Pino11
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Hallo zusammen.
folgendes Problem:
Ich habe letzte Woche meinen Qashqai+2 von einem Privatmann gekauft.
Der Wagen ist 2,5 Jahre alt also eigentlich noch in der Neuwagengarantie.
Wenige Tage nach dem Kauf fing meine Airbagwarnleuchte an zu blinken, der freundliche :mrgreen:
vor Ort schaut kurz ins Service Heft und stellte fest, dass bisher keine Inspektion gemacht wurde
(hab ich blöderweise vor dem Kauf nicht geprüft) und meinte dass damit der Garantieanspruch
verfällt. Für einen geringen Betrag hat er den Wagen kurz geprüft, nichts gefunden und den
Fehler ausgelesen. Am nächsten Tag ging das "geblinke" wieder los.
Die nächste Idee von dem Händler war, dass vielleicht die Stecker unter dem Sitz n Wackler hat,
da es keinen Garantieanspruch gibt würde ein Austausch 150,- kosten aber er könne nicht
versprechen dass damit das Problem gelöst sei.
Bin mit dem Problem und der Hoffnung das die Garantie doch noch besteht (mit der
Begründung dass das Airbagsystem bei einer Inspektion eh nicht angefasst und gewartet wird)
telefonisch bei einem anderen Nissanhändler vorstellig geworden und bin dort ebenso wie bei
Nissan Deutschland abgeblitzt.
Keine Inspektion = keine Garantie, egal welche Teile betroffen sind hieß es immer.
Nun habe ich ein wenig im Internet geschaut und gesehen dass das BGH vor geraumer Zeit mal
ein Urteil gefällt hat, dass wenn der Schaden NICHT durch eine versäumte Inspektion
entstanden ist, der Garantieanspruch weiterhin besteht auch wenn die Wartungen nicht
regelmäßig durchgeführt wurde..
Hat da jemand Erfahrung oder kann mir helfen??
Ist die 3jährige Neuwagengarantie eigentlich kostenlos und immer dabei oder muss sie gesondert
abgeschlossen werden?
Gruß
Timo
folgendes Problem:
Ich habe letzte Woche meinen Qashqai+2 von einem Privatmann gekauft.
Der Wagen ist 2,5 Jahre alt also eigentlich noch in der Neuwagengarantie.
Wenige Tage nach dem Kauf fing meine Airbagwarnleuchte an zu blinken, der freundliche :mrgreen:
vor Ort schaut kurz ins Service Heft und stellte fest, dass bisher keine Inspektion gemacht wurde
(hab ich blöderweise vor dem Kauf nicht geprüft) und meinte dass damit der Garantieanspruch
verfällt. Für einen geringen Betrag hat er den Wagen kurz geprüft, nichts gefunden und den
Fehler ausgelesen. Am nächsten Tag ging das "geblinke" wieder los.
Die nächste Idee von dem Händler war, dass vielleicht die Stecker unter dem Sitz n Wackler hat,
da es keinen Garantieanspruch gibt würde ein Austausch 150,- kosten aber er könne nicht
versprechen dass damit das Problem gelöst sei.
Bin mit dem Problem und der Hoffnung das die Garantie doch noch besteht (mit der
Begründung dass das Airbagsystem bei einer Inspektion eh nicht angefasst und gewartet wird)
telefonisch bei einem anderen Nissanhändler vorstellig geworden und bin dort ebenso wie bei
Nissan Deutschland abgeblitzt.
Keine Inspektion = keine Garantie, egal welche Teile betroffen sind hieß es immer.
Nun habe ich ein wenig im Internet geschaut und gesehen dass das BGH vor geraumer Zeit mal
ein Urteil gefällt hat, dass wenn der Schaden NICHT durch eine versäumte Inspektion
entstanden ist, der Garantieanspruch weiterhin besteht auch wenn die Wartungen nicht
regelmäßig durchgeführt wurde..
Hat da jemand Erfahrung oder kann mir helfen??
Ist die 3jährige Neuwagengarantie eigentlich kostenlos und immer dabei oder muss sie gesondert
abgeschlossen werden?
Gruß
Timo
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