QASHQAI+2: Garantie oder keine Garantie ??

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Hallo , hab ein kleines (GROßES) Problem hier mit Nissan.
Es geht um folgendes :
Habe meinen QQ+2 Benziner im Oktober 09 gekauft, Reimport.
Am 8.2.11 war ich beim Kundendienst 16500 km.
Da haben die schon blöd geschaut, weils ein Reimport ist.
Das Serviceheft haben sie abgestempelt, ist auf Dänisch.
Auf Seite 3 steht, 3 jahr oder 100 000km (ich kann kein Dänisch).
Nun habe ich seit ein paar wochen beim bremsen so komische vibra. am Lenkrad und das Bremspedal geht im Takt auf und ab.
Die Abdeckung über Tacho klappert. Der Tempomat macht auch wann er will.
Also bin ich wieder zu dem , wo ich den kundendienst machen hab lassen,
und der sagt nun , ich hätte jährlich den Kundendienst machen müssen, und war also 4 Monate drüber. Darum habe ich keine Garantie mehr.
Ich heim und Nissan Deutschland angerufen und das Problem geschildert.
Hier die Antwort von heute :
Nach Rücksprache mit dem NISSAN Partner Autohaus xxx, Herrn xxx, wurden Sie auf ein fehlerhaftes bzw. unvollständiges Kundendienstscheckheft hingewiesen, welches zu Beeinträchtigungen der Garantie führen kann. Auf Ihre Frage nach der Gewährleistung wurden Sie korrekterweise an Ihren verkaufenden Händler verwiesen, das dieser als Vertragspartner aus dem Kaufvertrag in der Gewährleistungspflicht ist. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass die Bremsenteile unter Verschleißteile fallen und von der 3 Jahre Garantie ausgeschlossen sind.
Bei Rückfragen steht Ihnen Ihr NISSAN Partner oder die NISSAN Kundenbetreuung gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen


"welches zu Beeinträchtigungen der Garantie führen kann "
kann oder ist ?? was heißt das ??
Mein Händler, wo ich den QQ gekauft habe ist über 500km weg !!
Hat jemand eine Deutsche Garantieinformation (Heftchen), damit ich lesen kann, ob des stimmt mit den 4 monaten drüber ??
Das mit den Bremsen ist komisch, ich fühle mich gar nicht sicher,
wenn ich fahre.
ich habe jetzt 22500km drauf , und laut dem Händler, der meinen Kundendienst gemacht hatte , noch Garantie bis 10/2012 (hat der auf mein Garantieheft geschrieben, aber jetzt weiß er es nicht mehr).
Nächster kundendienst ist (hat auch der drauf geschrieben ) 2/2012.

Kann mir da jemand helfen ??

Danke
 
Habe meinen QQ+2 Benziner im Oktober 09 gekauft, Reimport.
Am 8.2.11 war ich beim Kundendienst 16500 km.
Und wann hast du den Service in 2010 machen lassen?
Nach Rücksprache mit dem NISSAN Partner Autohaus xxx, Herrn xxx, wurden Sie auf ein fehlerhaftes bzw. unvollständiges Kundendienstscheckheft hingewiesen, welches zu Beeinträchtigungen der Garantie führen kann
Klar, wenn der Eintrag für 2010 fehlt. Servicevorgaben jährlich oder 20.000/30.000 km, je was zuerst erreicht wird.

Garantieleistungen werden nur erbracht, wenn die Wartungs-/Servivcefristen eingehalten werden. Das hat nicht mit der Garantiedauer bis 10/2012 zu tun.
 
Hallo,
bei meinem 2007er, 2,0 Benziner, hatte ich einen zwei jährigen Wartungsrythmus. Die Kilometergrenze weiß ich leider nicht mehr. Mir ist nur bekannt, das Nissan es irgendwann auf einen Service pro Jahr /...km geändert hat.
Vielleicht kann hier jemand, mit der richtigen Kenntnis, schreiben wann genau die Änderung eingetreten ist. Könnte für hglochi interessant sein.
Grüße,
Beule
 
Noch eine Info an hglochi: Zu beachten ist, daß Gewährleistung etwas anderes als Garantie bedeutet. Gewährleistung gibt der Händler (eo du die Ware gekauft hast), Garantie der Hersteller.

Wahrscheinlich weißt du das. Es gibt aber viele die den Unterschied nicht kennen.
 
Das ist nicht richtig Qashguy.
Gewährleistung ist eine gesetzlich verankerte Pflicht des Verkäufers, Garantie eine freiwillige Leistung. So die Rechtsprechung.
 
Nichts anderes als, daß Garantie etwas anderes als Gewährleistung ist, habe ich behauptet. Ich wollte ihm klar machen, daß er bei der Gewährleistung auf den Verkäufer (500 km entfernt) angewiesen ist. Du hast übrigens noch vergessen auf die Beweislastumkehr nach 6 Monaten hinzuweisen. So die Rechtsprechung. ;)
 
Garantie

Hallo hglochi,
das mit dem rubbeln der Bremsen hatte ich auch. Ich vermute, dass die vorderen Bremsscheiben eine Unwucht hatten oder geschlagen haben. Ich wurde von meinem :mrgreen: bei der ersten Durchsicht nach zwei Jahren darauf hingewiesen. Der Werkstattmeister sagte mir - die Bremsen müssen erneuert werden ! Beim TÜV nach drei Jahren wurden die Bremsen reklamiert, daraufhin komplett erneuert und siehe da, mein QQ bremst wie noch nie. Also wahrscheinlich ein Fehler an den zuerst eingebauten Vorderbremsen. Da es auf Bremsteile keine Garantie gibt musste ich die Schmiere selber bezahlen. Bin seitdem ca 3000 km gefahren und noch ist alles bestens. Muss im Herbst zur Inspektion und da werde ich mich nochmal mit dem Meister unterhalten. Tatsache ist, so gut wie jetzt waren die Bremsen noch nie.

Mit den besten Grüßen aus dem schönen Vogtland - sachsenberg
 
Auch die Antwort ist nicht richtig, Qashguy. Bitte kein Halbwissen verbreiten, das kann mehr Schaden anrichten als es hilft.
Nochmals: Gewährleistung kommt vom Händler. Da aber die Gewährleistung eine gesetzl. geregelte Pflicht des Verkäufers ist, darf er diese NICHT an Bedingungen knüpfen, wie z. B. Wartung oder Reparatur NUR im eigenen Hause. Solange Wartung oder Reparatur nach den Vorschriften des Herstellers von Dritten - also nicht-Nissan-Werkstätten - durchgeführt werden, dürfen Gewährleistungs-Ansprüche des Käufers nicht abgelehnt werden. Hier gilt nach 6 Monaten die Beweisumkehr, d.h. der Käufer muss nach 6 Monaten ab Erstzulassung beweisen, dass der Schaden bereits vor Ablauf der 6 Monate bestanden hat bzw. vom Hersteller zu vertreten ist.

Anders liegt der Sachverhalt bei der Garantie. Da diese eine freiwillige Leistung des HERSTELLERS ist, darf er die Garantie an Bedingungen knüpfen, wie z. B. Wartung innerhalb der Garantiezeit nur in Nissan-Häusern. Eine Beweisumkehr gibt es bei der Garantie nicht.

So ist die richtige Sachlage.
 
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