QASHQAI J11: Welche Spurverbreiterung

Hallo,

hat hier jemand am J11 Spurverbreiterungen im Ensatz?

Grüße
Thomas
 
... fährt zufällig jemand 48 mm Spurplatten an der Hinterachse am J 11 und hat diese beim Tüv eintragen lassen? Würde mich interessieren, ob es da Probleme gab.

Sind 32 mm Spurplatten an der Frontachse des J 11 noch machbar oder bereits grenzwertig? Leider kann ich die Möglichkeiten am Fahrzeug nicht ausmessen, da meiner erst noch kommt.

Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen und meine Fragen beantworten?
 
Hi

Kann mir einer sagen was die max. größte verbreiterung beim QQ 1,6 DIG-T mit Orginal 19" Räder geht, kann leider auch nicht nachmessen da der Flitzer erst noch kommen muß und da soll gleich die Scheiben drauf.
 
Hallo

Anscheinend keiner der was dazu sagen kann.

Dann muß mann sich auf den VK halten 2cm pro Achse und das für 450.-Öcken. der sagte das ist das was geht der rest ist nicht möglich die hatt er auch noch da und muß nicht bestellt werden.
 
... 450,- € ist etwas übertrieben, maximal ca. 200,- € und da sind die entsprechenden Radschrauben auch dabei und die Spurplatten sind zudemm von einem Markenhersteller.

Laut Teilegutachten sind 16 mm Spurverbreiterung möglich und können entsprechend auch eingetragen werden (Vorderachse und Hinterachse). Für die Hinterachse wären 20 mm auch noch möglich, allerdings müssten diese per Einzelabnahme eingetragen werden, da es hier kein Einzelgutachten gibt sondern nur ein Festigkeitsgutachten. Ich werde mal heute zum TÜV fahren und mal nachfragen, was möglich ist bevor ich mir die entsprechenden Spurplatten bestelle.

Im letzten Jahr hat sich auch was geändert, bezüglich der Eintragung von Felgen und Spurplatten. Früher musste nur das Profil im Radhaus abgedeckt sein, heute darf gar nichts mehr (auch nicht die Felge) aus dem Radhaus/Radkasten heraustretten. So die damalige Aussage von einem TÜV-Prüfer.

Aus diesem Grund ist die Verwendung bei Spurplatten von 16 mm an der Vorderachse und 20 mm an der Hinterachse (pro Rad versteht sich) das maximal Zulässige ohne die Verwendung von Kotflügelverbreiterungen.
 
… so, nun war ich mit dem Teilegutachten direkt beim TÜV und habe nachgefragt, ob man 20 mm Spurplatten für den J 11 mit einem Festigkeitsgutachten eingetragen bekommt. Die Antwort war:

Keine Eintragung einer Spurverbreiterung nur mit einem Festigkeitsgutachten!“, „Festigkeitsgutachten würden vom TÜV-Rheinland seit geraumer Zeit nicht mehr akzeptiert für Spurverbreiterungen oder Alufelgen.“

Gut, für mich ist dann die Angelegenheit jetzt klar, ich werde die in dem Teilegutachten genannten Spurplatten mit der Größe von 16 mm (32 mm pro Achse) verbauen. Diese Teile sind laut Gutachten auch in einem Fahrversuch geprüft und amtlich bestätigt, was die anderen mit einem Festigkeitsgutachten ja nicht sind, sonst hätten diese logischer Weise ja auch ein Teilegutachten.

Nach meinen Recherchen bietet derzeit nur die Firma Eibach für ihre 16 mm Spurverbreiterung ein Teilegutachten an. Die Firma Hoffmann und Hansen bietet lediglich ein Festigkeitsgutachten an und die Firma H & R hat noch keine Spurverbreiterung für den J 11 im Programm (… ich hoffe ich darf die Firmen nennen, ist ja keine Werbung, sondern nur eine Feststellung die jeder im Internet selbst nachlesen kann).

Übrigens, ich werde die Spurverbreiterung (16 mm) für die Bereifung 215/55/18 auf der originalen Nissanfelge vom Sondermodell 360 für meine Winterreifen und für die Bereifung 225/45/19 auf der originalen Nissanfelge vom Tekna für meine Sommerreifen verwenden. Beides passt laut Gutachten.

Ich habe mir auch die Mühe gemacht, bei meinem Händler an mehreren QQ´s (J 11) die Reifenabstände zum Kotflügel zu messen, bei 18 und auch 19 Zoll Alufelgen. Leider habe ich dabei feststellen müssen, dass es dabei anscheinend Fertigungstoleranzen gibt und unterschiedliche Messergebnisse zustande kamen. Es bewegt sich alles im Bereich von 25mm an der Hinterachse und 18 mm an der Vorderachse. Unterschiede gab es da im Bereich von +/- 2 mm und gemessen habe ich immer an der obersten Stelle des Kotflügels/Radlaufs.

Aber bitte bedenkt, alle meine hier gemachten Angaben und Aussagen sind ohne Gewähr! Wenn Ihr Euch für eine Spurverbreiterung entscheidend lest bitte unbedingt im Vorfeld sorgfältig das entsprechende Teilegutachten durch und ermittelt den Freiraum von der Radaussenkante zum Kotflügel an Eurem Fahrzeug.

Es steht ja auch noch die Möglichkeit aus, mal bei Dekra nachzufragen was die Prüfer dort von einem Festigkeitsgutachten halten.
 
...bin zwar kein TÜV Freund, aber manchmal bleibt einem nix anderes übrig;)

Dekra/KÜS und ähnliche dürfen auch nicht alles eintragen,
da ist einiges dem TÜV vorbehalten.

Daher heißt es auch schnell mal bei Dekra&Co...geht nicht, kann man nicht eintragen.....anstatt.....dürfen/können wir nicht, Sie müssen dafür zum TÜV;)
 
Hallo.

Die Originalen Tekna Felgen und auch die 360° Felgen haben eine ET von 40.

Ich selber fahre 48mm Achse / 24mm Rad, Mit den Originalen Tekna Felgen und ET 16 geht alles gut, kein überstehen oder sonstiges.

Mit meinen Winterreifen Felgen 7Jx16" ET38 und 215/65 R16 Reifen sieht es anders aus.

Da der reifen seitlich über die Felge sich zieht, durch den Querschnitt 65 stehen die Reifen 1,5 cm über Radkasten.
Also mit Winterreifen Outfit, mit meiner Konfiguration ist es nicht Möglich eine ET16 zu fahren.

Meine Platten besitzen nur ein Festigkeitsgutachten und sind von der TÜV-STATION Meschede Eingetragen worden.

Nicht alle TÜV Stationen können mit Festigkeitsgutachten eintragen. Einfach mal bei TÜV SÜD oder NORD anrufen und erfragen wo es geht.

MFG
 
Hi

Hatte heute noch mahl nachgefragt und er meinte 20mm pro Reifen das sind 40mm je Achse.

Danke für die Tipp´s der hätte sonst bestimmt weniger drauf gemacht.
 
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