X-Trail: 3.Sitzreihe / Vergleich zu QQ+2 (J10 FL)

Allerdings ist es leider so dass wenn außen 2 Kindersitze drin sind (auch nicht isofix) kein dritter in die Mitte passt.

Beim QQ haben wir bei Kindergeburtstagen unsere Römer KidFix immer in die 3. Sitzreihe verfrachtet und auf der 2. Sitzreihe ausschließlich Sitzerhöhungen verwendet. Da es zum Teil auch recht schmale Sitzerhöhungen gibt, ging dass dann auch mit 3 nebeneinander...

...und so hatte ich mir das eigentlich auch für den X-Trail vorgestellt... eigentlich...
 
...und so hatte ich mir das eigentlich auch für den X-Trail vorgestellt... eigentlich...

Ja, dann mach doch... die gesetzlichen Grundlagen habe ich doch schon gepostet... und was gesetzlich nicht verboten ist, da darf sich keine Versicherung dran stören. Wenn es in der 3. Sitzreihe kein Isofix gibt, dann werden eben Kindersitze ohne Isofix genommen. Die sind doch auch nicht verboten...
 
Udo2009 ich gebe Dir da ja recht... und ich glaube langsam echt, dass sich das "X" einfach darauf bezieht, dass hier kein "Isofix" vorhanden ist... anders wäre es bei normalem Menschenverstand echt nicht zu erklären.
Dennoch bin ich auf die Antwort von NISSAN Deutschland gespannt und werde natürlich berichten, sobald es was neues gibt...
 
Heute nun endlich Antwort von Nissan bekommen... telefonisch.

Zuerst hat mir der freundliche Herr vom Kundenservice erklärt, dass er nach meiner E-Mail ebenfalls dachte, dass da sicherlich ein Fehler in der Bedienungsanleitung sein muss...

ABER... nach internen Rückfragen und Recherchen (drum dauerte es auch länger) kam heraus, dass es tatsächlich so ist wie in der BA erläutert.
Dies ist wohl auch dadurch geschuldet, dass der Platz zwischen 2. und 3. Sitzreihe geringere / andere Abmessungen hat, als beim QQ+2.
Auch wird davon ausgegangen dass es hier keine Besserstellungen / Nachbesserungen für das aktuelle Modell des T32 geben wird.

Jedoch wird mein Anliegen ernst genommen und eventuell für neue Modelle etwas positives bewirken.

Da ich der Marke jedoch treu bleibe und als kleine Entschädigung für den entstandenen Ärger, bekomme ich nun einen Wert-Gutschein (unterer 3-stelliger Betrag) auf mein Kundenkonto gutgeschrieben und kann diesen beim Händler einlösen...

Vielleicht guck ich dafür mal nach dem Ladekantenschutz... und / oder den Sport-Pedalen...

Nun ja, trotzdem schade wegen der unglücklichen Verwendungsmöglichkeiten der 3.Sitzreihe... aber vielleicht konnte ich damit ja ein paar Leute wach rütteln und für neue Modelle etwas bewirken...!?


PS: ich hatte dieses Problem ja auch bei meinen Händler bemàngelt. Dieser wäre sogar so kulant und würde mir den Wagen bis zum 1.07.2017 zum Kaufpreis vom 9.03.2017 ohne Wertverlust zurücknehmen. Ein mehr als faires Angebot! Allerdings stimmt mich der Rest des X-Trail (bis auf den Verbrauch) ja zufrieden, weshalb ich das Angebot ablehnte.;)
 
ABER... nach internen Rückfragen und Recherchen (drum dauerte es auch länger) kam heraus, dass es tatsächlich so ist wie in der BA erläutert.
Das kann ich ergänzend bestätigen.
ISOFIX war noch nie auf dem mittleren Sitz der zweiten Sitzreihe oder der dritten Sitzreihe möglich. Das hat sicherheitsrelevante Gründe.
Ähnlich verhält es sich mit dem neuen X-Trail, der im Vergleich zum Qashqai +2 andere Abmessungen hat. Da wird bei jedem Modell neu evaluiert, wo die Unterbringung von Kindersitzen möglich ist und wo nicht.
Ärgerlich ist nur, daß die Kommunikation über den Unterschied bei Dir nicht direkt ankam.

