Alle: Gewährleistung oder Garantie bei Kauf von Gebrauchtwagen

A

anonymous

Ehemaliger
Immer wieder kommt dieses Thema hier mal vor. Einige Hinweise dazu mal meinerseits. Dies geschieht nach meinem besten Wissen. Im Netz findet ihr tausende Seiten zu diesem Thema.

Eigene Erfahrungen nach eurem Gebrauchtwagenkauf (älter als 3 Jahre, nicht Neuwagen! ) teilt ihr bitte hier mit! Bitte gebt an, ob eure Gebrauchtwagengarantie oder die gesetzliche Sachmängelhaftung gegriffen hat. Sofern nicht gezahlt wurde, ist hier natürlich auch der richtige Platz.

Gebrauchtwagengarantie

ist keine gesetzliche Pflicht, die euch ein Händler beim Kauf eines GW mitgeben muss. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung. Achtet hier, sofern vertraglich verankert auf den Leistungskatalog der GW Garantie. Schaut euch die Deckelbeträge bei den Kilometerständen an und achtet besonders auf den maximalen Deckelbetrag pro Schadensfall.

Sachmängelhaftung

Kompliziertes Thema. Gilt beim Kauf Gewerbe an Privat 12 Monate.
Rechtlich spricht man u.a. vom Gefahrenübergang. (Tag der Fahrzeugübergabe) Weiterhin ist der Begriff Beweislastumkehr zu beachten. (Link unten im richtigen Deutsch beschrieben ;) )
Die Rechtssprechung geht hier einfach davon aus, ob der Mangel vor Gefahrenübergang vorhanden war oder nicht. Es wäre also zu beweisen, ob ein Mangel bei Fahrzeugübergabe schon vorhanden war. Oftmals landen solche Geschichten vor Gericht. Hier einen Beweis zu erbringen, ist sicher schwierig. Andererseits gibt es auch Urteile, wo eindeutig der Händler nachbessern musste. Hier mal zwei Links. Wie man sieht, ist das alles recht kompliziert und selten eindeutig für beide Parteien.

Beweislastumkehr (§ 476 BGB) / Leitsätze

Rechtsanwalt Ludwig Wachter, Regensburg - Sachmängelhaftung- Beweislastumkehr bei privatem Autokauf[/OFFTOPIC]
 
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