Alle: Unfallthread

Naja, bei 1200€ Reparaturkosten würde ich doch mal über Selbstzahlen nachdenken. Eine Hochstufung, gerade am oberen Ende der SF-Skala kommt sicher teurer, weil du die höhere Stufe ja über Jahre (Jahrzehnte?) mit dir rumschleppst. Die Versicherung kann dir das in einer Vegleichrechnnung prima durchkalkulieren (macht zumindest die H . K so).

Altrnativ ist die "einfache" Reparatur mit dem Schweißen und dann neu lacken durchaus in Erwägung zu ziehen.
Ich hatte vor dem QQ einen 3er BMW, der mit einem kleinen Heckschaden gesegnet war. Zum Unfallzeitpunkt war allerdings der Neue schon bestellt, so dass Reparatur für uns nicht mehr in Frage kam.
Die Heckschürze sah extrem heftig zerdrückt aus und auch dahinter war das Blech wirklich mächtig eingedrückt. Wirtschaftlicher Totalschaden bei 7500€ Zeitwert.
Wir sind noch 5 Montae damit gefahren bis der QQ endloch kam, dann habe ich das Auto für kleines Geld an einen Kollegen verkauft. Der hat alles prima repariert, man sieht nichts mehr, und er freut sich nun über seinen günstigen BMW.

Da wurde die Soßstange auch geklebt und neu lackiert - für insg. 250€. Wie gesagt: Sieht prima aus, vom Schaden keine Spur, obwohl das Plastik heftig zersplittert war.

Gruß und viel Erfolg
 
Ich habe mir mal erzählen lassen, wenn man die Summe der Versicherung innerhalb eines Jahres zurückzahlt, wird man auch nicht hochgestuft, jedoch ist es halt hörensagen. Vielleicht mal bei deinem Versicherungsmann /-frau nachfragen.
 
Also.. Habe alles über die Versicherung laufen lassen. Hochstufung ist schon erstmal enorm. Aber gut mit 21 und so einem Auto ist die Versicherung eh schon kein "Schnapper".Habe von meiner Versicherung alles genau aufgeschlüsselt bekommen.Wenn ich Summe x bis zum Juli an meine Versicherung zahle werde ich wieder runtergestuft und bekomme die mehrgezahlten Beiträge zurück. So, als hätte ich keinen Unfall gehabt. Das werde ich auf jeden Fall in Anspruch nehmen und dann ist alles wieder gut ;) Lieben Gruß
 
Genau so ist es - Bei einen Schaden, den Deine Autoversicherung bereits beglichen hat hast Du in der Regel eine sogenannte Rückzahlungsfrist innerhalb von 6 Monaten nach der Regulierung . Das heißt die Autoversicherung übernimmt vorab die Kostenerstattung und Du kannst innerhalb von 6 Monaten die Kosten wieder an die Versicherung zurückzahlen. Dadurch kannst Du Dein Schadenfreiheitsrabatt retten. Durch die Rückzahlung finden dann auch keine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes statt!"

Die Rückstufung erfolgt immer zum Anfang des nächsten Versicherungsjahres.

Edit: Habe versehentlich die letzte Seite nicht gelesen bzw Dein Posting #21
 
Wertverlust Unfall?

Hallo Forum,

hatte gestern Nachmittag mit meinem 2 Jahre alten QQ einen Unfall.
Vor mir ist einer abgebogen, ich hab gebremst und stand, der hinter mir hat wohl auch gestanden und ein Dritter ist auf uns drauf gerast. So hat das zumindest die Polizei am Unfallort aufgenommen. Der letzte muss ziemlich gerast sein, da bei den beiden AUtos hinter mir alle Airbags (vorne, seite) aufgegangen sind und ich auch keine Bremsspuren oder so sehen konnte. Wie dem auch sei, hatte ich glaub Glück, dass der QQ hinten so hoch ist und der Audi A5, der in mich rein ist, so niedrig war.

Ich war dann auch das einzige Auto, welches noch gefahren ist und nicht abgeschleppt werden mußte.
Was ich bisher gesehen habe ist, dass mein Kofferraum Risse hat und verzogen ist und nicht mehr zu geht. Der Kotflügel hinten links ist auch verzogen und es sind ein paar Plastik Teile abgefallen. Mein Auspuff hängt auf dem Boden.
Am Montag werde ich das Auto in eine Nissan Werkstatt fahren und die werden dann ja wissen was alles Kaputt ist.

Wie dem auch sei, habe ich ja aber außer dem Sichtbaren Schaden noch den Wertverlust des Autos. (sollte ich den QQ verkaufen wollen, ist es ja eine Wertminderung da es dann ein Unfallwagen ist.

Wird mir diesen "unsichtbaren" Schaden auch die Versicherung des Unfallverursachers ausgleichen?
Der QQ ist EZ 09/2009 und hat gerade mal 29950km
 
Selbstverständlich wird der Wertverlust ausgeglichen.
Du solltest aber aufpassen, das die Versicherung den Wertverlust auch dir zukommen lässt.
Es passiert leider öfter, dass die Werkstatt den Betrag kassiert wenn du eine Abtretungserklärung für die Abwicklung des Schadens abgibst.
Oft wird der Betrag von den Versicherungen nur auf Nachfrage berechnet.
Also gut aufpassen, ob und wo dieser Betrag in der Endabrechnung auftaucht.

Viele Grüße Mainy
 
Am besten Ruf dein Versicherungsvertreter an und frage ihn was du alles für Möglichkeiten bzw. Rechte hast. Wenn er gut ist, wird er dir sicherlich hilfreich zur Seite stehen.
 
mir steht mittlerweiel ein Anwalt zur Seite.

Die gegenerische Versicherung zahlt mir einen Ersatzwagen anhand der PS Zahl meines QQ. Mein Anwalt meint, dass sie mir ein gleichwertiges Fahrzeug zahlen müssen. Weiß einer, in welcher Mietwagenklasse der QQ 2.0 dci ist? IDMR? IFMR?
 
Hab von meiner Werkstatt nen QQ +2 Benziner als Ersatzfahrzeug bekommen. Die werden das schon irgendwie mit der gegnerischen Versicherung regeln.

Der Schaden an meinem QQ hat für mich ja nicht so hoch ausgesehen... das Gutachten hat allerdings einen Schaden von knapp 12300€ bei einem Wiederbeschaffungswert von 21100€ festgestellt. Reparatur ist auf 10 Werktage angesetzt. WTF? Wertminderung = 1000€
Mal sehen, wie das noch weiter geht...
 
Oben