QASHQAI J11: NISSAN Safety Shield für 360° Sicherheit (optional Tekna)

Sonst geht's dir gut?

Mal abgesehen davon das es offensichtlich nicht ernst gemeint war würde ich von Schlaumeiern wie dir erwarten, daß sie wissen wovon sie reden statt mit "alternativen Fakten" um sich zu werfen.

Der (nochmal nur für dich) nicht ernstgemeinte Vorschlag ist bestenfalls ein Verstoß gegen das Rechstfahrgebot und wird mit einem Bußgeld in Höhe von Euro 80 bestraft, und auch nur dann, wenn jemand anders gefährdet wird.
Niemand wird gezwungen rechts zu überholen, wer das macht verstößt selbst gegen die StVO.
Aber das scheint dich ja scheinbar nicht zu stören, sonst hättest du ein solches Verhalten sicherlich auch als Straftat bezeichnet.
 
Könnte aber auch als Nötigung ausgelegt werden. Und dann sind wir doch wieder im Bereich der Straftat.

Aber abgesehen davon ist es relativ sinnfrei, derartig auf einen Beitrag zu einem technischen Problem zu antworten, der schon älter als ein Jahr ist. Entweder das Problem oder das Auto existiert höchstwahrscheinlich nicht mehr.
 
Zur Nötigung bedarf es schon etwas mehr als einfach nur links zu fahren.

Das der Beitrag so alt ist hatte ich allerdings nicht gesehen, war durch die neuen hochgeschoben worden und habe beim Lesen nicht auf das Datum geachtet.

Wollte noch dazu schreiben "vielleicht hilft es aber anderen", aber dann regt sich gleich wieder jemand auf der den Sarkasmus nicht sieht. :)
 

Off-Topic:
Deshalb habe ich ja auch „könnte“ geschrieben. Du solltest anderen nicht vorwerfen, dass sie den Sinn und die Aussage des von Dir geschriebenen nicht erfassen können, wenn Du selbst nicht in der Lage dazu bist.

Nebenbei: Der grüne Grinse-Smiley hat sich in diesem Forum hier als Standard für den „freundlichen Nissanhändler“ etabliert und ist kaum dazu geeignet, Ironie oder Sarkasmus des eigenen Beitrags zum Ausdruck zu bringen. Dafür gibt es geeignetere Smileys. Beachte das bitte zukünftig, dann führt dies auch nicht zu missverständlichen Deutungen des Geschriebenen.
 
Ja ja, das Problem ist nur das ich dir überhaupt nichts vorgeworfen habe sondern nur eine faktische Aussage ohne jegliche Interpretation oder Wertung gemacht habe.
Damit kannst du dir selbst an die Nase fassen was das Erfassen von Sinn und Aussage des Geschriebenen angeht.

Danke auch für die Belehrung aber viele Dinge werden für verschiedene Sachen benutzt und ich sehe nirgendwo, daß besagter Smiley exklusiv für den Freundlichen steht. Geht ja wohl auch aus dem Zusammenhang hervor, daß meine Aussage keinen Bezug auf Nissan Händler hatte.
Stellt sich auch hier dann die Frage, ob das Problem nicht eher beim Leser als beim Verfasser des Beitrages ist.

Alles geklärt? :bier_1:
 
"Langsam" ist relativ, aber wenn du schnell fährst wird dich kaum einer rechts überholen .... :rolleyes:

Artikel lesen und verstehen, wenn noch nicht getan.
 
Einparkassistent

Hallo,
wer zahlt eigentlich wenn der Einparkassistent versagt und ich gegen ein anderes Auto fahre
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Na logischerweise erstmal Du als Fahrzeugführer (bzw. Deine Kfz.-Haftpflichtversicherung).

Kannst ja dann hinterher versuchen, den Hersteller in Haftung zu nehmen, sofern Dir gelingt, ihm nachzuweisen, dass der Parkrempler ursächlich auf eine Fehlfunktion des Parkassistenten zurückzuführen ist und Du keine Möglichkeit hattest, diese Fehlfunktion zu erkennen und durch Abschalten des Parkassis oder eine Vollbremsung den vorhersehbaren Schaden zu minimieren oder ganz zu vermeiden.
 
Oben