Qashqai J11: Kosten für Reifenwechsel auf Ganzjahresreifen?

Schau ins COC. Alles, was da nicht drin steht, muss eingetragen werden.
 
Naja... nach dem, was ich in den Unterlagen lese... und auch nach dem was mir meine Reifenbude erzählt, muss ich das nicht.

In den Unterlagen steht:
Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungs-behörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.
 
Ich sage mal wie ich das jetzt verstehe:

Du kaufst dir einen Felgensatz mit einer ABE. In dieser ABE ist dann dein Fahrzeug aufgeführt evtl. mit entsprechenden Auflagen. In dieser ABE steht allerdings i.d.R. auch eine Reifengröße mit drin die auf der Felge zulässig ist. Das bedeutet dann also das diese Felge mit der aufgeführten Reifengröße für dein Fahrzeug geprüft und freigegeben wurde. Deswegen steht dein Fahrzeug ja in der ABE.
Bedeutet in meinen Augen also wirklich das die aufgeführte Reifengröße in der ABE auf dieser Felge nicht extra in die Papiere eingetragen werden müssen da schon geprüft, abgenommen und für OK befunden wurde.

Finde ich OK so da man sich überflüssige Kosten und Rennerei spart.

ABER ACHTUNG
Bei einer Änderung am Fahrwerk entfällt das natürlich denn Fahrwerk, Bremsen ect. müssen dafür serienmäßig sein.

Wichtig aber auch ob nicht noch ein weiterer Punkt in der ABE/Gutachten steht wie z.B.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in denFahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren(Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Ich persönlich würde damit zum Tüv-Onkel fahren und vor Ort genau abklären. Notfalls eben kurz für 50 Taler eintragen lassen und fertig.

Edit:
Hier mal die ABE deiner Felgen: http://www.ronal-wheels.com/abe/pdf...0478-D0-104-45a~NI-5-114_3-66-ET40_42R770.pdf

Auflagen beim Qashqai sind A02-A10
Demnach mußt du deine Reifengröße von 225/55 auch eintragen lassen da sie eben nicht in den Fahrzeugpapieren oder COC drinsteht. (Auflage A02)
 
Jaaaa..... aber.....

jetzt wird es hier richtig beamtendeutschträchtig, das ist ja fast wie puzzeln:

Du zitierst richtig ein "Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45821"
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
So.... und deswegen bin ich jetzt zur original-ABE der Felge getappert, die nennt sich 45821.pdf, und dort befindet sich direkt auf der ersten Seite der Spruch den ich in #22 zitiert habe.
Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungs-behörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.
 
Ich denke mal wir verstehen das nur nicht so wie es vielleicht gemeint ist. Erst "erlaubt" die ABE die angegebenen Reifengrößen ohne diese in den Papieren zu berichtigen, gleichzeitig sagt die ABE aber auch das die Auflagen einzuhalten sind und die Auflagen sagen das die Reifengrößen die nicht in den Papieren stehen berichtigt werden müssen. (diese Auflage steht übrigens bei allen Fahrzeugen)

Ich würde echt vorschlagen das du damit mal beim Tüv anhälst und dort genauer nachfragst was es mit den beiden Dingen nun auf sich hat.

Das Ergebnis teile dann bitte mal hier mit.
 
Ich sach mal so :)


  • Ich habe dieses Thema schon an 3 verschiedenen Threads / Themen in diesem Forum gestartet...
  • Jeder den ich frage hat da immer eine andere Meinung...
  • Die Reifenbude ist die Partei, die am schnellsten / sichersten antwortet, und mir Recht gibt...
ich denke ich habe genug Argumente um jemanden, der an mein Geld will, zu verunsichern.
Ein TÜV-Experte geht da vielleicht auf Nummer sicher, vor allem wenn er damit auch noch Geld verdienen kann?

Ich werde daher keinen TÜV zu Rate ziehen und das Risiko weiter eingehen... ich habe mein möglichstes getan. Das wäre ja so, als ob ich einen Versicherungsvertreter frage, ob ich vielleicht unterversichert bin...

Einen Vertreter des Exekutivorgans meines Staates bekomme ich mit diesen Informationen mit Sicherheit in die soziale Phobie getrieben.:wacko:

Natürlich hast du Recht.... das ist die eigentlich richtige Art damit umzugehen... aber ich bin da einfach auch zu faul.

Ich bin allerdings ziemlich sicher, dass mein Verständnis von dieser genetischen Mutation der deutschen Sprache richtig ist.

Trotzdem... interessantes Thema.
Wie gesagt... fühlt sich an wie puzzeln....
 
Sodele....
auf Grund der Meinungen hier im Thread habe ich mir mal überlegt, wen man als "neutrale Instanz" befragen könnte.... und bin auf den Felgenhersteller gekommen. (Naja, nicht ganz neutral, aber immerhin).

Auf eine Anfrage wurde mir von dort bestätigt, dass ich meine Reifen nicht eintragen muss, und dass mein Verständnis von diesen Aussagen in ABE und Nachtrag zur ABE richtig sind.

Die haben recht zügig, freundlich, und sachlich geantwortet... ich glaube beim nächsten Felgenkauf gucke ich mir erst einmal deren Felgen an, ich freue mich immer wenn es noch Anzeichen von Kundenservice gibt :cheesy:
 
Ihr dürft weit mehr montieren, also in der kleinen Liste hier im Forum zu lesen ist.

http://www.vogelmedia001.mx-live.com/default.aspx

Das ist ein Tool, das auch Werkstätten benutzen.
Dort werden alle Kombinationen aufgeführt, die ihr ohne Aufwand nutzen könnt. Alles andere führt man beim TÜV vor und soweit es den Regeln entspricht, wird es auch genehmigt. Auskünfte dazu sind i.d.R. kostenlos!

Die Webseiten div. Reifenhändler sind überaltert und alles andere als gut gepflegt. Das kann keine Referenz sein!
 
Demnach kann man also z.B. 235/40R19 auf den Tekna Felgen fahren.
Muss man die dann eintragen lassen?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Reifenwechsel auf Ganzjahresreifen

Seit dem 26.09 bin ich von meinem geliebten E 61 530 d auf einen J11 umgestiegen.
Von BMW bin ich Mondpreise gewöhnt, ein Grund jetzt auf ein anderes Fabrikat umzusteigen.
Bei der Fahrzeugübergabe ausgerüstet mit Sommerreifen, habe ich mich nach einem Preis für einen Satz Winterreifen mit Stahlfelge erkundigt.
Es wurde ein Preis von 1000 - 1300 € genannt:sry::sry:
Da der Winter mit Schneefall in Hannover ehr die Ausnahme ist und zudem als Berge nur die Autobahnüberführung in Frage kommen , habe ich mich entschlossen das Fahrzeug sofort mit Ganzjahresreifen auszurüsten.
Gewählt habe ich Goodyear Vector 4 Seasons 215/60 R17 96V.
Ich werde das bei einem Reifenhändler machen lassen.
Mit welchen Problemen muss ich bezüglich der Reifendrucküberwachung rechnen?
Kann mir jemand sagen mit welchen ca. Kosten ich bei der Umrüstung rechnen muss. ( reine Montagekosten)
 
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