Alle: Versicherungsrecht

Hallo, kennt sich jemand mit Versicherungen aus, denn nach dem Diebstahl meiner Antenne wollen sie nicht zahlen da die Antenne abgeschraubt und entwendet wurde. Muß man das die Versicherung zahlt denn kompl. alles aus dem Dach herrausbrechen?
 
Wie wird denn die Leistungsverweigerung begründet... und über welche Gesellschaft bist Du versichert!?

Generell haben ja die meisten (ich nicht ;)) eine Selbstbeteiligung von 150,- Euro bei Teilkasko-Schäden... und der Preis einer Antenne liegt sicherlich darunter... aber sonst würde ich jetzt mal behaupten dass es sich hier um ein versichertes Schadensereignis im Rahmen der Teilkasko handelt (Entwendung / Teil-Entwendung) und somit erstattet werden muß.

Erfolgte eine polizeiliche Anzeige!?

Ich persönlich würde jedoch so einen kleinen Schaden nicht der Versicherung melden, da Kfz.-Versicherer sehr häufig nach einem Schaden auch von Ihrem Kündigungsrecht gebrauch machen. Und dies unabhängig von der Schadenhäufigkeit... sondern der Schadenanzahl!;)
 
Ok... hmmm... in der TK heisst es in etwa...

"Diebstahl des Autos, Diebstahl/Einbruchdiebstahl von Teilen die fest mit dem Fahrzeug verbunden sind"

Meiner Meinung nach sollte das wurscht sein ob jemand die Alufelgen abschraubt oder die Antenne (wenn auch bei zuerst genanntem mehr Aufwand vorhanden ist).
Wäre die Antenne abgebrochen / abgerissen worden, wäre es wiederum ein Vandalismusschaden und nur über VK gedeckt (inkl. Rückstufung).

Ich persönlich hätte den Schaden als Diebstahlschaden über meine Vollmacht reguliert...
 
Das möchte ich sehen, wie Du das der Versicherung plausibel erklären möchtest, das Du dafür Werkzeug benötigst. Das wird Dir wohl kaum ein Gutachter/Sachverständiger bestätigen. :)
 
Ich hätte die Versicherung auch nicht bemüht, der Aufwand lohnt garnicht:exc: Eine Antenne kannst du z.B. bei ebay für 3,85€ kaufen:)
 
Das wird auch keiner eindeutig Beantworten können. Wenn man ein wenig GidF benutzt wird man schnell herausfinden, das es Versicherungen gibt die das übernehmen und andere eben nicht. Das Rätsel wird wie immer durch das Kleingedruckte im Versicherungsvertrag gelöst werden.

Da Didis Versicherung bereits abgelehnt hat, wird möglicherweise eine Ausschlussklausel irgendwo existieren oder einfach pauschal abgelehnt werden mit dem Hintergrund das der Geschädigte bei einem geringwertigen Gut keine Klage anstreben wird.
 
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