Qashqai J10: Schwellerrohre

hallo!!!
Hat von euch jemand Erfahrungen mit der Eintragung von Cobra Schwellerrohren beim TÜV?
Also ich meine problemlose Abnahme und Kosten?
Vielen Dank für eure Antworten.
 
Sie haben ein Teilegutachten, das ist richtig!
Und deshalb müssen die Rohre danach abgenommen werden! Ein Teilegutachten ist keine ABE / EG-Genehmigung.
Das Gutachten als .pdf gibt es auf der Seite besagter Firma...


Bei mir (Cobra 80mm) hat die Abnahme 40 € gekostet (KÜS, in freier Werkstatt) + Änderung der Fahrzeugpapiere 11,70 €.
Sind die Rohre ordnungsgemäß verbaut, gibt es keine Probleme mit dem Änderungsnachweis.




.
 
Hallo zusammen

ich habe original Cobra Schwellerrohre mit Teilegutachten/ABE in der Bucht gekauft.
Das Teilgutachten habe ich ausgedruckt und bringe es meinem :mrgreen: mit den ganzen Teilen die angebaut werden müßen mit und der kann das ganze regeln.

schöne Grüße

Andy
 
Sie haben ein Teilegutachten, das ist richtig!
Und deshalb müssen die Rohre danach abgenommen werden! Ein Teilegutachten ist keine ABE / EG-Genehmigung.

hallo
habe nur die 60er genommen der händler sagt müsse nicht zum tüv werde mich aber nochmal invormieren danke dir trotzdem

Gruss Tenkna 4x4
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zu Teilegutachten bzw. ABE ist hier das Wichtigste aufgeführt:
Informationen rund um TÜV Eintragungen, ABE, Gutachten, Betriebserlaubnis - AU und HU - TÜV Probleme - Kfz-Werkstattvergleich

Hier mal daraus zitiert und die wichtigsten Passagen hervorgehoben!

Teilegutachten:
Ein TÜV Teilegutachten ist die häufigste Form der Genehmigung bei Tuning-Teilen. Das Teilegutachten enthält genaue Anweisungen und Auflagen. Um zu vermeiden, daß Tuning Teile falsch angebracht oder Modifikationen falsch durchgeführt werden, muß das Fahrzeug nach dem Umbau einem TÜV Prüfer vorgeführt werden.
Hier wird nicht nur die Übereinstimmung des Gutachtens mit dem zugehörigen Teil und auch dem Entsprechenden Fahrzeugt-Typ / Modell überprüft, sondern auch die Qualität des Umbaus.
Die Fahrzeug Betriebserlaubnis erlischt direkt nach dem Umbau vorübergehend, bis der Umbau "eingetragen" wurde. Nur der direkte Weg zur TÜV Prüfstelle darf mit dem Fahrzeug noch unternommen werden. Der TÜV Prüfer stellt eine Bescheinigung aus - eine Eintragung nach StVZO §19.3. Mit dieser Bescheinigung kann die Modifikation dann auf der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
ABE:
Eine ABE ist eine Genehmigung die meist besonders einfach zu montierenden Teilen beiliegt. Man geht davon aus, daß der Käufer selbst nicht viel falsch machen kann beim Anbringen dieser Teile (meißt z.B. Felgen, etc). Daher ist nach Durchführen der Modifikation am Fahrzeug mit diesem Teil keine weitere Maßnahme nötig. Die Fahrzeug Betriebserlaubnis bleibt erhalten und das Fahrzeug kann weiter genutzt werden. Allerdings ist darauf zu achten, daß alle Anweisungen und Auflagen aus der ABE eingehalten werde. Die ABE Papiere müssen wärend jeder Fahrt ständig mitgeführt werden. Auf Wunsch können oft die Informationen von der ABE auch in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, sodaß die ABE niccht mehr separat mitgeführt werden muss.
 
Habe gerade in der "Bucht" bei zwei Händlern nachgeschaut: Auch bei den 60er Rohren wird dort "nur" ein Teilegutachten mitgeliefert...

Ein Download eines speziellen Gutachtens oder gar ABE für die 60er gibt es bei Cobra (Seite) nicht (nicht mal eine Anbauanleitung... :-(( ).

In meinem (!) Teilegutachten (Allgemeingutachten 80er mit Trittmulden, aber auch für Heckbügel, Cityguard, Chromgrill...) gibt es nur zwei Varianten: 80er mit Trittmulden (A) und 80er ohne Trittmulden (OT)...
Erhältlich sind aber (meines Wissens) nur 80er mit / 60er ohne Mulden... und natürlich das Seiten-Chrom-Styling (Ø 15mm-Mikro-Schwellerrohre... ;-)) )
Ich denke, vielleicht ein Schraipfähla (???) im Gutachten (wenn ja, dann hat es über 3½ Jahre niemand bemerkt...)

.

@ Andy5005
"...mit Teilegutachten/ABE"
Wirklich eine ABE...?

@ Tenkna 4X4
"...habe nur die 60er genommen der händler sagt müsse nicht zum tüv..."
Halte uns bitte auf dem Laufenden...
 
Zulassungsbescheinigung beim TÜV

Hallo zusammen, habe mir die 60mm Schwellerrohre von Cobra mit Teilegutachten zugelgt. Muss ich beim TÜV den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) vorlegen oder reicht der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) zur Abnahme. Konnte diesbezüglich hier im Forum keine Antwort finden bzw. lesen.

Gruß, Michael
 
Bei meiner Eintragung:


Beim TÜV/Dekra/KÜS… reicht die Zulassungsbescheinigung Teil I, Personalausweis = ??/glaube nicht, Teilegutachten, Geld und natürlich den QQ nicht vergessen... :cheesy:

Bei der Zulassungsbehörde dann Zulassungsbescheinigung Teil I & II, Änderungsbescheinigung des Gutachters, Personalausweis, HU-Bericht (nur, wenn der QQ schon mal zur HU war, meist > 3 Jahre alt), Geld.
 
Oben