Alle: Reklamation Montagsauto

Hallo, 04.2014 haben wir unseren Qashqai 1,5 Diesel als Neuwagen gekauft( aktuell 20.000km). Das Auto gehörte damals zur erste Charge, leider! Seit dem Kauf war das Auto bereits mindestens 15mal in der Werkstatt. Folgende Mängel traten auf:
- Fahrspurassistent funktioniert nicht
- Wasser in der Fahrertür
- Getriebeölverlust
- Tankdeckel schließt nicht mehr (Teil abgebrochen)
- Autoradio komplett neu ausgetauscht
- Warnblinkanlage geht nicht
- elektrische Handbremse ist ausgefallen
- Einparkassistent funktioniert nicht (mind. 6mal!)
- Lüftungslamellen waren verschwunden (weggerutscht)
- Beifahrerfenster schließt nicht richtig
- beim Rückwärtsfahren kommt ein Dauerpiepton
Aktuell war das Fahrzeug drei Tage in der Werkstatt wegen des Einparkassistenten. Nach einem Tag einwandfreien Funktionierens ist es nun wieder komplett ausgefallen.
Wir haben nun genug von dem Auto! Unsere Geduld ist jetzt zu Ende und wir möchten das Auto reklamieren. Sowohl das Autohaus, als auch der Nissan Deutschland Kundenservice stellt sich quer. Uns wurde lediglicheine Rückkaufsumme angeboten, die in keinem Verhältnis zum Neupreis steht. Hat Jemand Erfahrung mit Reklamationen? Wie stehen unsere Chancen, dass Auto zurück zu geben. Unsere Rechtschutzversicherung greift leider nicht, da sie erst nach Kauf des Autos abgeschlossen wurde.
 
@XO555

Kann da nicht aus eigener Erfahrung Berichten.

Habe mal das grosse WWW befragt und einiges zusammengestellt.

Alles nur Unverbindlich und ohne Anspruch auf vollständigkeit,sowie
persönliche Einschätzungen. Eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes findet nicht statt. Vor Gericht sind alle Beiträge ohne Gewähr. Es sollte auf jeden Fall immer ein Anwalt hinzu gezogen werden, wenn rechtliche Beratung benötigt wird.


:google:

Der Käufer sollte, sobald er die ersten Probleme an seinem KFZ festgestellt ,darauf achten, dass diese möglichst genau dokumentiert werden und im Falle eines außergerichtlichen oder auch gerichtlichen Streits mit dem Verkäufer beweisbar sind.

Zudem muss der Zurücktretende beweisen, dass ihm das Rücktrittsrecht tatsächlich zusteht. Daher sollten Mängel unbedingt durch sachverständige Personen, bspw. in einer Werkstatt überprüft und protokolliert werden. Besuche in der Werkstatt, Gespräche und Absprachen mit dem Verkäufer sollten zudem schriftlich dokumentiert werden oder im Beisein von Zeugen stattfinden.

Hat der Käufer einen Mangel festgestellt, muss dieser gegenüber dem Verkäufer angezeigt und ihm die Gelegenheit zur Nachbesserung bzw. Nacherfüllung gegeben werden. Der Verkäufer hat ein Recht darauf, Mängel zunächst selbst zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen. Lässt der Käufer selbst Mängel beseitigen, ohne dem Verkäufer zuvor Gelegenheit hierfür gegeben zu haben, bleibt er auf den hierbei entstandenen Kosten sitzen und riskiert sein Rücktrittsrecht.

Erst wenn der Verkäufer bei der Mangelbehebung scheitert oder diese trotz nachweislich bestehender Mängel verweigert, kann der Rücktritt erklärt werden.
Der Rücktritt muss vom Käufer gegenüber dem Verkäufer -idealerweise schriftlich- erklärt werden. Aus dieser Erklärung muss eindeutig und bedingungsfrei hervorgehen, dass der Käufer die Rückabwicklung - die Wandlung - des Kaufvertrages mit der Folge der Rückgabe der gegenseitig erbrachten Leistungen begehrt. Auch hier kann der Käufer im Hinblick auf einen möglichen Rechtsstreit auf Nummer sicher gehen, indem er sich den Zugang der Rücktrittserklärung bestätigen lässt.

Einige Verkäufer greifen auch zu" Hinhalte Taktiken " und versuchen die Verantwortlichkeit beispielsweise auf den Hersteller abzuwälzen. Manchmal wird sogar behauptet, die Rückabwicklung sei nur möglich, wenn der Hersteller dies "genehmige". In solchen Fällen kann ein rechtsanwaltliches Schreiben Druck auf den Verkäufer ausüben und ihn zur rechtmäßigen Rückabwicklung bewegen. Zudem wird regelmäßig eine Nutzungsentschädigung für die Wertminderung des KFZ durch die Benutzung geltend gemacht werden.

