Qashqai J10: 235/55R17 auf Original 6,5x17 ET40 Felgen ?

Hallo zusammen,
Kann ich auf dieser Felge, den im Titel genannten Reifen fahren?

1x-Nissan-Qashqai-17-Zoll-Alufelge-65Jx17-ET40.jpg
Felgenhersteller: Nissan
Herstellernummer 40300 BR07A (ohne Nabendeckel)
Felgenbreite, Größe, Einpresstiefe 6,5x17 ET40
Lochkreis 5x114,3

Im Anhang noch das Gutachten hier aus dem Forum. Muss das Teilegutachten wirklich vom Händler abgestempelt werden?
Die Felgen sind aktuell auf meinen neuen gebrauchten QQ 2012 2.0 4x2 drauf. Da wir unter 5000km im Jahr fahren sollten Allwetter Reifen drauf und die vorhandene 215/66R16 Sommerrreifen runter.

Danke und Gruß
eMKay
 

Anhänge

  • J10_18_zoll.pdf
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Warum soll das nicht gehen wenn es doch schon ein Gutachten dafür gibt.
Der Händler hat mit dem Gutachten nichts zu tun.
Im Zweifel einfach beim TÜV vorfahren und fragen. Es ist immer besser denjenigen zu fragen der es auch abnehmen soll statt allgemein das "Internet".


Gruß
Alex
 
JA, darfst du.
Anbau vom TÜV bestätigten lassen, Schreiben mitführen.

Alle TÜV-Prüfer freuen sich drüber wenn man vorher mit denen spricht.. Hat bei mir noch nicht geschadet.

Da muss schon seit ewigen Zeiten nix mehr von Händler "gestempelt" werden. Der TÜV / Prüfer greift im Zweifelsfall per Web auf die Originaldukumente zu... und nur das zählt !
(..früher haben ganz Schlaue mit Photoshop & Co gepimpt..)

Zur Breite an sich: 215er auf 7,0 und 225 auf 7,5 fühlt sich vom Einlenkverhalten gut an und sieht optisch gut aus. Für 235 würden mir 30mm an der Felge fehlen..
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei einer Reifenhöhe von „ 55 „ kann man/frau mit der Felgenbreite leben und auch optisch passend für das Fahrzeug.....
mfg. hanna
 
Bei einer Reifenhöhe von „ 55 „ kann man/frau mit der Felgenbreite leben und auch optisch passend für das Fahrzeug.....
mfg. hanna

Hast du ein eventuell ein Bild? Danke!

JA, darfst du.
Anbau vom TÜV bestätigten lassen, Schreiben mitführen.

Alle TÜV-Prüfer freuen sich drüber wenn man vorher mit denen spricht.. Hat bei mir noch nicht geschadet.

Aus dem Gutachten Seite 5 Punkt 7:

7 Angaben zur Zulassungsbescheinigung Feld 22 (z.B.) :

15.1 u.15.2 auch genehm.vuh 235/55R17 99H
a.Felge 17x6,5J CH,Et 40mm,Kennz.JD110*
Verw.von Schneeketten nicht möglich*

Das heißt wohl, das ich es doch eintragen lassen muss? Oder interpretiere ich das falsch?
Gruß eMKay
 
Lies mal ganz oben bei "0. Allgemeines" im PDF
Meiner Meinung nach ist da nichts in die Zulassung Teil 1 oder 2 einzutragen..

Aber "der bestimmungsgemäße Einbau" muss von einem Sachverständigen schriftlich bestätigt werden, und der Schriebs ist zukünftig mitzuführen.
So lese ich das.

Schneeketten sind bei der breitest möglichen Bereifung (fast) nie möglich: die beidseitig benötigten 10mm fressen deine 235er Latschen auf.
 
Zuletzt bearbeitet:
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