Ok... hmmm... in der TK heisst es in etwa...
"Diebstahl des Autos, Diebstahl/Einbruchdiebstahl von Teilen die fest mit dem Fahrzeug verbunden sind"
Meiner Meinung nach sollte das wurscht sein ob jemand die Alufelgen abschraubt oder die Antenne (wenn auch bei zuerst genanntem mehr Aufwand vorhanden ist).
Wäre die Antenne abgebrochen / abgerissen worden, wäre es wiederum ein Vandalismusschaden und nur über VK gedeckt (inkl. Rückstufung).
Ich persönlich hätte den Schaden als Diebstahlschaden über meine Vollmacht reguliert...