QASHQAI J10: Lösen der Schaltsperre beim J10

Also bei mir stellt sich nun kürzlich der Fehler ein (J10 2.0 dCi 4x4 / Aut / Bj 2011, 115tkm), dass sich die Schaltsperre trotz gedrückter Bremse und eingeschalteter Zündung UND erkanntem Schlüssel (chip) nicht mehr betätigen liess. Die Nissan Hotline war ahnungslos ... rieten mir zu allerlei Schabernack ;)... nur der :mrgreen: wusste am Montag Rat (Abdeckplättchen oberhalb der Markierung "P" entfernen und mittels Nr. 3 Schraubendreher "mechanisch" entriegeln. Somit ärgerte ich mich und ich "pflügte" dann die BA nochmals durch.. Da stand tatsächlich etwas zum "Lösen der Schaltsperre" aber nur im Kapitel Fahrbetrieb?!! Nix bei Problemen/Panne etc. Nun sagte der :mrgreen: es sei ein kleines Problem das man einfach lösen könne... es gäbe dort einen kleinen Mikroschalter, dessen Wippe sei schwach und verbiege sich. Dieser Schalter sei kein Ersatzteil, man müsse sonst die ganze "Kulisse" ersetzen (teuer). Also wurde schwupps ein Kunsstoffteil (Sperrstift o.ä.) entfernt und alles war dann wieder "fast" Normal ?? Jetzt lässt sich die Schaltsperre bei ausgeschaltetem Motor / Zündung auf "AUS" und OHNE drücken der Bremse entriegeln!! Ich meine das sei nicht "im Sinne der Erfinders" und gegen alle Sicherheits-Vorschriften ... u.U. könnte so die ABE/Versicherungsschutz erloschen sein.. beim CH-TÜV // Zulassungsbehörde gibt man sich konservativ & ahnungslos mit dem Rat, dass man das doch mal "anderweitig" fragen solle, und eigentlich sei das schon nicht ganz legal ??!! Ich werfe die Frage hier in die Runde und freue mich auch sachdienliche Hinweise aus dem Moderatoren und Experten-Team.. nehme zur Kenntnis, dass die Schweiz abweichende Normen haben kann, grundsätzlich jedoch glaube ich dass die EU (Sicherheits) Vorschriften hier auch zur Anwendung kommen und Geltung haben... Es grüsst der Nachbar aus dem Süden (mit Vorliebe für die Gallier)
 
Die Schaltsperre kann verklemmen wenn man z.B. am Hang parkt und den Wagen statt mit der Parkbremse/Handbremse zu sichern.

Der Wagen das Gewicht des Fahrzeugs hängt dann quasi in der Schaltsperre statt in der Handbremse.

Darum beim parken am Hand nachdem angalten auf N schalten, Fetsstellbremse anziehen, Fußremse lösen (Der Wagen rollt dann noch ein paar cm. in die Handbremse bis die dann greift) und dann erst auf P.

So ist die Schaltsperre ihne Last was auch besser für die Lebensdauer ist. :)
 
@Cartman --> vielen Dank für den Hinweis, das was Du meinst ist dass der Schalthebel (beim Automatikgetriebe) gemeinhin klemmen kann, wann das Fahrzeuggewicht "daran hängt". Die Schaltsperre ist aber davon in keine Weise betroffen, weil diese Sperre elektrisch "entriegelt" wird, wann die Zündung EIN und die Breme "gedrückt" ... man hört das dann auch "klacken" ... nur eben dieser "Klack" fehlte und man musste per 3er Schraubendreher entriegeln. Nun hat der :mrgreen: das ganze "Geschmäuse" entfernt und man kann ent5riegeln ohne dass Strome auf dem Bordnetz ist, noch die Bremse gedrückt wird... zum Glück sind miene Kinder schon gross und "fummeln" nicht mehr am Ganghebel rum, denn n sonst wäre dieses Brandgefährlich!!! :red: Also nochmals die Frage in die Riunde ... wie "legal" ist der "hack" des :mrgreen: ???
 
Das ist der eigentliche Weg um die Verriegelung aufzuheben, damit man weiter fahren kann und dann am besten zum :mrgreen: um das Reparieren zu lassen.

Bei vielen Fahrzeugen befindet sich eine Anleitung zur "Notentriegelung" in der BA.


Oder hier diesen Beitrag lesen...

http://www.qashqaiforum.de/f22/automatik-hebel-1698/#post95958


Da es eine Sicherheitseinrichtung ist, wird der TÜV oder eine andere Prüforganisation beim feststellen des "gravierenden" Mangels die HU Plakette verweigern.

:(
 
Guten Abend Dickschnautze, vielen Dank für die Klärung des Sachverhaltes! Es handelt sich hier also beim "hack" meines :mrgreen: um einen unerlaubten Eingriff in die Sicherheit (oder besser das Sicherheitsdispositiv) welche(s) von den Behörden vorgeschrieben ist. Wundert mich allerdings dass dabei nur die HU massgebend sein soll. Meiner Meinung nach dürfte bereits die ABE erloschen sein, da das Fahrzeug im eigentlichen Sinne nicht mehr Betriebssicher ist (nicht im Fahrbetrieb sondern "ruhend"). Dein Vorschlag zum :mrgreen: ist gut, nur das hatte ich gemacht... der :mrgreen: hat wie gesagt Teile ausgebaut weil die eh immer wieder kapputtgehen (verbiegen weil zu weiches Material). Eine neue Schaltkulisse koste nur ein Haufen Geld und gehe dann über die Zeit eh wieder defekt ... bei Nissan sollte doch das Problem auch bekannt sein. Was kannst Du mehr dazu sagen? Freue mich auf eine klare Ansage ... ansonsten ich wieder mal eine Runde weitersuchen muss... es sind wirklich immer die kleinen Dinge welche an den Nerven zerren! Lies bitte meinen Beitrag in der Einleitung, Danke!
 

