X-Trail: 3.Sitzreihe / Vergleich zu QQ+2 (J10 FL)

Hi @ll,

seit vergangener Woche ärgere ich mich ziemlich... und mich würde interessieren ob es "Leidens-Genossen" gibt, zwecks Erfahrungsaustausch...!?
Es geht um folgendes:

Im Dezember 2012 habe ich mir damals einen nagelneuen QQ+2 "Tekna" (J10 Facelift) angeschafft, welcher aufgrund der 2 Notsitze damals gezielt gekauft wurde. Diese Sitze leisteten mir bei Kindergeburtstagen und/oder Familienausflügen stets gute Dienste, da man neben 2 Erwachsenen auch locker 5 (damals noch kleinere) Kinder mitnehmen konnte / durfte.

Da ich neben dem Allrad gerne auch Automatik wollte, bestellte ich mir im Dezember 2016 den neuen X-Trail (T32) mit dem neuen 2.0 dci... natürlich wieder inkl. 3. Sitzreihe (für 800,- Euro Aufpreis). gegenüber meinem Händler, wo ich mit dem X-Trail schon den 3. Neuwagen kaufte, erwähnte ich mehrfach die Vorteile der 3. Sitzreihe bei den Kindergeburtstagen und bekam stets Zustimmung.

Im März 2017 konnte ich den neuen Wagen dann auch endlich in Empfang nehmen... und bin soweit auch sehr zufrieden...

ABER... letzte Woche erfuhr ich dann zufällig, dass man im X-Trail weder auf dem mittleren Sitz der 2. Sitzreihe... noch auf den beiden Sitzen der 3. Sitzreihe "Kinderrückhaltesysteme" verwenden darf!! Ein Blick in die Bedienungsanleitung in Kapitel 1-18 bestätigte mir dies (leider).

Bei meinem QQ+2 (Ezl. 12/2012) durfte man lt. Bedienungsanleitung sowohl auf dem mittleren Sitz der 2. Sitzreihe als auch auf der 3. Sitzreihe "Kinderrückhaltesysteme" für Kinder ab 9 kg nutzen... und wurde natürlich auch gerne getan.

Nun habe ich mit dem X-Trail ein räumlich noch größeres Fahrzeug, ein Fahrzeug auch mit breiterer 2. Sitzreihe... und kann auf den hinteren beiden Sitzreihen bei 5 vorhandenen Sitzplätzen max. 2 Kinder unter 150 cm mitnehmen!!!! Erst ab 12 Jahren oder einer Korpergröße von 150 cm dürfen Kinder ohne "Kinderrückhaltesystem" in einem Pkw mitfahren.
Leider gelten selbst normale "Sitzerhöhungen" als "Kinderrückhaltesystem"!!

Wer bei NISSAN denkt sich so einen Schwachsinn aus?:wand:
Wer außer Kinder oder kleingewachsener Japaner soll bitteschön auf der 3. Sitzreihe Platz nehmen!?!?:spiteful:
Warum durfte man das im kleineren QQ+2* und im größeren X-Trail, der ja aufgrund der 3. Sitzreihe auch den QQ+2 ersetzen soll, darf man das nicht mehr?:wacko:

Ich habe nun, im guten Glauben dass der X-Trail hier mindestens gleichwertig ist, wie mein alter QQ+2, eine absolut unnötige Investition gemacht, welche ich bei 2 Kindern im Alter von 8 (132cm) und 10 (142cm) in keinster Weise nutzen kann... und mir gleichzeitig noch 100 Liter Kofferraumvolumen nehmen!!

Ich habe meinem Ärger Luft gemacht und natürlich auch eine Email an NISSAN Deutschland gemacht und einen Brief an meinen Händler geschickt, da ich mit dieser Situation absolut unzufrieden bin!

Gibt es noch weitere "Opfer"!?:quest:

Anmerkung:
Bei den Probefahrten im 1.6 dci X-Trail und 2.0 dci X-Trail (jeweils Wochenende) lag nie eine Bedienungsanleitung an Bord!
Im aktuellen Verkaufsprospekt inkl. Zubehör- und Preisliste sind auch keine Informationen über die Nutzbarkeit von "Kinderrückhaltesystemen" im T32 zu finden... und ebenso wenig auf der NISSAN-Homepage!
Leider kamen auch von meinem Händler hier keine Informationen... aber wahrscheinlich wusste er dies auch nicht.
 
