Qashqai J10: Allgemeine Betriebs Erlaubnis (ABE)

you

0
hat jemand was davon gehört?

Habe Alufelgen gekauft und vom verkäufer die Auskunft erhalten

"nach der neuen EU Rechtsform ist ein eintragen ab 2009 nicht erforderlich, wie gesgt bei den neuen autos, hauptsache die stehen in der ABE. mehr nicht"!

Stimmt das?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo you,
meines Wissen, war ein eintragen auch vor 2009 nicht erforderlich, wenn die ABE im Fahrzeug mitgeführt wird.

KG
 
In Deiner Zulassungsbescheinigung ist meist nur eine Reifengröße eingetragen, weitere findest Du in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung. Diese sollte mit dem Fahrzeug übergeben werden. Dort sind die zugelassenen Felgen/Reifengrößen aufgeführt.
Beim QQ meine ich bis 18-Zöller.
Weitere Größen sind dann in der zu den jeweiligen Reifen/Felgen gehörenden AllgemeinenBetriebsErlaubnis aufgeführt. Abnahmepflicht ja/nein, Eintragung ja/nein, reicht das mitführen der ABE etc. Auf alle Fälle bist Du als Fahrer/Halter in der Pflicht bei Verkehrskontrollen den Nachweis über die Rechtmäßigkeit der am Fahrzeug verbauten Räder zu erbringen. Ansonsten erlischt mal schnell die Betriebserlaubnis ( Bußgeld möglich).
 
Dies ist Korrekt wenn über die Felgen eine ABE besteht müssen diese nicht eingetragen werden, ABE muss aber immer mit geführt werden, sagt meine Werkstatt.
Wenn du ganz sicher gehen willst Informieren dich beim Tüv oder ähnliche Einrichtungen, denn fragen kostet noch nix.
:cheesy:
 
Oben