... versicherungstechnisch gesehen, sind es meist ( immer!!) Auslegungsdinge. Es würde doch nach meiner Meinung auch keinen Sinn machen, mein Fahrzeug persönlich zu bewachen, wenn der Batterieladevorgang läuft. Das kann doch nicht funktionieren... Ich bin nur auf das Thema gekommen, weil wir im Bekanntenkreis darüber gesprochen haben und niemand von uns sich im Klaren gewesen ist, was nun richtig ist..... Kann man in einem solchen Fall das Fahrzeug ( ohne den Zündschlüssel) starten, nur weil die Motorhaube offen ist???? Können glaube ich, kann man bestimmt, aber handle ich in diesem Fall eine "Hilfe" ergo: grob fahrlässig????