@LT-Urlauber

Das ist ein echter Hammer.:grr:

Als Käufer eines X-Trail , der auch noch Geld ausgibt für eine Sitzreihenerweiterung die gar nicht genutzt werden kann, wäre ich auch verärgert.
Nein , nicht nur verärgert, sondern vor Wut geplatzt. :box:

Habe jetzt schnell mal nach dem Sachverhalt gesucht und diesen Beitrag gefunden.

https://www.test.de/Kindersitze-ein...-4183394-detail/suche/2010240!99/?origin=List

Auch die Stiftung Warentest hat das beschriebenen, also ab dem 3.2.2016 war die Info auch für Nissan online verfügbar.

Damit ist für mich der Händler auch in der Pflicht, eine Sachgerechte Beratung durchzuführen, insbesondere bei mehrmaligen Hinweisen auf die Nutzung der Sitzreihe.

Das ist zwar schwer dem Händler eine Fehlberatung nachzuweisen, aber vielleicht war ja jemand bei dem Verkaufsgespräch dabei?

Halte uns mal auf dem laufenden, was weiter von Nissan kommt.

Gruß Thomas
 
Ähm... ich würde mal so aus dem Bauch raus sagen, dass Angaben in einer Bedienungsanleitung rechtlich nicht verbindlich sind.
Wenn die Kinder mit Sitzerhöhung sitzen können und die Sicherheitsgurte passen, also korrekt und ohne Gefährdung von "Weichteilen" wie Hals anliegen - wer hindert dich daran, Kinder mitzunehmen?

§ 21 StVO Personenbeförderung
(1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhaltein-richtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind.
...

Vom Auto und vom Sitz steht da nichts....

Laut der Straßenverkehrsordnung gibt es generell keine Einschränkung, auf welchem Sitz ein Kind im Auto mitfahren darf, solange es ausreichend bzw. alters- und größenabhängig gesichert ist.

Die Bußgeldnormen lauten:

121118Sie nahmen in einem Kraftfahrzeug ein Kind mit, ohne für die vorschriftsmäßige Sicherung zu sorgen.
121124Sie nahmen in einem Kraftfahrzeug mehrere Kinder mit, ohne für die vorschriftsmäßige Sicherung zu sorgen.
121600Sie beförderten als Kraftfahrzeugführer ein Kind ohne jede Sicherung/sorgten als Verantwortlicher nicht für eine Sicherung des Kindes.
121606Sie beförderten als Kraftfahrzeugführer mehrere Kinder ohne jede Sicherung/sorgten als Verantwortlicher nicht für eine Sicherung der Kinder.

Auch da wird nur auf die Sicherung abgestellt - nicht auf welchem Platz das/die Kind/er sitzen.

Also: Ruhig Brauner....

P.S. - Der Test der Stiftung Warentest bezog sich auf Kindersitze - die passen evtl. wirklich nicht - aber Sitzerhöhungen... s. oben...
 
Wenn die Kinder mit Sitzerhöhung sitzen können und die Sicherheitsgurte passen, also korrekt und ohne Gefährdung von "Weichteilen" wie Hals anliegen - wer hindert dich daran, Kinder mitzunehmen?

Hindern tut mich im sicherlich keiner daran... ;-)
Aber interessieren tut es eventuell die Versicherung, wenn ein Unfall passiert, bei welchem es dann auch noch zu Personenschaden bei Kindern in Kindersitzen auf der 3. Sitzreihe gekommen ist... und der Sachverständige Kenntnis von der Bedienungsanleitung hat bzw. bekommt.

PS: Ich arbeite bei einer Versicherung... :red:

Ich habe mir auch schon Gedanken darüber gemacht, ob die Bedienungsanleitung fehlerhaft geschrieben wurde... und man eigenlich nur sagen wollte dass der mittlere Sitz der 2. Sitzreihe und die Sitze der 3. Sitzreihe nicht über ISOFIX verfügen!? :sry:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Darf ich hierzu was sagen , mein ältester hat zwar hier einen Firmenwagen jedoch auch zur privaten Nutzung und dort hab ich mal geschaut wie dies dort aussieht bzgl. Kindersitze und deren Nutzung .
Dort steht das nur die beiden äußeren mit ISO-Fix ausgestattet sind und nur diese jeweils damit belegt werden dürfen , bei gleichzeitiger Nutzung ist jedoch aus Sicherheitsgründen der mittlere dritte Sitzplatz nicht mehr belegbar / Nutzbar , sind also dann nur noch 2 Sitzplätze anstatt 3-en .
Auch steht dort drin wenn die 3-te Sitzreihe benutzt werden möchte steht dort kein ISO-Fix bereit und bei Nutzung der beiden ISO-Fix an der mittleren Sitzreihe ist die 3-te Sitzreihe NICHT Nutzbar ! :shok::red: warum dies so ist muss man nicht Verstehen ? , zumal seine Familie aus 2Erwachsenen und 3 Kinder besteht soll laut dessen BA nun 1 Kind laufen ?!?!
Na ja die Hersteller wissen ja bestimmt was sie da machen , zumindest steht meinem ältesten ja noch ein Zweitfahrzeug mit 9-Sitzen zur Verfügung wo zudem auf den 8 zusätzlichen Sitzen jeweils ISO-Fix fähig sind , bei max. Bestuhlung vom FHZ auch Zulässig ist ,hier jedoch aus Kostengründen nur als 6-Sitzer Ausführung, Kostenpunkt des FHZ jedoch jenseits der 40t.

