Qashqai J10: Anspruch auf bestellten Lieferumfang?

Nachdem ich gestern im MJ2011-Thread gelesen habe, dass der CD-Wechsler künftig wegfällt und seit heute meine Bestellbestätigung in Händen halte, in der der Wechsler als Teil der Serienausstattung steht, frage ich mich:

Habe ich einen Anspruch auf den im Angebot und in der Bestellbestätigung übereinstimmend dargelegten Lieferumfang? Der Blick in die AGB des (EU-)Händlers hat mich nicht wirklich schlauer gemacht:

Händler-AGB schrieb:
Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind.

Zumutbar, was heißt schon zumutbar? Zumutbar ist im Prinzip Vieles, da könnten sie locker die Hälfte der Acenta-Austattung weglassen. Andersherum kann ich genauso gut behaupten, es ist nicht zumutbar, mir zum vereinbarten Preis irgendeine Minderleistung zu bieten.

Wie ist die rechtliche Lage, was kann ich reklamieren, wenn sich Abweichungen zwischen Bestellung und Lieferung zeigen?
 
Offizielle Ausstattungslisten gibt es leider auch in DK und anderen Ländern noch nicht. Hier hat versehentlich dein Händler falsche Informationen gegeben. Und was im Kleingedruckten steht hast du ja vorliegen. Das macht bestimmte keiner mit Absicht. Dafür haste USB aber leider keinen Wechsler. Rechtlich kannste wohl nichts machen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Dafür haste USB aber leider keinen Wechsler.

Wenn ich USB statt des Wechslers hätte, wäre es keine Minderausstattung und somit in meinen Augen eine "zumutbare" (sogar begrüßenswerte) Änderung. Laut Ausstattungsliste in der Bestätigung soll mein Auto aber beides haben.


Off-Topic:
Nur um keinen falschen Eindruck entstehen zu lassen: Ich gehöre nicht zu den nassgeschwitzten Leuten, die sich über so eine Kleinigkeit tierisch aufregen oder gar Gerichte bemühen. Ich kann auch wunderbar ohne CD-Wechsler leben. Ich bin nur vom Prinzip her interessiert, ob und inwiefern ein Händler mit einer Klausel wie der zitierten durchkommt. Es könnte ja sein, dass sich mal wirklich ein erhebliches Ausstattungsdetaíl ändert und dann würden viele Besteller dumm aus der Wäsche schauen.
 
Ja, das hatte ich auch so verstanden. Was sagt denn hierzu dein Händler? In der Vergangenheit gab es schon oft Veränderungen, von heut auf morgen. In den Ausstattungslisten steht ja auch immer was von Änderungen vorbehaltlich!
QQ`s kamen auf einmal ohne Ersatzrad, obwohl damals noch nicht angekündigt.
Kunden bestellen einen Note acenta, freuen sich auf die Klapptische und schwups werden die Tische nicht mehr verbaut u.s.w., u.s.w.
Ob das alles ein Grund ist sich zu streiten, keine Ahnung. Da hat jeder eine andere Meinung zu. Letztendlich hat man sich in irgendeiner Form geeinigt. Vielleicht kommt dir dein Händler mit irgend etwas entgegen. Letztendlich liegt der Fehler ja bei ihm. Bin ja mal gespannt ob du hier was erreichen kannst. (kostenlos Scheiben abdunkeln, Tankgutschein etc.)
 
Wie gesagt, kein Grund zum Streiten für mich. Aber ich werde zumindest darauf hinweisen, wenn ich bei Lieferung feststelle, dass etwas "fehlt". Vielleicht kommt ja dann eine nette Geste von ihm.
 
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