QASHQAI+2: Kofferraumraumabdeckung / Rollo

Da würde ich meine Hand aber nicht für ins Feuer legen :exc:

Gebraucht kauft man ein Fahrzeug üblicherweise wie besehen, es sei denn es sind bestimmte Ausstattungsmerkmale explizit im Kaufvertrag aufgeführt, dann besteht ein konkreter Anspruch.
 
Ich hab grad noch mal im Kaufvertrag nachgeschaut da steht gar nix in die Richtung :quest: Aber ist es nicht so dass man Gebrauchtwagen kauft "wie gesehen", es qassi unsere eigene Dusseligkeit ist wenn uns das nicht gleich aufgefallen ist? Wäre ja gut wenns nicht so wäre, ne halbe stunde ist auch ganz schön kurz um so nen großes Auto auf Herz und Nieren zu checken ;)

Kennt sich da zufällig jemand aus ob die jetzt wirklich verpflichtet sind dafür zu sorgen dass das Ding her kommt?

Der Kommentar oben drüber wurde geschrieben während ich das getippt, daher die Überschneidung ;)
 
"Gekauft wie gesehen" gibt es nur beim Kauf von Privat an Privat und bei Käufen unter Gewerbekunden, also z.B. Händlerkäufe untereinander. Allerdings bei letzterem auch mit gewissen Formalien.
Du als Privatkunde hast Anspruch auf eine komplette Sache. Andererseits kannst du gern eine rechtliche Beratung vornehmen.

PS: hier ein Beispiel, wie ein Händler auch arbeiten könnte. Siehe VI,
http://www.auto-paulheim.de/File/AGB.pdf

Solche Bedingungen findet ihr oft bei den großen GW Händlern, die meistens mit ausländischen Mietern handeln. Ich kann mir schwer vorstellen, dass dein Rönö Händler nach diesen Kriterien arbeitet
 
Du als Privatkunde hast Anspruch auf eine komplette Sache. Andererseits kannst du gern eine rechtliche Beratung vornehmen.

Sorry seventh, aber dem ist garantiert nicht so.

Wenn der Wagen bei einem Nissan-Händler gekauft worden wäre, dann könnte man sicherlich noch auf Kulanzbasis was erreichen, da der ja nun wirklich weiss, dass so eine Abdeckung dazugehört.

Ein Renault-Händler aber hat den Wagen sicherlich vorher in Zahlung genommen und verkauft ihn nun wieder. Er selbst hat ihn auch gekauft wie besehen - woher soll er auch wissen was bei einem QQ alles zur Serienausstattung gehört ? Der kann doch jetzt nicht losrennen und eine Abdeckung bei Nissan nachkaufen !

Und wenn der Vorbesitzer die serienmässigen 18" Alus runtergenommen hätte und "einfachere" 16" draufgebaut hätte, muss der Renault-Händler auch dafür geradestehen und neue 18" besorgen ?

Niemals, sorry !
 
Der Vergleich mit der Felge hinkt;)
Es ist kein Fehlteil.
Was glaubst du, wie oft wir Fahrzeuge ohne Reserverad bekommen, oder der Zweitschlüssel fehlt, oder, oder oder. Somit bleibe ich bei meiner Meinung, auch wenn ich solche Kunden wie dich :cheesy: immer gern als GW Käufer hätte.
LG
 
Wenns nur so einfach wäre.

Mal genau nachlesen:
BGB schrieb:
§ 434
Sachmangel


(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.

(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.

Eignet sich der Qashqai zu der mit dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, wenn die Abdeckung fehlt?
Ja, man kann mit ihm fahren, legal und überall hin, mit sogar mehr Gepäck.

Eignet er sich für die gewöhnliche Verwendung?
Ja, man kann mit ihm fahren, legal und überall hin, mit sogar mehr Gepäck.

Ist die Abdeckung eine Sache, die bei der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann?
Jetzt wirds schwierig. je nach dem, ob der Richter "gleiche Art" als

  1. "Klasse M1", :cry:
  2. "Mehrzweckfahrzeug", :icon_neutral: bis :(
  3. "SUV" :icon_neutral: oder als
  4. "Qashqai +2" :smile:
interpretiert, kann das so oder so ausgehen.

