wenn er etwas über die Fahrzeug Garantie repariert?
Denn dies war die heutige aussage von meinem :mrgreen: als ich die bisherigen reps auf Garantie meines QQ haben wollte, sagte er das er mir nichts schriftliches aushändigen darf und dieses nicht von ihm käme sondern von Nissan, da dieses alles bei Nissan gespeichert wird und jederzeit abrufbar wäre.Ist das so????:quest:
 
[FONT=&quot]@Icke2[/FONT]
[FONT=&quot]Du bekommst hier keine Rechnung, da die Rechnung dein Händler an Nissan direkt stellt und von denen auch das Geld bezieht. Bitte beachte hier nur folgendes. Du erstellst mit dem Meister zusammen einen Auftrag. Von diesem Auftrag bekommst du eine Durchschrift. Bitte unbedingt diese Durchschrift aufbewahren. Hier kannst du bei späteren Reklamationen genauestens nachvollziehen und beweisen, was du in Auftrag gegeben hast.
[/FONT]
[FONT=&quot]Gruß[/FONT]
 
Hatte bei mir am QQ ja auch einen Garantiefall, weil an der hinteren rechten Türe eine Lacknase in der "Beule" des Türgriffs war. Hat der Händler - nach Rücksprache mit Nissan - logischerweise auf Garantie weggemacht. Es muss minimal lackiert werden.
Den Auftrag habe ich bekommen um auch was in der Hand zu haben, warum lackiert wurde.
Die Rechnung hab ich nicht.
 
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