Vielleicht mal rein intuitiv vorgehen, und dann ist der Sitz für die Sicherheit der Insassen zuständig.
Der Mitfahrer auf diesem Sitz wird über einen Dreipunkt Gurt gesichert, und soll bei einem Unfall noch unversehrt aus dem Wagen steigen.
Sollte an dieser Sicherheitsausstattung herum gebastelt werden???
Wer haftet im Fall, das durch die Änderung ein Personenschaden entsteht weil der Sitz auseinander gebrochen ist???
Änderungen an Sitzen sind zum Beispiel Eintragungspflichtig in Bezug auf Sitzkonsole oder Gurte.......
Anfrage beim TÜV oder der DEKRA oder bei einer vergleichbaren Einrichtung wäre sicher besser bevor am "Sitz gesägt" wird.
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