Qashqai J10: Garantieerhalt bei Inspektion in beliebiger Werkstatt?

Mal eine Frage hier ins Forum, ich habe gehört, man muss die Inspektionen nicht mehr beim Nissan Vertragshändler machen lassen um seine Garantie weiter zu behalten.
Habt ihr genauere Informationen?
Man könnte so eine ganze Menge Geld sparen.
 
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In diesem Thread "Garantiereparatur --> Werkstattverpflichtung", bei dem es um die Garantiereparatur geht, sind hierzu schon ein paar Aussagen gemacht worden.
Ich zitiere hier mal für weitere Diskussion, Beiträge und eventuell gemachte eigene Erfahrungen zu diesem Thema:

Ich würde während der Garantie Inspektionen nur bei Nissan machen lassen, das erspart später eventuell viel Ärger. (hat die freie Werkstatt wirklich nach Herstellervorgaben gearbeitet? Wie will man das nachweisen?)
Wenn Du Geld sparen möchtest, könntest Du das Öl anliefern, da wird man als Kunde mitunter richtig abgebürstet.
Ob und wie kulant Nissan ist kann ich nicht sagen, bei VW war es so, daß es eigentlich keine Rolle gespielt hat ob EU oder nicht, ausschlaggebend für eine Kulanzzusage war eigentlich nur das lückenlos beim :mrgreen: abgestempelte Serviceheft. Ein ATU Stempel dazwischen und man konnte sich eine Anfrage sparen.

Habe etwas gefunden, oder besser gesagt mein Sohn, was die Inspektion in Freien Werkstätten angeht.

Inspektionen: Ab Juni müssen die Autohersteller auch billigeren, freien Werkstätten technische Informationen über ihre Fahrzeuge bekannt geben.
Dadurch können sie z.B. die in den modernen Fahrzeugen verbauten Datenspeicher auslesen und Wartungsarbeiten (Inspektion, Ölwechsel) durchführen.

Garantie: Die Kfz-Hersteller dürfen ihre Gewährleistung nicht mehr davon abhängig machen, dass das Fahrzeug nur in den Vertragswerkstätten des Herstellers gewartet wird. Sie können allerdings verlangen, dass die Fahrzeuge in Vertragswerkstätten repariert werden, wenn es sich um Reparaturen im Rahmen der Garantie handelt, für die sie selbst aufkommen müssen.

Vielleicht ist dieser Text Auszug etwas Hilfreich

...
Korrekt. Denn Vorraussetzung für den Erhalt der Werksgarantie sind 3 Dinge:

Einhaltung der Wartungsintervalle
Wartung nach Wartungsplan
Verwendung von Originalteilen

Kannst du eines der drei Dinge nicht belegen, kann der Garantieanspruch ( natürlich Anspruchsartabhängig) rechtlich abgelehnt werden.

Zum Öl: Klar kann man sein Öl selbst anliefern, so lange man Die Acea und SPI Klasse kauft die Nissan vorschreibt, beachte bitte, dass die Viskosität wie zum Beispiel 5W40 mal absolut null über das Öl aussagt ...

Gruß,
Martin
 
Super.
Hatte namlich überlegt zu Euromaster zu gehen, die bieten ein günstige an.
Hat einer von euch einen Tipp wo ich das Öl günstig her bekommen???
 
Hat einer von euch einen Tipp wo ich das Öl günstig her bekommen???

Motoren Öl kaufen aber wo???

Mehr bleibt hier eigentlich nicht zu sagen ... ;)

Oder vielleicht doch noch: Bitte bei Selbstbeschaffung immer auf die Spezfikationen (s. Handbuch) achten, die laut Nissan erfüllt werden müssen und nicht nur auf die "Schmiereigenschaften".
Und die Spezifikationen sind je nach Motor unterschiedlich!!

Gruß,
Martin

PS: Händler- und Bezugsquellenlinks sind hier i.A. nicht sehr gerne gesehen, weil es dabei Probleme mit "Werbung" gibt.
Wenn überhaupt dann Links nur per PN oder Mail.
 
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