Noch zu der Privaten Nutzung des FHZ wurde im vom Betrieb darauf hingewiesen das hier nur laut BA gehandhabt werden darf was Kindersicherung angeht , soll da mal einer verstehen , gut das es hier nun nochmals einen gibt mit solch einem Problem .
Übrigens ist es kein Nissan sondern ein Opel Insignia Kombi mit Sonderausstattung 3-te Sitzreihe im Heckabteil welche bis 25kg pro Person bzw. max. 120cm Größe Nutzbar sein soll jedoch nicht für Kinder ?, da diese wie damals bei Mercedes in umgekehrter Fahrtrichtung eingebaut ist .
Zum Glück hat er ja noch die weitaus bessere Möglichkeit seine Familie zu transportieren .

Meine Meinung hierzu nur , in der Verkaufsbroschüre steht nun mal nichts davon drin , so also Hauptsache mal Verkauft ob Nutzbar oder nicht .
Wenigstens kann er die 3-te Sitzreihe mit wenigen Handgriffen ausbauen um den ganzen Kofferraum wenigstens geschäftlich zu nutzen , steht seither jedoch nutzlos nur in der Garage bei uns rum , da er hierzu keine Lagerfläche hat . Ja Garage haben wir jedoch nicht für die jetzigen FHZ Nutzbar (Trabi passte gerade so rein) :cheesy: egal Fahrräder usw. brauchen auch eine trockenen Platz .
 
Naja wie soll man auch in die dritte Sitzreihe kommen wenn sich der Sitz der zweiten Sitzreihe durch den Kindersitz nicht nach vorne klappen lässt.

Solche rel. kleinen SUV mit drei Sitzreihen soltte man nicht zusehr als Raumwunder darstellen zumindes was den Personentransport angeht. Die hinteren Sitzplätze sind Notzsitze mehr nicht.
 
Dort steht das nur die beiden äußeren mit ISO-Fix ausgestattet sind und nur diese jeweils damit belegt werden dürfen , bei gleichzeitiger Nutzung ist jedoch aus Sicherheitsgründen der mittlere dritte Sitzplatz nicht mehr belegbar / Nutzbar , sind also dann nur noch 2 Sitzplätze anstatt 3-en .
Auch steht dort drin wenn die 3-te Sitzreihe benutzt werden möchte steht dort kein ISO-Fix bereit und bei Nutzung der beiden ISO-Fix an der mittleren Sitzreihe ist die 3-te Sitzreihe NICHT Nutzbar !.

Ich wünsche mir dass es von NISSAN auch so gedacht ist und in der BA nur unglücklich formuliert und tabellarisch dargestellt wurde.
So wie Du bzw. Opel es beschreibt, wäre es auf jeden Fall logisch und nachvollziehbar.👍
 
Aber bei einer Sitzerhöhung bleibt die Lehne klappbar und Sitzerhöhungen werden auch nicht mit Isofix befestigt...
 
Hier mal die Auszüge aus den beiden Betriebsanleitungen
LINKS: QQ+2 J10 Facelift Ezl. 12/2012
RECHTS: X-Trail T32 Ezl. 03/2017
 

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Beim Qashqai habe ich auch mehrmals gelesen dass man in der Mitte keinen Kindersitz befestigen darf - dann habe ich die Betriebsanleitung gelesen - und da steht eigentlich recht klar (wenn man 3 Mal gelesen hat :)) drin dass in der Mitte kein Isofix-Sitz befestigt werden kann, aber nichts davon dass gar kein Kindersitz befestigt werden darf. Allerdings ist es leider so dass wenn außen 2 Kindersitze drin sind (auch nicht isofix) kein dritter in die Mitte passt. Egal, die Älteste hat einen Wachstumsschub hingelegt und pünktlich zum Kauf 1,5m geworden :)

Gruß
Alex
 
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