Alle: Kundendienstscheckheft - Mobilitätsgarantie

Nissan Mobilitätsgarantie greift ein LEBEN lang, sofern die Inspektion beim Vertragshändler gemacht wird. Hier wird ein Sticker im Serviceheft geklebt.
Wird dieser nicht verwendet, dann auch keine Mobilitätsgarantie:exc:
Gruß seventh

Na dann habe ich keine Mobilitatsgarantie. Warum :exc::exc:

Mein Serviceheft für die Mobilitätsgarantie ist noch jungfräulich - kein einziger Eintrag. :shok:

Weder Fahrzeugdaten noch Kundendaten, keine Einträge im Wartungsdienstnachweis für durchgeführte Arbeiten.


Im Kundendienstscheckheft ist dagegen alles ausgefüllt.

Der Kundendienst wurde auch bei einen Nissan :mrgreen: durchgeführt.


Wie sehen den die beiden Hefte bei euch aus:quest:

Wer hat den noch keine Eintragung in der Mobilitätsgarantie:quest:
 
10 Jahre MOB-Garantie:exc:
Kundendienstscheckheft gleich Serviceheft:exc::exc:
Da du einen NW gekauft hast, ist im ersten Jahr die Mob-Garantie bei!!! Allerdings nicht bei EU. Grund! Dies ist eine freiwillige Leistung von Nissan D :exc:
Bei EU kann das aber jeder zur 1. Insp. nachtragen lassen.
Die Plakette wird neben dem Wartungsnachweis geklebt. (bei Nissan recht neu, bei vielen anderen Herstellern seit Jahren üblich.
Gruß seventh
 
Ich habe einen Deutschen Wagen und

2. Hefte das sind 1 Nissan Kundendienstcheckheft und ein Heft

Nissan PAN EUROPE SERVICE PKW & NISSAN MOBILITÄTSGARANTIE.


Und das 2. ist leer
 
Ja, füllt niemand aus. Die Telefonnummer auf der Titelseite ist wichtig. Rest nicht. Für die Mob-Garantie (10 Jahre) in Pannenfall reicht die Vorlage des Serviceheftes.
Gruß seventh
 
.....und ein Heft

Nissan PAN EUROPE SERVICE PKW & NISSAN MOBILITÄTSGARANTIE.

Hallo Werner, in dem o.g. Heft auf Seite 6 findest Du einen Mustereintrag, wie es eigentlich durch den :mrgreen: eingetragen werden soll. Unten rechts findest Du den Aufkleber, warum viele :mrgreen: Händler den nicht einkleben , ist fraglich.
 
Habe ich auch schon gelesen,

bin erst durch den Beitrag von andklaus darauf Aufmerksam geworden.

Das ich keinen Aufkleber für die Mobilitätsgarantie habe.


Aber wenn das Kundendienstheft reicht:exc: - mir soll es egal sein.


Im Bedarfsfall kann sich dann Nissan an meinen:mrgreen: wenden und sich dann mit ihm wegen der fehlenden Einträge herumstreiten.

So lange ich meine Mobiltiätsgarantie habe:smile:
 
Das Problem ist sicher, dass immer der Kunde in der Beweispflicht sein wird.
 
So sehe ich das auch.

Im August steht der 2. Kundendienst an und dann habe ich gewiss einen Aufkleber in der Mobilitätsgarantie. :icon_twisted:
 
Habe ich auch schon gelesen,
bin erst durch den Beitrag von andklaus darauf Aufmerksam geworden.
Das ich keinen Aufkleber für die Mobilitätsgarantie habe.
Aber wenn das Kundendienstheft reicht:exc: - mir soll es egal sein.
Im Bedarfsfall kann sich dann Nissan an meinen:mrgreen: wenden und sich dann mit ihm wegen der fehlenden Einträge herumstreiten.
So lange ich meine Mobiltiätsgarantie habe:smile:

Keine Sorge. das Serviceheft reicht im 1. Jahr ohne Sticker bei Fahrzeugen von Nissan D. Danach muss es vom :mrgreen: gemeldet werden und für euch mit Sticker bestätigt sein.
Gruß seventh
 
Mein QQ ist aus 8/2008.

D. h. 1. Jahr war 8/2009 vorbei. 2. Jahr ist 08/2010 vorbei.

Also wird mein :mrgreen: von mir den Auftrag erhalten einen

MOILITÄTSSTICKER IN MEIN HEFT ZU KLEBEN:

Wenn ich im August zur Inspektion erscheine:exc:
 
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