Qashqai J10: Vorbesitzer ausfindig machen

Hallo zusammen..

mich habe fleißig geschaut ob es einen Thread dazu bereits gibt aber ich habe nichts gefunden.
Meine Frage: ist es über Nissan möglich, den Vorbesitzer ausfindig zu machen sprich den Namen zu erhalten?

mich befinde mich in einem Rechtsstreit mit der Ex bzgl. Eigentumsverhältnisse über meinen Qashqai.
ich habe den Wagen vor 5 Jahren gekauft und habe den Kaufvertrag unterzeichnet. Genau diesen brauche um zu 100% beweisen zu können , dass ich den Wagen bezahlt habe.
Gibt Nissan diese Daten so raus wenn sie erfahren das es diese benötigt werden für ein Strafverfahren?

oder habt ihr ne Idee wie man sonst an den Vorbesitzer kommen kann?

vielen Dank im Voraus
 
Sollte der Vorbesitzer auch der Erstbesitzer sein stehen die Daten vom Erstbesitzer im Serviceheft.

Das Problem wird die Datenschutzrichtlinie sein, du wirst keine Auskunft von Versicherungen, Zulassungsstellen etc. über einen anderen bekommen.

Hast du bei deiner Zulassungsstelle mal nachgefragt?? In Ö braucht man für eine Anmeldung neben den Fahrzeugpapieren und TÜV-Gutachten noch einen Kaufvertrag, evntl. wird dieser bei der Anmeldung gespeichert.
 
...ich habe den Wagen vor 5 Jahren gekauft und habe den Kaufvertrag unterzeichnet. Genau diesen brauche um zu 100% beweisen zu können , dass ich den Wagen bezahlt habe.
Also hast Du keinen Kaufvertrag? War das ein Kauf von Privat oder über einen Händler?
Letzterer hat die Unterlagen zum Vorbesitzer.
Bleibt noch die Frage, ob Barzahlung oder per Überweisung? Wenn Überweisung, dann frage bei der Bank nach, denn es gibt eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren.
 
Also hast Du keinen Kaufvertrag? War das ein Kauf von Privat oder über einen Händler?
Letzterer hat die Unterlagen zum Vorbesitzer.
Bleibt noch die Frage, ob Barzahlung oder per Überweisung? Wenn Überweisung, dann frage bei der Bank nach, denn es gibt eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren.

Es besteht ein Kaufvertrag. Doch dieser befindet sich im Besitz meiner Ex Partnerin.
es war ein Privatkauf und die Zahlung hat Bar stattgefunden.
Ich versuche ja den Vorbesitzer ausfindig zu machen in der Hoffnung das dieser noch die 2 Kopie des Kaufvertrages hat bzw. bezeugen könnte das mit der Wagen verkauft wurde.
 
Hm... die Zulassungsbescheinigung, die es vor fünf Jahren schon gab (ich habe vor 8 Jahren gekauft, und Zulassungsbescheinigung bekommen), ist doch eine europaweit identisches (???) Dokument. In der Zulassungsbescheinigung Teil II steht der letzte Vorbesitzer.... oder hat die auch deine Ex? Und wenn Du Dich mit ihr im Streit befindest, dann soll sie den Kaufvertrag und die Zulassungsbescheinigung doch als Beweise bei Gericht vorlegen - dann sollte doch geklärt sein, wem der Qashqai gehört....
 
Die Zulassungsbescheinigung ist nicht gleich, das COC Papier ist immer gleich.

Zumindest sieht ein Zulassungsschein in Ö anders aus als der ein D.
 

Off-Topic:
Etwas einheitliches in der EU?? Unmöglich. ;)

Man muss allerdings sagen es gibt zwei Varianten vom Zulassungsschein in Ö, einmal in Papierform (gelb) und einmal in Kartenvormat. Könnte mir vorstellen das die Kartenversion die EU-Einheitsvariante ist bzw. werden soll. Noch gibt es beide bzw. nur auf Wunsch die Karte.
 
Die Wahrscheinlichkeit dass ein privater Verkäufer den Vertrag nach 5 Jahren noch nicht vernichtet hat ist nicht besonders groß, ich würde nicht drauf setzen...
 
Hallo, bei einem Privatkauf wirst du keine Möglichkeit haben den Vertrag nochmal zu bekommen. Vor allem nicht, da das Autohaus von welchem der Wagen als 1. Besitz erworben wurde, keine Kenntnis von der Veräußerung an dich hat und somit niemals Daten zu ihrem Käufer rausgibt. Nicht mal mit Rechtsbeistand würdest du an die Daten kommen.

Mir fallen nur eine Hand voll Ideen ein, die dir eventuell helfen könnten:
1. wenn die Summe bar bezahlt wurde musstest du sie auch abgehoben haben? Den Kontoauszug würde ich vorlegen, auch, wenn es ggf. keine richtige Aussagekraft hat. (Aber kann deine „Frau“ so etwas vorlegen? Nein? 1:0 für deine Glaubwürdigkeit)
2. wer zahlt Versicherung/steuern, wer ist Halter ? Wenn du es die ganze Zeit über gewesen bist, dann würde ich, wenn ich Anwalt wäre und dich vertrete, damit vorstellig werden. Wenn du 5 Jahre lang die Kosten getragen hast ist es mMn rechtlich durchaus zu vertreten dir den Wagen zu pberlassen
3. Vlt hast du ja noch im Kopf in welcher Stadt du den Wagen gekauft hast, Vlt erinnerst du dich vor Ort auch noch an Straße und Haustür und beim lesen der klingelschilder fällt der Name wie Schuppen von den Augen ? Der Verkäufer ist Vlt auch ohne Vertrag dazu bereit zu bezeugen, dass du oder eben eine „männliche“ Person den Vertrag damals unterschrieben hat..

Vlt hilft dir das..
 
Oben