QASHQAI: Autohaus Gewährleistung

Hallo zusammen,

mein Tacho (Kombiinstrument) muss an meinem Qashqai ausgetauscht werden. Zum Glück ist dieser Schaden innerhalb der Gewährleistung aufgetretten. Bei Nissan kostest die Reparatur ca. 900€. Das ist dem Autohaus zu viel und die suchen nach einer alternative Reparatur zb. nach einem gebrauchten Tacho.

Doch ich warte schon seit 3 Monaten auf diese Reparatur. Gibt es da eine gesetzliche Frist? So gesehen versuchen sie mich ja abzuwimmeln:shok:

Auch wenn der Schaden jetzt die fahrtüchtigkeit des Auto nicht einschränkt, es muss doch mal gemacht werden.

Wer hat da ein Tipp für mich?:cool:

Gruss
 
Versuch doch mal mit einer sanften Frist auf die Behebung des Sachmangels zu bestehen. Selbstverständlich schriftlich per Einschreiben. Das hilft dann schon meistens und du bist nebenbei auch auf der sicheren Seite. Sonst ist irgendwann die Gewährleistung vorbei und keiner will von irgendwas gewusst haben.
 
SirCorso hat hier einfach unglücklich begonnen, was aber verständlich ist, da er vermutlich nur Nutzer und somit Laie ist. Hier beginnt ein Thread mit Gewährleistung! @SirCorso, weißt du, von was du schreibst?
Bitte teile uns mit, wann du den Wagen übernommen hast, und ob es ein Neufahrzeug oder ein Gebrauchtfahrzeug war. Um falsche Infos zu vermeiden, teile uns mit, sofern es ein GW war, wann der Wagen seine Erstzulassung hatte.
 
Hallo,
...mein Tacho (Kombiinstrument) muss an meinem Qashqai ausgetauscht werden. ...
Auch wenn der Schaden jetzt die fahrtüchtigkeit des Auto nicht einschränkt, es muss doch mal gemacht werden...
Was ist denn genau defekt? Wenn der Tacho z.B. zuwenig Geschwindigkeit anzeigen würde, ist das durchaus ein kritischer Mangel. Ebenso, wenn er garnicht geht oder die Kontrolleuchten nicht leuchten.

Gruss
 
@Seventh:
Laut Beitrag von ihm hat er den gebrauchten QQ seit 28.6.2014
Den Defekt am Tacho hat zum ersten mal hier benannt am 31.1.2015

Daher müsste er selbst die genauen Zeitpunkte mal benennen.
 
Danke

Gewährleistung hat nichts mit Garantie zu tun. Die Eingangsfrage ist verwirrend! Eine Antwort auf meine obige Frage ist unbedingt nötig.
Bsp.! Handelt es sich um einen Gebrauchtwagen außerhalb der Herstellergarantie, ist zu beweisen, ob der Mangel zum Gefahrenübergang (Fahrzeugübergabe) vorhanden war. War der Mangel da nicht vorhanden, muss der Händler nicht haften. Hier kann dann nur eine GW Garantie helfen.
Wir sollten auf weitere Infos warten.
 
So, hab nun auch mal selbst gesucht :shok:
Man Leute, ihr wollt Hilfe und die Gemeinschaft hier macht die Arbeit. Ich könnte einfach kotzen. Nun meckert wieder mit mir:sry:
Ist es wirklich zuviel verlangt, vom Fragesteller alle Infos zu bekommen.

SO ALT IST DER WAGEN VOM FRAGESTELLER

Wagen somit ohne Garantie, ergo keine Haftung vom Händler, bestenfalls Kulanz. Das ganze Gepinsle oben hätten wir uns sparen können
 
......kostest die Reparatur ca. 900€. Das ist dem Autohaus zu viel und die suchen nach einer alternative Reparatur zb. nach einem gebrauchten Tacho.....
Demnach könnte der Mangel aber auch vom Händler anerkannt worden sein.
Aber alles nur Spekulation. Es liegt nun am TE hier aufzuklären.
 
Hey Leute,

ich war bei Nissan und die haben wir gesagt, sie können gerne Stunden nach dem Fehler suchen aber eigentlich kann es nur das Kombiinstrument sein, das defekt ist.

Ich hatte das Auto im Juni 2014 gebraucht gekauft und dort hieß es, es gibt 12 Monate Gewährleistung auf das Auto: 6Monate fasst alle Mängel, danach je nach schaden.

Da ich schon den Schaden im Januar meldete, habe ich diesen Anspruch. Das haben die mir so zugesprochen. Nur will ich jetzt nicht Jahre warten.
 
Danke
Du hast als privater Nutzer immer 12 Monate Gewährleistung und nach neuer Rechtssprechung sogar 24 Monate. Siehe Thread Urteile. Gewährleistung hat aber nichts mit Garantie zu tun. War dein Kombiinstrument bei Fahrzeugübergabe i.O., muss dein Händler nichts zahlen. Es sei denn, du beweist, das das Ding damals defekt war. Die Beweislast ändert sich nach 6 Monaten.
Am 28.6.2014 hast du hier geschrieben. Somit ändert sich die Beweislast am 28.12.2014. Bitte bedenke, all dies ist gesetztl. vorgeschrieben. Hast du evtl. eine GW Garantie? Dann kann es darüber reguliert werden, wenn dieses defekte Teil Bestandteil ist.
 
Oben