Alle: Garantiereparatur --> Werkstattverpflichtung

Ganz einfach: Weil er Geld damit verdient, wenn Nissan Kulanz übernimmt!!

Dann frage Deinen Händler mal, was er genau an den Garantiearbeiten verdient....nämlich lediglich den Arbeitslohn und warscheinlich null an den Teilen


icke2 schrieb:
Inspektionen: Ab Juni müssen die Autohersteller auch billigeren, freien Werkstätten technische Informationen über ihre Fahrzeuge bekannt geben.
Dadurch können sie z.B. die in den modernen Fahrzeugen verbauten Datenspeicher auslesen und Wartungsarbeiten (Inspektion, Ölwechsel) durchführen.


Stimmt nur teilweise. Denn mit dem Herrausgeben der Daten, kann der moderne Datenspeicher noch lange nicht ausgelsen werden. Ein monatliches Update des Testers ist ausschlaggebend dafür...und das kostet so viel Geld, dass viele es einfach nicht machen

krotax schrieb:
Ich würde während der Garantie Inspektionen nur bei Nissan machen lassen, das erspart später eventuell viel Ärger. (hat die freie Werkstatt wirklich nach Herstellervorgaben gearbeitet? Wie will man das nachweisen?)
Wenn Du Geld sparen möchtest, könntest Du das Öl anliefern, da wird man als Kunde mitunter richtig abgebürstet.

Korrekt. Denn Vorraussetzung für den Erhalt der Werksgarantie sind 3 Dinge:

Einhaltung der Wartungsintervalle
Wartung nach Wartungsplan
Verwendung von Originalteilen

Kannst du eines der drei Dinge nicht belegen, kann der Garantieanspruch ( natürlich Anspruchsartabhängig) rechtlich abgelehnt werden.

Zum Öl: Klar kann man sein Öl selbst anliefern, so lange man Die Acea und SPI Klasse kauft die Nissan vorschreibt, beachte bitte, dass die Viskosität wie zum Beispiel 5W40 mal absolut null über das Öl aussagt

abuhari schrieb:
mal eine Frage, sind denn alle Nissan Händler/Werkstatt, sagen wir mal deutschland- und/oder europaweit dazu verpflichtet, Garantiereparaturen durchzuführen?

um mal das Eingangspost zu beantworten. Der Händler ist zu nichts verpflichtet. Er kann dir Hausverbot erteilen, deine Aufträge ablehnen und sich weigern dein Auto auch nur anzusehen. Es ist schließlich Haus und Hof des Geschäftsführers und der entscheidet, ob er deine Räder wechselt oder dir ne Blume mit nem freundlichen Gruß überreicht und dafür 4299€ verlangt.
ABER: Er KANN Garantiearbeiten bei Importfahrzeugen abrechnen, egal wo gekauft. Hauptsache die Garantievorraussetzungen wurden eingehalten.
 
Dann frage Deinen Händler mal, was er genau an den Garantiearbeiten verdient....nämlich lediglich den Arbeitslohn und warscheinlich null an den Teilen

Hat irgendjemand etwas anderes behauptet? Dann frag Du doch auch mal Deinen Händler, was "nur" der Arbeitslohn zu seinem Gesamterfolg beiträgt!

Man muss nicht gleich so überheblich und allwissend auftreten! Das geht auch anders!

Viele Grüße

mxmx33
 
Ich hatte meinen :mrgreen: mal darauf angesprochen, wie das läuft, während er die Anfrage an Nissan geschrieben hat (defekte Türdichtung, beim Einbau oder Transport sichtlich vermackt, auswechseln).

  1. Die Zeit, die er für den Antrag braucht, bekommt er nicht erstattet.
  2. Wenn der Antrag genehmigt wird, kann er seine individuellen Kosten Nissan nicht in Rechnung stellen, sondern bekommt in der Genehmigung einen Festbetrag genannt, den er dann irgendwie gutgeschrieben bekommt.
  3. Zu der Höhe des Betrags hat er sich ziemlich negativ geäussert. Er wäre sehr knapp und oft nicht ausreichend, wenn irgend was nicht auf Anhieb klappt, würde er drauflegen.
In wie weit das "Jammern auf hohem Niveau" ist kann ich von aussen nicht objektiv beurteilen. Jedoch hatte ich schon stark den Eindruck, dass er die Garantiearbeiten überhaupt nicht als ertragreiche Tätigkeit betrachtete.
 
