Qashqix
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Also bei mir stellt sich nun kürzlich der Fehler ein (J10 2.0 dCi 4x4 / Aut / Bj 2011, 115tkm), dass sich die Schaltsperre trotz gedrückter Bremse und eingeschalteter Zündung UND erkanntem Schlüssel (chip) nicht mehr betätigen liess. Die Nissan Hotline war ahnungslos ... rieten mir zu allerlei Schabernack ... nur der :mrgreen: wusste am Montag Rat (Abdeckplättchen oberhalb der Markierung "P" entfernen und mittels Nr. 3 Schraubendreher "mechanisch" entriegeln. Somit ärgerte ich mich und ich "pflügte" dann die BA nochmals durch.. Da stand tatsächlich etwas zum "Lösen der Schaltsperre" aber nur im Kapitel Fahrbetrieb?!! Nix bei Problemen/Panne etc. Nun sagte der :mrgreen: es sei ein kleines Problem das man einfach lösen könne... es gäbe dort einen kleinen Mikroschalter, dessen Wippe sei schwach und verbiege sich. Dieser Schalter sei kein Ersatzteil, man müsse sonst die ganze "Kulisse" ersetzen (teuer). Also wurde schwupps ein Kunsstoffteil (Sperrstift o.ä.) entfernt und alles war dann wieder "fast" Normal ?? Jetzt lässt sich die Schaltsperre bei ausgeschaltetem Motor / Zündung auf "AUS" und OHNE drücken der Bremse entriegeln!! Ich meine das sei nicht "im Sinne der Erfinders" und gegen alle Sicherheits-Vorschriften ... u.U. könnte so die ABE/Versicherungsschutz erloschen sein.. beim CH-TÜV // Zulassungsbehörde gibt man sich konservativ & ahnungslos mit dem Rat, dass man das doch mal "anderweitig" fragen solle, und eigentlich sei das schon nicht ganz legal ??!! Ich werfe die Frage hier in die Runde und freue mich auch sachdienliche Hinweise aus dem Moderatoren und Experten-Team.. nehme zur Kenntnis, dass die Schweiz abweichende Normen haben kann, grundsätzlich jedoch glaube ich dass die EU (Sicherheits) Vorschriften hier auch zur Anwendung kommen und Geltung haben... Es grüsst der Nachbar aus dem Süden (mit Vorliebe für die Gallier)