1.5 dci ohne DPF welche Plakette?


Off-Topic:

Wahrscheinlich so wie bei mir: Liegt in der Mittelkonsole :shok:.

Hab die Plakette bisher nur einmal gebraucht: Zum Qashqai-Treffen in Duisburg. Ansonsten fahre ich nur in plakettenfreien Zonen.

Ich weiss: Es ist nicht erlaubt, die Plakette nur "reinzulegen" oder "anzuheften", wenn man in eine plakettenpflichtige Zone fährt. Das kostet beim Erwischtwerden richtig Kohle!

Also nehmt mich in dieser Angelegenheit nicht als Vorbild!

Gruß,
Andy
 
:)

Und wo hast Du sie dann kleben:quest:

Tja an 'nem "Glasproppen" ich weiss nicht wie ich diese Dinger nennen soll.
Saugproppen, Saugnapf keine Ahnung. Hat jede Navi-Saughalterung unten dran! Wenn ich irgendwo rein fahre wo ich es brauche wird es an die scheibe gepresst und sonst abgezogen ^^

Also wer es nachmachen will... Ich übernehme keinerlei Haftung!
Der "Sauger" sollte etwas größer als die Plakette selbst sein dann wird die Plakette mittels Kleber in den "Sauger" geklebt. So das man die Zahl der Plakette in der offenen Seite des "Saugers" sehen kann. Danach trocknen lassen und wenn nötig an die Scheibe proppen ^^

Sieht zwar auch nicht schön aus aber es beruhigt mich zu wissen dass ich es jederzeit wieder abnehmen kann.

und @Commander.Keen
Ich dachte es soll nur sichtbar am Fahrzeug dran sein. Hat mir zumindest mein :mrgreen: erzählt. Als ich fragte wo und wie meinte er nur: "sichtbar" Oder ist die Info jetzt falsch?
 
Die Idee als solches ist sicher nicht schlecht aber ich würde die Plakette ähnlich wie eine TÜV-Plakette oder eine Mautplakette einordnen.
Damit muß sie fest angeklebt sein.
 
Prinzipiell ist es eine behördliche/amtliche Plakette, wie hunterb52 schon anmerkte,
aber ein Missbrauch wie z.B. der Mautplakette ist hier ja nicht möglich,
da ja das amtl. Kennzeichen darauf vermerkt ist.

@Nismo
geniale Lösung (wenn's denn tatsächlich erlaubt ist)

VG Rälle
 
Leider nicht erlaubt...

Habe mir mal die Mühe gemacht die Emissionsverordnung durch zu lesen.

Also in §3 (2) steht folgendes:
In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld
mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen. Zur Kennzeichnung
eines Kraftfahrzeugs ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der
Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass
sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört.


Auch >>Hier<< auf Seite 3 im original zu lesen! (PDF)

Tja, ich denke ich werde die Plakette samt den "Saugproppen" an die Scheibe kleben müssen. :(

SCH***S Verordnung!
 
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