QASHQAI: Fenster eingeschlagen / Diebstahl

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Hallo!

Mir haben sie ein altes Handy (!!!) aus meinem QQ geklaut und dabei die Fensterscheibe eingeschlagen.

Zum Glück hat meine Voll-Kasko-Versicherung gleich gesagt:
-> Werkstatt und machen lassen, den Rest übernehmen wir. Schicken sie die Anzeige per Fax an mich inkl. Wert vom Handy.

Super Versicherung muss ich sagen!

Hab jetzt in dem anderen Thread gelesen, dass man sich manches gutschreiben lassen kann:
-Nutzungsausfall
-Wertminderung

Trifft das eigentlich in meinem Fall auch zu?

Und... gilt mein Wagen jetzt als Unfallauto?
 
....Voll-Kasko-Versicherung

sollte aber eher ein fall fuer die teilkasko sein, von wg. glasschaden und so.

ausserdem steigst du bei inanspruchnahme der vollkasko in den prozenten;)



... gilt mein Wagen jetzt als Unfallauto
bei einer ( dann ) ersetzten glasscheibe sicher nicht -----------denn dann waeren ja sicher fahrzeuge im zweistelligen prozentbereich wg. einer solchen lappalie als unfallfahrzeug einzustufen.
 
sollte aber eher ein fall fuer die teilkasko sein, von wg. glasschaden und so.

ausserdem steigst du bei inanspruchnahme der vollkasko in den prozenten;)

Also echt jetzt - bei dem Post versteh ich nur die Hälfte bis gar garnix :D

Ich habe eine Vollkasko-Versicherung. Jetzt kann ich dem Versicherungsmann sagen, dass ich die nicht in Anspruch nehmen möchte?

Bitte mal die Unterschiede erklären... thx

Und was meinst du mit Prozente?

Ich hatte jedenfalls Panik vorm Selbstbehalt. Der gute Mann meinte, dass es den bei einem Einbruch aber nicht gibt *freu*
 
glasschaeden sind in der regel schaeden, die von der teilkaskoversicherung abgedeckt werden. ebenso verhaelt es sich bei einbruechen.
bei teilkasoversicherungen gibt es keine schadenfreiheitsklassen, das heisst das du bei inanspruchnahme nicht mehr beitrag zu zahlen hast.
im gegensatz dazu gibt es bei der vollkaskoversicherung ein rabattsystem bei du, wenn du keinen schaden hattest, von jahr zu jahr weniger zu zahlen hast.
erst bei einem schaden steigst du wieder in der schadenfreiheitsklasse und hast im darauffolgenden jahr mehr zu zahlen. bei langjaehriger schadensfreiheit, vor einem schaden kann es passieren das du in der schadenfreihetisklasse zwar steigst, dein versicherungsbeitrag aber nicht steigt weil die schadenfreiheitsklasse in du die rutscht die gleichen prozente haben wie die klasse in du dich gefahren hast.

bei der aeusserung deines versicherungsverbrechers das du keinen selbstbehalt zu loehnen has, gehe ich davon aus das du eine fahrzeugvollversicherung ( vollkasko ) incl. einer fahrzeugteilversicherung ( teilkasko ) ohne selbstbehalt. wenn ich das richtig interpretiert habe hast du wie schon gesagt keinen selbstbehalt und steigst auch nicht in der praemie.

ausfuehrliche infos findest du dort:

kaskoversicherung

schadenfreiheitsrabatt
 
Verdammt noch ein's... da erwischt du mich wirklich am falschen Fuß!

Wusste gar nicht, dass so kompliziert ist. Sollte mal mit meinem Berater sprechen.
 
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