Alle: Fahrzeugmangel am Ende der Werksgarantie

Mir ist bewusst das es zeitkritisch ist, darum auch schnell meine Problemschilderung.

Ich habe einen QQ J10 Bj. Sommer 2013 im Januar 2016 erworben. Der eine kleine Mangel wurde durch meine Gebrauchtwagengarantie gedeckt (die des Verkäufers).

Nun hatte ich kurz vor Ablauf der Garantie einen weiteren kleinen störenden Mangel. Ein rasseln, surren, war geschwindigkeitsabhängig zu vernehmen. Es kam aus Richtung der mittleren Luftdüsen im Cockpit. Zwei Tage war der Wagen in der Werkstatt (Nissan). Die Tage waren nicht zusammenhängend, nach der ersten Reparatur war der Wagen aufgrund gleicher Störung noch einmal eine Tag bei Nissan.

Als ich diesen Mangel bekannt gegeben habe und mir eine Termin holte, da nannte ich auch den zweiten Mangel, ein vibrieren - surren - (auch geschwindigkeitsabhängig) im rechtem Cockpit - in der rechten Tür.

Nun ist der eine Mangel zur vollen Zufriedenheit durch Nissan beseitigt worden. Das geschwindigkeitsabhängige Surren - Rasseln wurde durch einen lockeren Schlauch der Klimaanlage verursacht. Der wurde nun befestigt und das Geräusch ist weg.

Der zweite Mangel, das gleiche Geräusch recht im Armaturenbrett oder der rechten Tür (genau kann ich es nicht bestimmen) in Höhe des Lautsprechers in der rechten Tür, der ist nach wie vor vorhanden.

Am 30.06.16 läuft meine Garantie ab. Am 27.06.16 habe ich eine Termin in der Werkstatt, der Wagen bleibt dort und ich habe einen Leihwagen.

Nun sagte der Meister: Überlegen Sie ob das Geräusch so störend ist. Wenn wir dabei gehen und die Ursache suchen und sie nicht finden oder aber doch, so bekommen wir das Cockpit oder die Türverkleidung nie wieder so zusammen wie ursprünglich. Ergo: Sie können auch Geräusche wahrnehmen die zuvor nicht vorhanden waren. Die Garantie endet am 30.06.2016 und alles weitere haben Sie dann zu tragen.

Nun meine Frage: Ich habe einen (zwei) Mangel vor Ablauf der Garantie in Auftrag gegeben. Der eine Mangel wurde zur vollen Zufriedenheit behoben, der zweite nicht. Nun gebe ich den zweiten Mangel zum Ablauf der Garantie erneut auf und habe am kommenden Montag einen Termin.....
Wie sieht es da mit der Garantie aus? Der (zweite) Mangel muss doch auf Garantie behoben werden auch wenn er nicht innerhalb der Garantie abgestellt werden kann? Er ist doch während der Garantie bekannt gegeben worden.

Der Meister sagt hier nein, Nissan ist da rigoros.

Habe ich auf Garantie Anspruch auf Erfüllung der Reparatur (ich denke ja)?
 
Tja.... war nicht leicht meiner Ausführung zu folgen :red:

Ich melde hier aber nun Vollzug. Der Fehler wurde behoben und der Wagen rennt nun ohne rasseln. Das Problem war hier (nur!) eine leicht lose Schraubenverbindung des Handschuhfaches.

Die Nissan seitige Garantie von drei Jahren war eine Woche abgelaufen, meine Vertragswerkstatt reparierte es aber ohne es mir in Rechnung zu stellen.

:wink_:
 
Hi,

na dann ist ja alles gut gegangen. Und danke für Deinen (Nach)Bericht. Auch wenn Dir keiner von uns weiter helfen konnte. :good:
 
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