gangzta
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Diese Aussage Widerspricht dem Inhalt des Teilegutachten.
Die Zulassung ist nur nicht erloschen, wenn ein Prüfer den korrekten Anbau schriftlich bestätigt.
Dickschnautze hat vollkommen recht, das Fahrzeug muss tatsächlich nach dem Anbau der Distanzringe, zur Abnahme einem amtlich anerkannten Sachverständigen/ Prüfer oder Prüfingenieur vorgestellt werden.
Habe direkt beim Hersteller (Eibach) nachgefragt und anschließend beim TÜV schon mal einen Termin vereinbart.