In einigen Fällen kann hierfür aber die Beauftragung eines Sachverständigen erforderlich werden.

Die Kosten für die Rückabwicklung zahlt der Verkäufer. Üblicherweise wird ein Termin vereinbart, an welchem der Verkäufer das Fahrzeug abholen und den Kaufpreis (möglicherweise abzüglich der Nutzungsentschädigung) zurückzahlen wird.


Kaufpreis x zurückgelegte Kilometer
Erwartbare Laufleistung

Erwartete Laufleistung beim QQ ca.200000KM

Auch hier sollten Gesprächsinhalte und Termine im besten Falle schriftlich festgehalten werden.
Die Rückgewähr erfolgt nur "Zug um Zug". D.h. übergibt der Käufer nicht das Fahrzeug an den Verkäufer, bekommt er auch den Kaufpreis nicht zurück erstattet.


Alles nicht ganz so einfach.....:shok:
Mein Tipp:

Auf die komplette Mängelbeseitigung bestehen und eine schriftliche Mängelliste gegen Unterschrift an die Geschäftsführung mit Terminsetzung.
Dann abwarten und hoffen ohne Anwalt aus der Nummer zu kommen da du keine Rechtschutzversicherung im Rücken hast.:exc::exc::exc:

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Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe hilft auch bei Mängeln an KFZ wenn der Betrieb Mitglied ist.(Schiedsstelle)
Die Schiedsstelle des Kfz-Gewerbes ist zuständig für die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Werkstattkunde oder Käufer und den der Innung angeschlossenen Kfz-Betrieben
Welchen Streit schlichtet die Schiedsstelle?

Streitigkeiten bezüglich Mängeln an Fahrzeugen.:)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hat jemand Erfahrung mit der Wandlung des QQ J11?

Ich will einfach nur mal so nachfragen!.

Langsam habe ich einfach keine Lust mehr den QQ ständig in die Werkstatt zu schaffen, jedesmal ist irgendetwas neues..Das geht einfach nicht...
Man kann doch nicht ein neues Auto kaufen und innerhalb des ersten Jahres X mal in der Werkstatt sein. Mit meist mäßigem Erfolg.....!!

Also hat jemand hier seinen J11 schon gewandelt? Wenn ja postet bitte mal eure Erfahrungen damit.
 
Ja das kenn ich.
Hab 2007 nen nagelneuen VW Passat 2,0 tdi gekauft.
Der Wagen lief anfangs super. Bis das ominöse Update drauf gespielt wurde.
Dann fing die Sche......e an.
Das ende war auf jedenfall, nach 19 Monaten, 36000km und 63 Werkstatt aufenthalte
hatte ich die Schnauze voll und hab den Mistbock gewandelt.

Grüße Joachim
 
Meiner war letztes Jahr insgesamt 101 Tage in der Werkstatt [emoji15]
Aber ich habe ihn noch, obwohl er meiner Meinung nach immer noch nicht rund läuft.
Da aber keine Fehler im Speicher abgelegt sind, habe ich kein Druckmittel. Meine gefühlten Probleme sind da wohl zu subjektiv.
Ich warte auf das Facelift 2017 und dann wird es hoffentlich besser [emoji12]
 
Wenn Drivers2015 J11 wirklich 101 Tage in Werkstatt war verstehe ich seine Aussage mit dem Fehler auslesen nicht. Rund läuft er ja auch immer noch nicht?
Entweder gibt es da lecker Käffchen beim :mrgreen: oder warum bist du dann da gewesen? Hattest du Defekte oder nicht? ;)
Was das ganze jetzt mit einem Facelift 2017, wenn es denn kommt, zu tun hat verstehe ich auch nicht?
Warum Cartman das als gute Einstellung bewertet erschließt sich mir auch nicht ganz? :)
Gruß
 
Der Fehler in Bezug auf die 101 Tage war ja die MKL die jetzt nach einem neuen Motor nicht mehr kommt.
Hab jetzt aber gelegentlich noch ein Motorruckeln/-schütteln beim Halt an der Kreuzung. Tritt leider nicht immer auf und verursacht keine Einträge im Fehlerspeicher.

Ich will den Montags-Wagen halt nicht wandeln, sondern dann gegen das neue Facelift 2017 eintauschen - natürlich mit entsprechendem Aufpreis.

Da hoffe ich, dass ich dann nicht wieder ein Montagsauto erwische ;)
 
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