Gehört die Abdeckung zu den Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen ... des Herstellers ... in der Werbung erwarten kann?
Hört sich erst mal gut an, man schöpft Hoffnung, dass er die Abdeckung bekommt, aber

... es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, ...

macht ihm genau da einen Strich durch die Rechnung. :noe:

Das mit der Menge klappt leider auch nicht, weil er hat ein Auto gekauft und ein Auto bekommen, die >Menge< stimmt.


Meine private und unverbindliche Meinung: dass das Risiko, die Abdeckung vor Gericht einzuklagen und zu verlieren. dann darf man auch noch die Gerichts- und Anwaltskosten zahlen, gar nicht mal so klein ist. Insofern könnte man durchaus über einen Kompromiss (Kostenteilung) nachdenken und verhandeln, wenn der Händler die Originalabdeckung nicht mehr findet. Schont die Nerven und spart beiden VIEL Zeit.
 
Gut geschrieben und juritisch sauber abgeleitet, rawac. Meine Anerkennung hast du dafür.

Dennoch bin ich als ganz normaler Bürger der naiven Rechtsauffassung erlegen, dass ich eine Sache bei Kauf übernehme und Vollständigkeit erwarten darf - dazu gehört dann eben auch dieses Rollo, das ja bei JEDEM QQ+2 mitgeliefert wird.

Und zu dem Argument mit Renault: Nissan und Renault sind mittlerweile EIN Konzern und jeder, der sich mit Autos etwas auskennt, erkennt sofort, dass eine Abdeckung schon baulich vorgesehen ist (Auflagen links und rechts zum Einhängen).

Auf einen Rechtsstreit würde ich es - hier stimme ich dir zu - aber dennoch nur bei einer guten Rechtsschutzversicherung ankommen lassen.

LG
 
Danke Ralf! Wie immer von dir .......:good:

Nachtrag zur Vollständigkeit. Jeder Vertragshändler (und Händler mit Werkstatt) muss lt. Rechtssprechung den Gebrauchtwagen auf Herz und Nieren prüfen.
(Bei reinen GW Händlern, ohne Werkstatt entschieden die Richter zum Teil anders)
Was die Vollständigkeit betrifft, stehen den Händlern genügend techn. Hilfsmittel zur Verfügung. Oder die Händler nutzen TÜV/Dekra. Dieses Argument zieht also vor keinem Richter in diesem Land. Weiterführend bezieht sich die Rechtssprechung natürlich immer in Richtung GEWÄHRLEISTUNG. Und hier besonders zur Beschaffenheit im technischen Sinne und natürlich Unfallschäden. Das ist allerdings nicht das Thema.
Thema Renault und Gepäckraumabdeckung.
Ich konnte bisher kein Modell dieser Marke finden, wo diese Abdeckung nicht werksseitig inbegriffen ist.

Bin mal gespannt, wie das hier ausgeht;)
 
Danke für eure tollen Antworten, Recherchen, juristischen Ableitungen ...

Ich denke jedoch dass ich es trotz Rechtsschutzversicherung wegen sowas nun wirklich nicht auf einen Rechtsstreit anlegen würde. Sollte sie nicht noch auftauchen wäre es wohl ärgerlich, aber irgendwie ja auch eigenes Verschulden, da hätten wir wohl genauer gucken, Hirn einschalten müssen...

Aber vielleicht findet sich das Teil ja auch wieder der Verkäufer hat ja immerhin auch versprochen beim Vorbesitzer mal nachzufragen...
 
Wenn ich das richtig verstanden habe sucht DeDana8989 doch
dass im Kofferraum gar nicht so ein Rollodingens ;) war

Das dürfte sich doch wohl eher um die Hutablage handeln also kein Rollo.
Und die ist doch wohl bei jedem Serienmäßig, oder?

Wenn der Händler die nicht mehr hat, soll er mal da Nachfragen wo er das Auto gekauft hat. Möglicherweise steht das noch beim Vorbesitzer im Keller so wie bei uns.

Das Ding haben wir direkt nach Fahrzeugübernahme eingelagert, nervt nur. Könnte uns auch gut passieren, wenn wir mal den QQ verkaufen das wir das vergessen
 
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