Schon erledigt! Kam nur so rüber!

Beste Grüße

mxmx33
 
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Keine Garantie/Gewährleistung auf Reparatur in der Zeit der Neuwagengarantie?!

Hallo erst einmal an Alle! :mrgreen:
Muss hier unbedingt was loswerden:
Ende Juni war ich bei meinem „Freundlichen“ wegen den Quitschgeräuschen in der Lenkung und Klopfgeräuschen im vorderen linken Bereich.
Durfte den Wagen am nächsten Tag abholen.

Ergebnis: Damit die Quitschgeräusche nicht mehr auftreten, haben die wohl eine Gummimanschette gewechselt
und gegen die Klopfgeräusche konnten die nichts machen, weil alles fest sei und die Geräusche nicht lokalisierbar sind.
Gut …
Drei Monate später sind die Quitschgeräusche an der Lenkung wieder aufgetreten. In der Zeit musste ich zum TÜV.
Die "TÜV-Leute" habe ich auf die Klopfgeräusche angesprochen, doch auch die konnten nichts feststellen.
Meine Plakette habe ich selbstverständlich bekommen :cool:. Also bin ich wieder zu meinem „Freundlichen“ gefahren und wollte,
dass der die Quitschgeräusche wieder mal beseitigt. Doch es hieß, dass die Neuwagengarantie nun seit drei Wochen abgelaufen wäre
und somit müsste ich die Kosten für die Fehlersuche und Fehlerbehebung tragen. Ich bestand auf die Gewährleistung auf die Arbeit
oder zumindest auf die Kulanz. Doch es hieß, dass es wohl keine Garantie/Gewährleistung in der Zeit der Neuwagengarantie
bei Nissan gibt und den Kulanzantrag könnten die evtl. nach der Reparatur stellen. Das wollte ich zwar so nicht hinnehmen,
aber ich hatte wohl keine andere Wahl.

Meine FRAGE:
Ist das denn wirklich so, dass auf die Reparaturarbeit während der Neuwagengarantie keine Garantie/Gewährleistung auf die Arbeit gibt?!?

Für Eure Antworten bedanke ich bereits im Voraus. :cheesy:
 
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So ist es.
Erst wenn du eine Reparatur selbst bezahlt hast, hast du Anspruch auf Gewährleistung, da Garantiearbeiten eine freiwillige Leistung des Herstellers sind.
Sonst wäre es im Extremfall so, dass du ein lebenlang eine Gewährleistung auf einem Bauteil hättest.

Und nicht verwechseln: Garantie---- freiwillig, Gewährleistung ---gesetzlich.

Viele Grüße Mainy
 
Dann wird man ja so zusagen zum Pfuschen gezwungen. Denn wozu teure und aufwendige Reparaturen, wenn man ja vorübergehend das Problem beheben könnte und abwarten bis die Garantie abläuft. Und ist die Garantie erst abgelaufen und das gleiche Problem wieder aufgetreten, so kann man es ja dann auch "richtig" reparieren.

Denn ein Beleg über die durchgeführte Arbeiten habe ich natürlich auch nicht bekommen. Es hieß ja:Kein Auftrag, keine Rechnung demnach auch keine Auflistung der durchgeführten Arbeiten. Das habe ich damals auch so hingenommen ...:(

Dennoch danke für die Antwort ...
 
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Nissangarantie oder Nissan Garantie

Ich habe meinen i-Way im Mai in Norddeutschland gekauft, wohne aber in Bayern.

Kann ich bei Problemen so einfach zu einem örtlichen Nissanhändler fahren, um Mängel beseitigen zu lassen? Es geht um das Vibrationsgeräusch vorne an der Windschutzscheibe.

Werden aufkommende Kosten wie Material und Arb.-zeit so einfach von der Garantie abgedeckt?

Welche Papiere musstet Ihr denn dann mitbringen?

Und ja, ich habe danach im Forum gesucht.
 
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