Autocam
Bei der Aufzeichnung von einer Autocam handelt es sich um einen sogenannten Freibeweis, dh. es liegt im Ermessen des Gerichts ob ein solches Beweismittel zulässig ist, bzw. ob zusätzlich ein Strengbeweis (z.B.: Zeugenaussage) für die Glaubwürdigkeit des dargestellten Sachverhalts erforderlich ist.
Bei der Aufzeichnung von einer Autocam handelt es sich um einen sogenannten Freibeweis, dh. es liegt im Ermessen des Gerichts ob ein solches Beweismittel zulässig ist, bzw. ob zusätzlich ein Strengbeweis (z.B.: Zeugenaussage) für die Glaubwürdigkeit des dargestellten Sachverhalts erforderlich ist.