QASHQAI J11: LED Nebelscheinwerfer nachrüsten

ich kapier den sinn von Neblern nicht..
ich habe immer Autos gefahren mit solchen Lampen und wir haben in der Herbst zeit auch sehr viel und auch sehr dichten Nebel, aber wirklich gebracht haben finde ich die alle noch nie was und das egal von welchem Hersteller.

Für mich habe ich sie immer eingeschalten in den Glauben dass ich vom Gegenverkehr evtl. besser gesehen werde.
 
Wenn man im Nebel fährt und man macht mal kurz das Fernlicht an, dann sieht man schon mal einen Unterschied zum Abblendlicht.
Jetzt fahre mal mit Standlicht und den Nebelleuchten und du wirst nochmals einen Unterschied zu Nebel und Abblendlicht sehen.
Dieser Tipp wurde früher mal im "Westfernsehen" bei "Blaulicht" gegeben, ich habe es aber mit dem QQ noch nicht probiert, bei meinem früheren VW Vento war es super.
 
Standlicht und Nebelscheinwerfer darf man nicht anhaben. Wurde deshalb schonmal von der Rennleitung angehalten.
Überhaupt dürfen die Nebelscheinwerfer nur bei Nebel, Regen und außerhalb geschlossener Ortschaften mit eingeschalten werden. So kenne ich es jedenfalls.
 
Standlicht und Nebelscheinwerfer darf man anhaben - da war die Rennleitung wohl falsch informiert - allerdings auch nur bei schlechter Sicht... Es kann nämlich durchaus sein, dass bei starkem Nebel auch das Abblendlicht schon so stark vom Nebel zurückgeworfen wird, dass es blendet. Deswegen sind die Nebelscheinwerfer auch tiefer angebracht, dass sie "unter" den Nebel leuchten.
Allerdings ist das heutzutage mit den "Nebelfunzeln" unmöglich, weil man dann auch nichts sieht. Die Zusatzscheinwerfer von "früher" haben noch richtig Licht gegeben, so dass man auch mit Begrenzungsleuchten und Nebelscheinwerfern noch was gesehen hat.

§ 52 StVZO Abs. 1:
... Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können....
 
Standlicht und Nebelscheinwerfer darf man anhaben - da war die Rennleitung wohl falsch informiert -

§ 52 StVZO Abs. 1:
... so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können....

Dann stimmt Deine obige Meinung über die Rennleitung wohl nicht, denn Standlicht und Abblendlicht sind 2 versch. Dinge.
 
Der zweite zitierte (Teil-)Satz gilt für die Verschaltung, nicht für die Nutzung, und nur, wenn die Nebelscheinwerfer weiter innen liegen als 40cm von der äusseren Kante des Fahrzeugs. Was soll da also nicht stimmen?

P.S.: In anderen Ländern als Deutschland ist die Regelung abweichend.
 
Also, um den § 52 StVZO klarzustellen: sind die Nebelscheinwerfer weiter als 40 cm von der Fahrzeugkante entfernt, dürfen sie nur mit dem Abblendlicht zusammen brennen. Sind sie weniger als 40 cm von der Fahrzeugkante entfernt, dürfen sie auch ohne Abblendlicht brennen. Das Standlicht/die Begrenzungsleuchten sind ohnehin immer an...

(und die Verschaltung hat auch was mit der Nutzung zu tun...)

§ 17 StVO Abs. 3 regelt das auch deutlich (habe ich vorhin auf die Schnelle nicht gefunden...):
3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
 
Ja, wie oben auch gesagt wurde, außerhalb von Ortschaften und da man dann ja auch die Nebelrückleuchte an hat, darf man auch nur 50kmh fahren!
 
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