Positionen in Rechnung als Eingtriff bezeichnet

Hallo Leute

ich wollte mal Fragen ob Ihr so etwas auch schon erlebt habt, und zwar folgendes:

Mein QQ ist jetzt etwas über ein Jahr alt um gemau zu sein 1 Jahr und 4 Monate.
Ich hatte mein Fahrzeug im Mai zur Inspektion angemeldet worauf man mir mitteilete das momentan keine Termine frei sind. ( genau 1 Jahr + ein paar Tage ). Danach hatte ich beruflich viel zu tun und Urlaub und habe einen neuen Termin gemacht für Heute ( 1 Jahr und 4 Monate ).

Heute habe ich mein Fahrzeug zur Inspektion gebracht die auch schnell erledigt wurde.Jedoch habe ich zwei komische vermerke in der Rechnung stehen:

Eingriff 1 100% Inspektion ( Motoroel angeliefert )

Eingriff 2 100% Hinweis
Bitte beachten Sie das die Nissan 3- Jahresgarantie sowie die Nissan Mobilitätsgarantie nur bei O=rdnungsgemäßer und regelmäßiger Wartung gemäß den Herstellervorgaben gewährt wird


Kann mir jemand sagen was mir mein :mrgreen: damit sagen will ?

Ist meine Garantie mit diesen Eintrag erloschen ?

Übernimmt Nissan jetzt keine Garantie mehr ?

Zur Info das Motorenoel habe ich nach den Nissan Vorgaben gekauft ( 30€ gespart )

Bitte Info ob jemand auch so etwas erlebt hat.

vielen dank vorab

Arsab
 
Jepp, genau das kann Dir passieren, das Nissan keine Garantie mehr gibt. Das behalten die sich jetzt vor.

Wir haben von Nissan nach 9 Monaten ein Schrieb bekommen, in dem das so stand, wenn man die Inspektionstermine nicht nach Vorgabe Nissan einhält, das Nissan es sich vorbehält keine Garantie mehr zu gewähren.
 
Ich könnte mir schon vorstellen, dass die bei Nissan jetzt "kleinlich" werden.

Aber ich muss immer wieder sagen: zu Recht.

Bei 2 oder 3 oder 5 Tagen hätte bestimmt keiner was gesagt. Aber wo soll die Grenze sein??

Es gibt nunmal diese Vorgaben, an die man sich zu halten hat. Und wenn man dann daher kommt und sagt, man hätte Stress oder Urlaub usw. würde es doch im Chaos enden. Der Eine besteht auf 1 Woche, der nächste auf 1 Monat Karrenz-Zeit.
Geht doch nicht.

"Seventh" wird es besser wissen, aber ich meine, da ist jeder selber für zuständig und sollte die Zeiten einhalten. Dafür gibt es Sie.

Letztlich wollen wir als Fahrer ja was von Nissan. Dann sollten wir auch deren Regeln beachten.


malcom
 
20.000 unter die höchstgrenze von 30.000
Ja mir ist schon klar das ich jetzt 4 Monate über den Termin bin , aber als ich angefragt habe im Mai hieß es das kein Termin frei wäre und es nicht so einfach wäre.
Jedoch hatte ich die Terminanfrage bei meinen :mrgreen: per E-mail gesendet.
Man hätte mir darauf hin auch Ausweichtermine geben können.

Ich möchte nur erklären das bei meinen :mrgreen: so einiges im Argen ist. Der "alte Chef" ist nicht auf der Höhe sein jüngerer Sohn hat keine Ahnung. Nur der andere Sohn der die Werkstatt leitet ist absolut Top.

Ich möchte hier keine Namen nennen aber dieses Autohaus ( Betreung und Verkauf) ist nicht zu empfehlen.

Jedoch die Werksatt ist ok. Da gibt es keine Mängel.

Gruß

Arsab

P.S.: Ich selber bin Automachaniker und habe auch eine Menge Erfahrung im Bereich Service
 
@malcom:
Du hast vollkommen Recht. Allerdings besteht bei einem Neuwagen 2 Jahre Sachmängelhaftung. Und die ist gesetzlich vorgeschrieben. Ein Schaden, der nicht im Zusammenhang mit dem Wartungsdienst steht, muss auch bezahlt werden. Sicher muss alles bewiesen werden, aber.....
Ich vermute, der :mrgreen: wollte nur deutlich zum Ausdruck bringen, dass der Kunde zukünftig die Termine halten soll.
Die km interessieren mich trotzdem. Auch hier hängt einiges von ab. Letztendlich glaube ich nicht an Probleme, zumindest nicht in diesem Fall, wo der erste Wartungsdienst verpennt wurde. Und sind wir mal ehrlich! Garantieabwicklung geht nun mal über den Händler. Der eine streckt sich weit hinaus und der andere hat keinen Bock. Dann erst kommt Nissan ins Spiel. Ein guter Partner hilft nun mal beiden Partein. Der Händler verdient und der Kunde ist zufrieden
 
hatte meinen Beitrag noch mal überarbeitet meinen hat fast genau 20.000
 
Dann frag doch einfach mal nach, wie das gemeint war. Ich kann mir schwer Probleme vorstellen. Aaaaaaber, der nächste Wartungsdienst ist in 8 Monaten;). Nicht vergessen und rechtzeitig Termin machen:exc:
 
Habe gerade mal alle Rechnungen von meinem :mrgreen: angeschaut.

In jeder Rechnung steht als "Eingriff" das was mein :mrgreen: am fahrzeug getan hat.

Ich gehe mal davon aus das es auch so gemeint ist.

Gruß ARSAB
 
Du hast vollkommen Recht. Allerdings besteht bei einem Neuwagen 2 Jahre Sachmängelhaftung

Sachmängelhaftung (Gewährleistung) ist nicht gleich Garantie
Das sind 2 völlig verschiedene Paar Schuhe. Wird aber immer gerne das eine mit dem anderen verglichen.
 
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