Hallo,
habe mal eine Frage bezüglich einer Rechung, diese betrifft jedoch nicht unseren geliebten Qashqai.
Mein Arbeitskollege hatte sein Fahrzeug (Honda) in der Werkstatt (Honda), da er während der fahrt Vibrationen am Lenkrad spürte und wollte diese vor dem Urlaub beseitigt haben. Zuerst wurde Teil 1 getauscht und dann soll laut seiner Fachwerkstatt alles in Ordnung sein, auf dem Weg nach Hause spürte er direkt wieder die Vibrationen und er ist wieder in seine Werkstatt, dann sollte es auf einmal Teil 2 sein. Nun ist es durch diese Teile jedoch immer noch nicht weg und bei Reperaturversuch Nr.3 soll es nun die Klimaanlage sein. Jedoch soll er laut der Werkstatt trotzdem die anderen Reperaturen bezahlen, da das Teil angeblich defekt gewesen sei.
Muss er wirklich zahlen, selbst wenn der Fehler nicht behoben worden ist?
Wer kann Info geben? Danke
habe mal eine Frage bezüglich einer Rechung, diese betrifft jedoch nicht unseren geliebten Qashqai.
Mein Arbeitskollege hatte sein Fahrzeug (Honda) in der Werkstatt (Honda), da er während der fahrt Vibrationen am Lenkrad spürte und wollte diese vor dem Urlaub beseitigt haben. Zuerst wurde Teil 1 getauscht und dann soll laut seiner Fachwerkstatt alles in Ordnung sein, auf dem Weg nach Hause spürte er direkt wieder die Vibrationen und er ist wieder in seine Werkstatt, dann sollte es auf einmal Teil 2 sein. Nun ist es durch diese Teile jedoch immer noch nicht weg und bei Reperaturversuch Nr.3 soll es nun die Klimaanlage sein. Jedoch soll er laut der Werkstatt trotzdem die anderen Reperaturen bezahlen, da das Teil angeblich defekt gewesen sei.
Muss er wirklich zahlen, selbst wenn der Fehler nicht behoben worden ist?
Wer kann Info geben? Danke