nyhc
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Nachdem ich gestern im MJ2011-Thread gelesen habe, dass der CD-Wechsler künftig wegfällt und seit heute meine Bestellbestätigung in Händen halte, in der der Wechsler als Teil der Serienausstattung steht, frage ich mich:
Habe ich einen Anspruch auf den im Angebot und in der Bestellbestätigung übereinstimmend dargelegten Lieferumfang? Der Blick in die AGB des (EU-)Händlers hat mich nicht wirklich schlauer gemacht:
Zumutbar, was heißt schon zumutbar? Zumutbar ist im Prinzip Vieles, da könnten sie locker die Hälfte der Acenta-Austattung weglassen. Andersherum kann ich genauso gut behaupten, es ist nicht zumutbar, mir zum vereinbarten Preis irgendeine Minderleistung zu bieten.
Wie ist die rechtliche Lage, was kann ich reklamieren, wenn sich Abweichungen zwischen Bestellung und Lieferung zeigen?
Habe ich einen Anspruch auf den im Angebot und in der Bestellbestätigung übereinstimmend dargelegten Lieferumfang? Der Blick in die AGB des (EU-)Händlers hat mich nicht wirklich schlauer gemacht:
Händler-AGB schrieb:Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind.
Zumutbar, was heißt schon zumutbar? Zumutbar ist im Prinzip Vieles, da könnten sie locker die Hälfte der Acenta-Austattung weglassen. Andersherum kann ich genauso gut behaupten, es ist nicht zumutbar, mir zum vereinbarten Preis irgendeine Minderleistung zu bieten.
Wie ist die rechtliche Lage, was kann ich reklamieren, wenn sich Abweichungen zwischen Bestellung und Lieferung zeigen?