|
| ||||||||
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| | #1 |
| Premium Benutzer ![]() | Informationen zum Punktesystem Punktesystem Das Punktsystem gewährleistet mit einem bundeseinheitlichen Maßnahmen- bzw. Punktekatalog die Gleichbehandlung aller im Straßenverkehr auffällig gewordenen Personen. Es gibt jedem Bürger die Möglichkeit, das Ausmaß des eigenen Fehlverhaltens laufend selbst zu beobachten und rechtzeitig zu korrigieren. Darüber hinaus gibt es Hilfestellungen, damit der Betroffene seine Mängel in der Fahreignung möglichst frühzeitig beseitigen und einen Punkteanstieg vermeiden kann. Das Punktsystem ist zu einem wichtigen Instrument der Verkehrssicherheit geworden, weil es präventive Wirkung zeigt. Bepunktet werden alle im Verkehrszentralregister eingetragenen
Das Punktsystem bietet dem auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmer Angebote und Hilfestellung, das Erreichen von 18 Punkten und damit die Entziehung der Fahrerlaubnis zu vermeiden. In Aufbauseminaren und verkehrspsychologischen Gesprächen können die Mängel in der Einstellung zum Straßenverkehr erkannt und abgebaut werden. Dabei führt die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung zum Punkteabzug. Punkte und ihre Folgen Das Verkehrszentralregister und das Punktsystem sind wichtige Instrumente, um die Allgemeinheit vor ungeeigneten Kraftfahrern zu schützen. Ein hoher Punktestand ist ein Warnsignal und sollte genutzt werden, das eigene Verhalten zu überprüfen und positiv zu verändern. Ab einem bestimmten Punktestand informiert das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) das für den Verkehrsteilnehmer zuständige Straßenverkehrsamt. Maßnahmen des Straßenverkehrsamtes:
Punkte und ihre Haltbarkeit Eintragungen über Verkehrsverstöße im Verkehrszentralregister werden nach Ablauf feststehender Fristen zuzüglich einer Überliegefrist von einem Jahr gelöscht.
Eine Tilgung erfolgt nur, wenn innerhalb dieser Fristen keine weiteren Verkehrsverstöße begangen werden. Überliegefrist § 29 Absatz 7 Satz 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) bestimmt, dass die Eintragungen im Verkehrszentralregister (VZR) nach Ablauf der Tilgungsfristen noch ein Jahr "aufbewahrt" werden. Dies wird als Überliegefrist bezeichnet. Damit soll verhindert werden, dass Eintragungen aus dem VZR getilgt werden, obwohl bereits eine erneute Zuwiderhandlung begangen wurde oder eine Entscheidung getroffen worden ist, die eine Tilgungshinderung auslöst, aber erst nach Ablauf der Tilgungsfrist von bereits gespeicherten Entscheidungen an das VZR mitgeteilt wird. In der Überliegefrist befindliche Entscheidungen werden jedoch nicht in Auskünfte an Behörden (Bußgeldbehörden, Fahrerlaubnisbehörden, Polizei usw.) einbezogen. Nur wenn eine Privatperson eine Auskunft über sich selbst oder ein beauftragter Rechtsanwalt eine Auskunft über seine Mandantin beziehungsweise seinen Mandanten (Privatauskunft) einholt, müssen auch die bereits in der Überliegefrist befindlichen Entscheidungen bei der Auskunftserteilung berücksichtigt werden. Punkteabbau Haben Sie Punkte in Flensburg? Durch die freiwillige Teilnahme an Aufbauseminaren und verkehrspsychologischen Beratungen können Sie bis zu 4 Punkte abbauen. Die Teilnehmer können in Gruppengesprächen und durch eine Fahrprobe beweisen, dass ihre Mängel in der Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten erkannt und abgebaut wurden. Punkte können nur einmal in 5 Jahren abgebaut werden. ![]() Quelle: KBA.de |
| |
| Benutzer Registriert seit: Jul.09 Ort: Hamburg
Beiträge: 39
| |
| |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |