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Habe ich auch nicht beim Kauf gewusst. Das hätte mich aber nicht vom Kauf abgehalten, da es sich nur um einen relativ kleinen Betrag handelt, der dazu auch nur ein Mal im Jahr fällig wird. Dafür habe ich einen sehr guten Preis, die
1. Wartung und 1 Jahr Garantieverlängerung kostenlos dazu bekommen. Wiegt die Mehrkosten der Steuer ja wohl mehr als auf. Wahrscheinlich wusste der Verkäufer davon.
Sah ich auch so - hinterher ... .
Ich wurde tatsächlich nicht darauf hingewiesen. Und die technischen Daten für die Berechnung der Kfz Steuer waren von meinem Hyundei I20 und dem QQ identisch. Daher wandte ich mich ans Zollamt ... und wurde "aufgeklärt" ...
In der ersten Zeit nach Einführung des WLTP Verfahrens, mussten in Werbung etc. noch die NEFZ Werte angegeben werden, ansonsten machte sich der Händler strafbar. Es gab auch Abmahnungen deswegen. Mal die Threads von vor ca. 2 jahren danach durchsuchen. Es gab zu der Zeit auch eine Diskussion darüber....
Das ist richtig. Habe ja auch gar nichts dagegen / anderes geschrieben. Es wäre damals ja nicht verkehrt gewesen, auch in den Kaufangeboten, die in den Autos angebracht waren, beide Werte auszuweisen, denn das war den Händlern ja nicht untersagt. Zumal in den Prospekten und technischen Unterlagen der Hersteller beide Werte ausgewiesen wurden.
Obwohl ich mit meinem Nissan/Hyundai-Händler / Werkstatt sehr zufrieden bin, bin ich der Meinung, dass er auf die Änderung der Kfz-Besteuerung hätte hinweisen müssen. Den Qashi hätte ich ja trotzdem gekauft. So bleibt doch ein gewisser negativer "Beigeschmack" in Erinnerung.
Und so erging es ja offensichtlich auch anderen Käufern, und das nicht nur bei mir und Nissankäufer.