QASHQAI J11: Anhängerkupplung

Wart mal ab wenn was und wieviel geschrieben werden kann wenn AHK's in Wagenfarbe angeboten werden :cheesy:
 
Brauchen wir nicht warten, wird die Bucht durchsucht, und dann bei "Putin" bestellt.
Achtet auf die Fracht, sind schwer die Dinger:cool:

Allerdings denke ich gerade, ne abnehmbare ist dann doof, oder?;)
 
Kannst die abnehmbare ja auch dranlassen.

Ich würde übrigens eine zweifarbige Variante bevorzugen: Die untere Hälfte schwarz wie der Kunststoff des Stoßfängers und die obere Hälfte nebst Kugelkopf in Wagenfarbe. Dann ist sie auch in angebautem Zustand völlig unsichtbar.
 
Was allerdings mit bedacht werden sollte wenn die abnehmbare AHK drangelassen wird:

Eine Vorschrift, wonach bei Fahrten ohne Anhänger eine abnehmbare Anhängerkupplung auch abgenommen werden muss, besteht nicht. Die Kupplung muss lediglich dann abmontiert werden, wenn dies in den Fahrzeugpapieren als Auflage gemacht wurde, z.B. weil der Kupplungskopf ohne Anhängerbetrieb sonst das Kennzeichen verdecken würde. Bei einem Auffahrunfall kann laut ARAG Experten allerdings eine vorhandene Anhängerkupplung den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten vergrößern. Wenn eine abnehmbare Anhängerkupplung nicht demontiert ist, könnte wegen einer Erhöhung der Betriebsgefahr ein Mitverschulden und damit eine Verringerung der Ansprüche angenommen werden. Tipp: Um beim unvorsichtigen Rückwärtsfahren nicht selbst einen gravierenden Eigen- und Fremdschaden zu verursachen, sollte eine abnehmbare Anhängerkupplung außerhalb des Gespannbetriebes – trotz fehlender gesetzlicher Verpflichtung – entfernt werden.
 
Das ist längst durch mehrere Gerichtsurteile überholt und stimmt nicht!
Schließlich wäre dann jede AHK mit Schuld an größeren Schäden.
 
Hättest du auch das ein oder andere Aktenzeichen dazu?

Das stammt aus einem Artikel vom 15.08.2017
Demnach müssten deine "mehrere Gerichtsurteile" ja noch recht jung sein.


Hier aber auch mal eine Antwort vom ADAC auf eine Frage eines Mitglieds bzgl. der AHK die am 06.10.2017 praktisch gleich beantwortet wurde:
https://community.adac.de/frage-ans...ehmbare-ahk-habe-und-mit-dem-ich-fahren-wurde

Der ADAC schreibt allerdings auch in seiner Antwort zu dieser evtl. erhöhten Betriebsgefahr: "Dieser Einwand wurde jedoch bislang - soweit ersichtlich - noch nicht von den Gerichten entschieden."
 
Hallo,

hat schon jemand Erfahrung gesammelt mit einer AHK am neuen J11 mit dem 1,3er Benzin-Motor (140PS oder 160PS).
Was bei Nissan bestellbar ist kann nur 1300kg oder 1500kg ziehen.

Gibt es vernünftige Sets zum Auflasten ?
 
Wer kann Bilder liefern von der original Nissan AHK (abnehmbar) am J11B ? Was ist dann von hinten zu sehen und wie sieht es mit der Bodenfreiheit aus ?
 
Die AHK kannst Du Dir bei MVG zb ganz gut angucken. Die haben auch FOtos am Fahrzeug und ein Video
 
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