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Ich Versuche das mal Zusammen zu fassen.

Es gibt Hinweise auf Defekte beim "Schalter" unter der Schaltkulisse.

In den ersten Jahren scheint auf Garantie getauscht, und die Schaltkulisse wurde wohl verbessert.Das ist aber von mir nicht zu belegen und damit meine eigene Meinung.
Dazu gibt es in vielen Portalen Hinweise.;)

Die ABE des Fahrzeuges sieht vor, das es eine mechanische Entriegelung für bestimmte Fälle gibt.

Es ist also zulässig , die mechanische Entriegelung Zeitweise aufzuheben.

Da es sich bei deinem Fahrzeug nun um ein ständiges Problem handelt, ist es ein Defekt.
Dieser ist jetzt Sicherheitsrelevant und sollte behoben werden.

Wenn der :mrgreen: jetzt durch einen Eingriff in die Funktionskette diese Sicherheit unterbindet und dich mit dem Hinweis "Es geht auch so" vom Hof fahren lässt, handelt er meiner Meinung nach nicht im Kundeninterresse, und auch gegen seine Sorgfaltspflicht.

Wenn du dieser Art der "Reparatur" aus z.B. Kostengründen stillschweigend zustimmst, geht die Haftung und das Risiko auf dich über.

Da Du jetzt vom Mangel unterrichtet bist, liegt es bei Dir, dein Fahrzeug in einen Rechtlich und Sicherheitsrelevanten Zustand zu bringen.

Und zu den Kosten dieser "Instandsetzung" wird, nach einem "Unfall" mit dem Fahrzeug die Ermittler der Polizei oder einer Behörde sicher nicht fragen, sondern warum das nicht beseitigt wurde?

Also egal wie teuer eine Reparatur auch ist, ein Rechtsstreit und Schadensersatz werden teurer sein.

Deinen :mrgreen: kann ich allerdings nicht verstehen.
Ein so großes Haftungsrisiko einzugehen und Dir damit die Verantwortung zuzuspielen.

Letztlich ist der Halter und auch der Fahrer in der Pflicht.

Kann nur eine Sachgerechte Reparatur empfehlen, bei einer anderen Werkstatt. :exc:

Gruß Dickschnautze
 
Hmmm....

Nach § 19 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis u. a., wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist ...

Ich sehe nicht, wo die Entfernung der Schaltsperre bei einem Automatikwagen eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer hervorrufen soll...
 
vieleicht weil Du ohne diese Sperre versehendlich nur durch verschieben des Schaltknaufes wärend der Fahrt in den Rückwärtsgang schalten könntest da dieser bei gebrücktem Schalter nicht mehr verriegelt ist.
 
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Ok, bin noch keinen Automatik gefahren.... außer dem Leaf, der hat ja auch eine "Art" Automatik...
Ich hatte die Schaltsperre so verstanden, dass der Knopf gedrückt werden muss, um aus der "P" Stellung zu kommen. Dass der gleiche Knopf für den Rückwärtsgang zuständig ist... aber einfach so verschieben ist ja nicht, da muss schon gezielt gedrückt werden....
 
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer

@Udo2009 "Zitat: Ich sehe nicht, wo die Entfernung der Schaltsperre bei einem Automatikwagen eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer hervorrufen soll..." Nun wurde diese wahrscheinlich explizit durch die Behörde vorgeschrieben, damit nicht wie früher Dutzende Beipiele belegen, die lieben Kinder "spielen" und einfach den Schalthebel von [P] auf was anderes stellen. Denn dann geht je nachdem die Post ab... Also muss heute das Bordnetz=EIN und die Bremse = GEDRÜCKT sein damit entriegelt werden kann. Und erst wann entriegelt ist der Schalhebebel aus der [P] Stellung heraus bewegt werden kann. Die Not-Entriegelung dient für den Fall wo die Batterie leer ist und das Fahrzeug bewegt werden muss. Somit betrachte ich die umgangene Sperrfunktion als Eingriff ins Sicherheitskonzept des Fahrzeuges ... ich erkundige mich nun beim :mrgreen: was eine neue Kulisse kosten soll bzw. welche andere Massnahmen möglich sind um den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Ich bin sauer auf Nissan, dass das Erstazteilkonzept derart unvorteilhaft ausgefallen ist (Schalter in der Kulisse integriert oder derart speziell ausgefallen, dass er nicht als gewöhnliche Komponente im Markt beschaffbar ist! Auch was mein :mrgreen: vor einer Woche meinte stimmte mich nicht fröhlich... "Er glaube dass im Verlaufe der nächsten 10 Jahre auch Autos nicht mehr auf Langlebigkeit ausgerichtet gebaut werden, sondern sich zum Wegwerfartikel entwickeln. Also Tank leer, Aschenbecher voll und die Kiste in die Presse... oder so :quest:. Habe fertig für heute :shok:
 
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