So wie sich mir das mit dem Fahrzeug darstellt, ist der Dortmunder Händler nur Vermitler und damit im Vorteil.
Der Vertragspartner ist das Autohaus in Dänemark und für die Lieferung verantwortlich.
Wenn Du jetzt einen Verzug anmahnst kann es sein, daß der Dortmunder das einfach an den Dänen weitergibt und seine Vermittlung als erfüllt darlegt.
Deshalb ist die Frage nach dem Vertrag und auf was dieser lautet von Bedeutung.
Auch hat der Vertrag mit dem Dänen eine andere Rechtsverbindlichkeit, da Vertragsbedingungen anders ausfallen können.
Also hat Dortmund einen Kaufvertrag oder einen Vermittlungsvertrag aufgesetzt, oder ist der Däne der direkte Verkäufer.....?
Es könnte auch noch zur Auflösung des Vermittlungsvertrages kommen und der Dortmunder ist fein raus...
Der Vertragspartner ist das Autohaus in Dänemark und für die Lieferung verantwortlich.
Wenn Du jetzt einen Verzug anmahnst kann es sein, daß der Dortmunder das einfach an den Dänen weitergibt und seine Vermittlung als erfüllt darlegt.
Deshalb ist die Frage nach dem Vertrag und auf was dieser lautet von Bedeutung.
Auch hat der Vertrag mit dem Dänen eine andere Rechtsverbindlichkeit, da Vertragsbedingungen anders ausfallen können.
Also hat Dortmund einen Kaufvertrag oder einen Vermittlungsvertrag aufgesetzt, oder ist der Däne der direkte Verkäufer.....?
Es könnte auch noch zur Auflösung des Vermittlungsvertrages kommen und der Dortmunder ist fein raus...