@ Mudellich
Mit einem eingeklappten Außenspiegel zu fahren ist verboten,
(quelle: Bundesministerium der Justiz)...Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann...
Hallo hammuqq,Es ist nicht verboten, die Spiegel während der Fahrt einzuklappen, nur musst du in Anlehnung an §56 StVZO
Muss sagen, dass ich das auch nicht gewusst habe. Es soll ja Autos geben, bei denen das Einklappen bis auf eine bestimmte Geschwindigkeit begrenzt ist.Hat mich etwas gewundert, dass dieses möglich ist
die 2-3 ... Spiegel bezieht sich sinngemäß aufdie Ausstattung zur Zulassung von Kfz mit 2 - 3 Spiegeln
Klappst du die Außenspiegel ein, hast du keine Möglichkeit alle wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten zu können.nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen
@hammuqqDa hast du was falsch verstanden: