Warum soll rechtl. Beistand nicht helfen. Leute, es ist alles so, wie vertraglich vereinbart. Handelt es sich um ein Privatgeschäft, hat der Verbraucher auch Rechte. Hier spielt natürlich auch das Alter der Fahrzeuges eine Rolle. Wir verkaufen auch 8 Jahre alte Fahrzeuge. Warum nicht. Es wird ein Gutachten gemacht, der Zustand protokolliert, und dann entschieden, ob Endkundentauglich oder nicht. Eine fehlende Hutablage ist mir hier Latte. Solch Kleinigkeiten stehen dann in der Bestellung.
Der Fragesteller beantwortet leider die Fragen nicht. Somit kann es schon sein, dass er dem Anwalt nur zu etwas Geld verhilft. Wurde der Wagen aber z.B. als Unfallfrei verkauft, bringt ein Gutachten schnell Gewissheit. Wurde der Wagen mit diversen Mängeln verkauft, kann er sich den Weg zum Anwalt sparen. Übrigens eine gängige Praxis in der Branche, dass dem Kaufvertrag ein Gutachten beiliegt und so die Beschaffenheit klar mitgeteilt wird. Aber auch eine gängige Praxis, dass die Kunden sowas nicht lesen und oft nur den Preis sehen. Wie auch immer, wenn er hier diverse Fragen nicht beantwortet, haben wir einen Thread endloser Spekulationen
@pandorra. Vorher sollte er sich die Bestellung anschauen. Evtl. ist dort vieles vermerkt.