Qashqai J10: Breite der QQ´s <=> Verkehrsrecht

@ QashAK

Weis nicht ob die B Klasse von meinem Vater ein Facelift ist , sie ist BJ 12.2006!


Aber du hast sicher recht liegt wahrscheinlich an anderen Spiegeln!

Vg Chris
 
Beide Spiegel elektrisch anklappen,Fahrer Fenster runter und manuel linker Spiegel zurückklappen.Dann müßte das Auto unter 2 m bleiben. Ob das so geht?
 
Nein. Weil du ja den einen Fahrerspiegel wieder ausklappen willst. Dann ist er wieder über 2 m. Kannst es ja messen. Beide ausgklappt = 2,13 m. Nun klappst du den Beifahrerspiegel an und misst die Differenz zum augeklappten Beifahrerspiegel. Werden so um 6-7 cm (von mir blind geschätzt) sein.

Aber rpinzipiell müßte es schon gehen was du meinst. Es zählt ja nicht was in den Papieren (da werden ja die Spiegel auch nicht mitberechnet) steht, sondern der IST-Zustand.
 
@ Nuni

Mit einem eingeklappten Außenspiegel zu fahren ist verboten, denn wenn ein Außenspiegel vorhanden ist, dann muss er auch intakt sein, sonst bekommst du trotzdem eine Ermahnung.
:wink_:
 
Aussenspiegel anklappen...(etwas OT)

@ Mudellich

Mit einem eingeklappten Außenspiegel zu fahren ist verboten,

Hallo Mudellich,
wenn es verboten ist mit einem angeklappten Spiegeln zu fahren, warum kann bei 120 km/h auf der AB beide Spiegel beim QQ anklappen? Ist das dann erlaubt?:cool:

Hat mich etwas gewundert, dass dieses möglich ist. Ich meine mich zu erinnern, dass dieses bei anderen Herstellern gar nicht oder nur eingeschränkt möglich ist (z. B. langsame Rückfährtsfahrt o. ä.).

Gruß,

s n
 
Es ist nicht verboten, die Spiegel während der Fahrt einzuklappen, nur musst du in Anlehnung an §56 StVZO
...Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann...
(quelle: Bundesministerium der Justiz)
 
Jein.... oder?

Es ist nicht verboten, die Spiegel während der Fahrt einzuklappen, nur musst du in Anlehnung an §56 StVZO
Hallo hammuqq,

der §56 StVZO regelt ja nur die Ausstattung zur Zulassung von Kfz mit 2 - 3 Spiegeln, die so beschaffen und angebracht sind, dass ich alle rückwärtigen und seitlichen Vorgänge beobachten kann, um für den Strassenverkehr zugelassen zu sein.

Frage ist ja, begehe ich eine Ordnungswidrigkeit gem. §69a StVZO Abs. 3 Nr. 24 i. V. m. § 24 StVG wenn ich ohne Aussenspiegel, also nur mit einem (Innen)spiegel fahre. Sei es beide Aussenspiegel angeklappt/abgefahren.

Extrembeispiel: ich fahre auf der AB, klappe die Spiegel an und kann sie nicht mehr ausfahren! In dem Fall wäre das Fahrzeug nach §56 StVZO eigentlich nicht zugelassen. IMHO.

Gruß

s n
 
Hallo s n
Hat mich etwas gewundert, dass dieses möglich ist
Muss sagen, dass ich das auch nicht gewusst habe. Es soll ja Autos geben, bei denen das Einklappen bis auf eine bestimmte Geschwindigkeit begrenzt ist.
Möchte es aber auch nicht ausprobieren, bei über 100 km/h auf den Knopf zu drücken. Könnte mir vorstellen, dass die Spiegelmotoren überlastet werden.
Warum sollte ich auch bei so einer Geschwindigkeit die Spiegel anklappen? Höchstens um den Luftwiderstand zu verringern und mit vielleicht noch 1 km/h schneller, als der neben mir fahrende Gegner zu sein.;)
:wink_:
 
Da hast du was falsch verstanden:
@hammuqq

ich habe es schon richtig verstanden, denn die StVZO regelt nur die Zulassung zum Strassenverkehr (ist schon lange her, dass ich für die Rennleitung gearbeitet habe). Nissan könnte den QQ mit nur einem Spiegel gem. StVZO niemals zulassen.

Frage war aber, begehe ich eine Ordnungswidrigkeit, wenn ich ein Fahrzeug führe ohne bzw. mit angeklappten Aussenspiegeln? So wie etwa andere hier in diesem Thread vorgeschlagen haben, um wieder unter die berüchtigten 2 Meter Breite bei einer Baustelle zu kommen. (Und das regelt sich nicht in der StVZO, sondern in anderen Gesetzen.)
Ich vermute, dass man in beiden Fällen den kürzeren zieht. Entweder zahlst du für "Überbreite" oder (bei 2 angeklappten Spiegeln!) weil du ein Fahrzeug führst, weil du nur mit einem Innenspiegel fährst. ;)

Um den Faden wieder auf die StVZO zu spinnen: verliert Nissan evtl. die Zulassung für den QQ, weil es möglich ist, die Aussenspiegel bei voller Fahrt anzuklappen?

Gruß,
s n
 
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