Gruß, hunterb52
 
Warum wird bei dieser Kindersitzgeschichte immer auf Isofix herumgeritten?? Es gibt doch auch noch zugelassene Kindersitze / Sitzerhöhungen ohne Isofix - oder etwa nicht? (Muss zugeben, dass ich mich seit ca. 25 Jahren nicht mehr wirklich mit dem Thema beschäftigen musste...)
 
Ihr habt es nicht verstanden... es ging mir nicht um das Isofix!
Es geht bzw. ging darum, dass man im neuen X-Trail auf den hinteren beiden Sitzreihen (sofern 3.Sitzreihe vorhanden) von 5 vorhandenen Plätzen nur 2 mit Kinderrückhaltesystemen belegen darf!
Die betrifft auch Rückhaltesysteme ohne Isofix...also auch nur 2 normale Sitzerhöhungen (ohne Isofix!)!!

Das ist der Witz an der Sache... wobei es eher zum heulen ist!

Oder anders erklärt:
Ich als Fahrer wäre der einzigste Erwachsene und habe 6 Kinder unter 12 Jshren und unter 150cm... dann kann ich genau die Hälfte der Kinder (3) mitnehmen.
Ein Kind auf dem Beifahrersitz und 2 Kinder auf den äusseren Plätzen der zweiten Sitzreihe!
 
Wobei ich das schon mal erwähnt habe... die Betriebsanleitung hat keinerlei Gesetzescharakter. Und die gesetzlichen Vorschriften sprechen nur von "vorschriftsmäßiger Sicherung".
Wenn du also auf allen Plätzen zugelassene Kindersitze/Sitzerhöhungen hast, die die Kinder vorschriftsmäßig sichern, kann Dir keiner was...und du darfst sechs Kinder mitnehmen...
 
Udo, unterhalte Dich mal mit einem Polizisten... oder frag mal bei dadrüber Kfz.-Versicherung nach... worauf die sich berufen, insbesondere nach einem Unfall mit Personenschaden.
 
Ich teile jetzt mal meine Gedanken dazu mit...

Das Fahrzeug hat durch eine "EG Zulassung" mit einer Nummer xxxxx
die Prüfverfahren durchlaufen.
Damit bekommt es eine Zulassung für den Strassenverkehr. Inhaltlich ist die Beförderung auf den Sitzplätzen durch Nissan in Form der Betriebsanleitung festgeschrieben.
Auch die schriftliche bestätigung ,das die BA die Sitze ausschließt passt dazu.

Jetzt gibt es den

§19 STVZO Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis.

Darin steht....

Das durch den An - oder Umbauen von Teilen, die selber eine Zulassung haben, keine beeinträchtigung des Fahrzeug in hinsicht auf die Zulassung zum tragen kommt.

(
Damit könnte man eine Kinderrückhalte Einrichtung, die eine Zulassung besitzt, sogar auf die Sitze machen die in der BA nicht erlaubt sind.)

Nun kommt aber der "erhobene Zeigefinger"

Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird,
(z.B. bei der Fahrzeug Kontrolle)
bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam.
(So darf man dann noch schön nach Hause fahren)

Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

"eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist"


(Das kann ja nicht ausgeschlossen werden und fällt auf den Fahrer / Eigentümer zurück.)



Werden bei Teilen nach Nummer ....
(Aufzählung der EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung)
....nach Europäischem Gemeinschaftsrecht ,in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.


Das hat Nissan ja vorrausgesehen, da wohl die Platzverhältnisse nicht so vorhanden sind ,wie im Vorgänger Modell und die Sitze gesperrt.

Das sind nur "Meine Gedankengänge" dazu und auch nur eine Sicht.
:(

(Das in Klammern sind meine Ausführungen dazu);)
 
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